BAföG Ausbildungsförderung
Hilfe bei der Studienfinanzierung

Bundesausbildungsförderungsgesetz ist die finanzielle Hilfe, hinter dem sich die Abkürzung „BAföG“ verbirgt, eine Ausbildungsförderung, die in 2021 von etwa 623.000 Berechtigten in Anspruch genommen wurde, wobei der Großteil auf Studierende entfällt. So wurden in 2021 ca. 467.500 Studierende und 155.400 Schülerinnen und Schüler mit BAföG gefördert. Im Durchschnitt erhielten 2021 Studierende monatlich 579 Euro und Schüler 504 Euro ausgezahlt (Erhebung des Statistischen Bundesamtes und PM vom 12.08.2022).
Studenten werden Leistungen jeweils zur Hälfte als Zuschuss und zinsloses Darlehen erbracht. Anspruchsberechtigte Schüler erhalten Förderleistungen als Vollzuschuss. Das Ziel dieser Sozialleistung ist ein zügiger Abschluss des Studiums bzw. der schulischen Ausbildung, um schnell und effektiv ins Berufsleben einzusteigen.
Zuständig für die BAföG-Förderung ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung, kurz BMBF.
BAföG Erhöhung durch 27. BAföGÄndG
Durch die Änderungen aus der 27. BAföG Novelle vom 15.07.2022 erhalten Studenten und Schüler höhere Leistungen, da einerseits die Bedarfe erhöht wurden. Andererseits wurden auch die Einkommens- und Vermögensgrenzen ausgeweitet, was den Kreis der Berechtigten öffnet bzw. den grundsätzlichen Anspruch auf BAföG erhöht.
Änderungen zum Wintersemester 2022 / 2023
Der BAföG Höchstsatz für Studenten wurde von monatlich 861 Euro auf 934 Euro erhöht. Dabei wurden sowohl die Grundbedarfe, als auch Wohnpauschale und Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung nach oben angepasst. Ebenso stieg der Kinderbetreuungszuschlag von 150 auf nun 160 Euro. Darüber hinaus wurden auch die Freibeträge auf Einkommen und Vermögen angepasst.
- Weitere Details: BAföG-Erhöhung 2022
BAföG-Statistik – Anzahl geförderter Personen
Seit Jahren sinkt die Zahl der BAföG Empfänger kontinuierlich, wenn man geförderte Studenten und Schüler zusammenzählt. Beim Studenten BAföG für sich genommen ist in 2021 ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen, erstmalig seit dem Jahr 2012.
Jahr | BAföG Empfänger | davon Studenten | davon Schüler |
---|---|---|---|
2021 | 623.003 | 467.595 | 155.408 |
2020 | 639.069 | 465.543 | 173.526 |
2019 | 680.157 | 489.313 | 190.844 |
2018 | 726.732 | 517.675 | 209.057 |
2017 | 782.038 | 556.573 | 225.465 |
Wer hat Anspruch auf BAföG?

Der BAföG Anspruch besteht grundsätzlich für ein Studium oder eine schulische Ausbildung – betriebliche Ausbildungen mit Ausbildungsvergütung sind vom Leistungsbezug ausgeschlossen. Hier kommt ggfls. für Azubis die Berufsausbildungsbehilfe oder (bei Antragstellern mit Behinderung) das Ausbildungsgeld in Betracht. Die Anspruchsvoraussetzungen liegen dabei sowohl in der Förderungsfähigkeit der Ausbildung als auch in den persönlichen Voraussetzungen des Schülers/ Studenten.
Höhe der BAföG Förderung

Der aktuelle Höchstsatz beim BAföG beläuft sich derzeit auf 934 Euro für Studierende und 903 Euro für Schüler und gilt für einen nicht mehr bei den Eltern lebenden Studenten bzw. Schüler. Hier ist bereits ein Grundbedarf, eine Wohnpauschale sowie Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung enthalten. Dabei hängt die Höhe des Bedarfs primär von der Art der Ausbildung (Schulform) sowie der Unterbringung ab. Schüler und Studenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, erhalten ein höheren Leistungssatz als Jene, die noch keinen eigenen Hausstand haben. Zur Bedarfsermittlung kann auch unser BAföG-Rechner genutzt werden.
- BAföG Höchstsatz (Bedarfstabellen und Erläuterungen)
BAföG Antrag – Antragstellung

