Zum Inhalt springen

Rheinland-Pfalz

Grundsätzlich gibt es für all jene Studenten, die in diesem Bundesland studieren wollen keinerlei Gebühren zu entrichten. Die Landesregierung hat bisher keine verbindlichen Regelungen zu Studiengebühren in Rheinland-Pfalz beschlossen und daher bleibt sowohl das Erststudium für alle, ebenso wie auch ein Zweitstudium unentgeltlich erhältlich.

Allerdings ist der Semesterbeitrag, welcher in Rheinland-Pfalz erhoben wird, im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ hoch. Trotz der Tatsache, dass sich in dem zu entrichtenden Betrag die Pauschale für das Semesterticket befindet, liegt der Betrag bei stattlichen 180 Euro.

Lediglich für Langzeitstudenten und jene, die ihre für ihr Studienfach angegebene Regelstudienzeit um mehr als das 1,75-fache überschreiten, gibt es Studiengebühren in Rheinland-Pfalz. Diese werden pro Semester erhoben und sind ebenfalls höher als in den meisten anderen Bundesländern. Langzeitstudenten müssen in Rheinland-Pfalz einen Betrag von 650 Euro entrichten, dem natürlich der zuvor angesprochene Semesterbeitrag noch nicht inne wohnt. Dies wird allerdings auch über das Prinzip der Studienkonten angewickelt, wobei es für Personen über 60 Jahre keine Vergünstigungen mehr gibt, hingegen Eltern über Bonusguthaben verfügen.

Wegen einer Klage wurde zusätzlich der Plan ausgesetzt, dass all jene Studenten eine Gebühr zu entrichten hätten, die keinen Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Dies widerspricht doch aktuell noch der Gleichstellung und wurde deswegen seitens der Landesregierung, wie auch beispielsweise in Hamburg, als Gesetz ausgesetzt.