Der BAföG Antrag erfolgt mit Formblättern (bspw. Formblatt 1), die beim zuständigen Amt für Ausbildung (Studentenwerk) einzureichen sind oder Online. Je nach Art der Ausbildung (Studium/ Schule) ist der Antrag am Wohnsitz der Eltern oder am Wohnsitz des Studenten/ Schülers einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen dauern kann, weshalb schnellstmöglich BAföG-Leistungen beantragt werden sollten.
BAföG-Rückzahlung
Die Rückzahlung der Regel-BAföG-Förderung setzt fünf Jahre nach der letzten Auszahlung ein. Dabei muss nur der Darlehensanteil (50%) zurückgezahlt werden. Dieser ist seit April 2020 auf höchstens 77 Raten und somit auf 10.010 Euro festgelegt, auch wenn der Darlehensanteil tatsächlich höher gewesen ist – Zinsen fallen nicht an, da der Darlehensanteil beim BAföG zinsfrei ist. Bei der Rückzahlung belaufen sich die Raten auf 130 Euro (105 Euro bis März 2020) monatlich, die quartalsweise mit 390 Euro (315 Euro bis März 2020) abgetragen werden müssen. Insgesamt ist der Rückzahlungszeitraum auf höchstens 20 Jahre angelegt. Zudem sind auch Stundungen und Erlasse möglich, welche du im Informationstext zur BAföG Rückzahlung nachlesen kannst.
Schüler-BAföG

Schüler können an allgemein- und berufsbildenden Schulen Leistungen beantragen, etwa dann, wenn es sich um eine rein schulische Ausbildung handelt. Zu diesen zählen unter Anderem Schüler des Gymnasiums ab der 10. Klasse, Haupt- und Realschüler sowie Schüler an (Berufs)Fach- und Berufsoberschulen sowie Kollegs und Berufskollegs. Im Gegensatz zum Studenten BAföG wird das Schüler BAföG als Vollzuschuss gezahlt, was bedeutet, dass keine Rückzahlung erfolgen muss. Die höchstmöglichen BAföG Fördersetze für Schülerinnen und Schüler bewegen sich dabei im Schuljahr 2022 / 23 zwischen 384 Euro und 903 Euro monatlich – je nach Schulart und Unterbringung.
Abgrenzung zum Aufstiegs BAföG

Beide Förderungen klingen zwar ähnlich, werden aber nach unterschiedlichen Gesetzen geleistet. Das Aufstiegs BAföG (früher: Meister BAföG) wird nach dem AFBG und die Förderung für Schüler und Studenten wird nach dem BAföG gezahlt. Das Aufstiegs BAföG wird nicht für eine erste Ausbildung geleistet, sondern nur für eine fortführende und aufsteigende Berufsqualifizierung, beispielsweise Meister oder Techniker. Dabei kann sich die Förderungsfähigkeit beider Förderungen überschneiden, beispielsweise bei der Erzieher Ausbildung. Diese ist sowohl mit dem Schüler BAföG als auch mit dem Aufstiegs BAföG förderungsfähig.
Studium

Neben der BAföG Studienfinanzierung kommen auch andere Themen zur Sprache, die den einen oder anderen (potentiellen) Studenten interessieren könnten. So gehen wir etwa auf das Studieren mit Kind ein und zeigen auch auf, wie ein Studium ohne Abitur realisiert werden kann. Möglich sind auch ein Auslandsstudium oder das Austauschprogramm ERASMUS, welche ebenso ausführlich erläutert werden wie etwa das Thema Fernstudium.
Nützliche Adressen für Studenten
Neben zahlreichen Informationen für Studierende findet Ihr auch einige hilfreiche Adressen:
Autoren: Nicola Pridik und Weitere