Zum Inhalt springen

BAföG Rückzahlung – wann und wie viel?

Studentin mit Taschenrechner

Studenten bzw. Auszubildende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien erhalten die monatliche BAföG-Förderung zur Hälfte als unverzinsliches Staatsdarlehen und in wenigen Fällen, z. B. bei der Studienabschlusshilfe, in voller Höhe als verzinsliches Bankdarlehen. Beide Darlehen müssen später zurückgezahlt werden. Dabei gibt es ein paar wesentliche Unterschiede zu beachten.

Muss man BAföG zurückzahlen?

Grundsätzlich ja, denn als Student bekommst du zwar die Hälfte deiner BAföG Zahlungen vom Staat geschenkt, die andere Hälfte ist jedoch ein zinsloses Staatsdarlehen, welches du zurückzahlen musst. Erhältst du für eine schulische Ausbildung Schüler BAföG, so wird das in der Regel als Vollzuschuss gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden.

BAföG Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach Förderung

Die Rückzahlung des BAföG Staatsdarlehens beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer bzw. der in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorgesehenen Ausbildungszeit (§ 18 Abs. 4 BAföG). Dabei wird jeder Ausbildungsabschnitt gesondert betrachtet. Du musst also das Darlehen, das du für ein Bachelorstudium erhalten hast, selbst dann 5 Jahre nach dem Ende der für dieses Studium geltenden Förderungshöchstdauer zurückzahlen, wenn du anschließend noch ein Zweitstudium, etwa ein Masterstudium absolvierst.

BAföG Rückzahlung bei Fachrichtungswechsel

Hast du während des Bachelorstudiums einen Fachrichtungswechsel vollzogen, ist die Förderungshöchstdauer des neuen (letzten) Bachelorstudiengangs entscheidend.

Rückzahlungsbescheid sechs Monate vor Fälligkeit

Sechs Monate vor Eintritt der Fälligkeit (also etwa 4,5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, s.o.) schickt dir das Bundesverwaltungsamt einen sog. Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid. Im Feststellungsbescheid führt es die Darlehensschuld auf und setzt die Förderungshöchstdauer fest. Der Rückzahlungsbescheid enthält den Tilgungsplan und den Rückzahlungsbeginn. Außerdem informiert dich das Amt über die Möglichkeit der vorzeitigen Rückzahlung mit dem für dich höchstmöglichen BAföG Nachlass.

Widerspruch gegen Rückzahlungsbescheid

Wenn du der Auffassung bist, dass die festgelegte Darlehenshöhe nicht stimmt oder der Bescheid andere falsche Feststellungen enthält, kannst du dich dagegen wehren, indem du innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Widerspruch einlegst.

Wichtig: Muss das Bundesverwaltungsamt erst deine Anschrift ermitteln, um dir den Bescheid zuschicken zu können, fallen zusätzliche Kosten für dich an. Es ist deshalb ratsam, ihm mitzuteilen, wenn sich deine Anschrift oder dein Name ändert. Die Mitteilung ist auch online möglich.

Rückzahlungsmodalitäten

Die Konditionen für die BAföG-Rückzahlung sind in § 18 BAföG geregelt:

  • Mindestens 130 Euro monatliche Raten
  • Entrichtung der Raten jeweils für 3 Monate in einer Summe (also 390 Euro je Quartal)
  • Rückzahlung innerhalb von 20 Jahren
  • Maximale Gesamtrückzahlungssumme 10.010 Euro bzw. 77 Raten á 130 Euro (bei Bachelor-Master-Kombinationen gilt dies für beide Studiengänge zusammen)
  • Zinsen nur bei Verzug der Tilgung einer Darlehensrate von mehr als 45 Tagen (Verzugszinsen fallen auf die gesamte Darlehens(rest)schuld an, nicht auf die einzelne Rate!)
  • Möglichkeit der Freistellung von der Rückzahlungspflicht bei geringem Einkommen (jeweils ein Jahr)
  • Nachlass von der Darlehens(rest)schuld bei vorzeitiger Rückzahlung

Freistellung von der Rückzahlungspflicht

Die BAföG Rückzahlung des Staatsdarlehens erfolgt einkommensabhängig (§ 18a BAföG). Wenn dein Einkommen nicht reicht, um die Raten zu tilgen, kannst du dich jeweils für ein Jahr von der Rückzahlungspflicht freistellen lassen. Die Rückzahlung des BAföG erlassen wird dir damit nicht, du darfst die noch ausstehenden Raten aber später zurückzahlen. Möglich ist eine Freistellung, wenn dein Netto-Einkommen im Antragsmonat den Freibetrag bzw. die Summe der für dich relevanten Freibeträge in der Tabelle unten nicht um mindestens 42 Euro übersteigt.

Freibetrag
Für dich als Darlehensnehmer(in)1.605 EUR
Für deinen Ehegatte/Lebenspartner, sofern er sich nicht in einer Ausbildung befindet, die mit BAföG oder nach dem SGB III gefördert werden kann805 EUR
Der Betrag mindert sich um das Einkommen des Ehegatten/ Lebenspartners.
Für jedes in deinem Haushalt lebende Kind, sofern es sich nicht in einer Ausbildung befindet, die mit BAföG oder nach dem SGB III gefördert werden kann730 EUR
Der Betrag mindert sich um das Einkommen des Kindes.
Bei Behinderten und Alleinerziehenden können nach § 18a Abs. 2 BAföG weitere Beträge unberücksichtigt bleiben.

Freistellung nur auf Antrag

Die Freistellung von der BAföG Rückzahlungspflicht ist nur auf Antrag möglich. Rückwirkend erfolgt sie längstens für 4 Monate vor dem Antragsmonat.

Einkommensänderungen müssen mitgeteilt werden

Das Bundesverwaltungsamt geht davon aus, dass du in jedem Monat des Freistellungszeitraums dasselbe Einkommen hast wie im Antragsmonat. Sollte sich dein Einkommen erhöhen, bist du verpflichtet, dies dem Amt mitzuteilen. Gleiches gilt für den Fall, dass andere Änderungen eintreten, die für die Freistellung relevant sind.

Achtung: Möchtest du auch nach Ablauf des Freistellungszeitraums weiter freigestellt werden, musst du von dir aus rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Ansonsten wird die nächste Rate fällig.

BAföG Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung

Du kannst das Staatsdarlehen auch vollständig zurückzahlen, bevor die erste Vierteljahresrate fällig wird (§ 18 Abs. 10 BAföG). Der Vorteil ist, dass dir in diesem Fall ein Nachlass auf die Darlehensschuld gewährt wird. Warte dafür den BAföG Rückzahlungsbescheid ab, in dem dir der höchstmögliche Nachlass mitgeteilt wird. Eine (noch) frühere Rückzahlung bringt dir keine weiteren Vorteile. Alternativ kannst du auch mit der Tilgung der Raten beginnen und zu einem späteren Zeitpunkt die restliche Darlehensschuld in voller Höhe begleichen.

Dabei gilt: Je höher die noch nicht fällig gewordene Restschuld, desto höher der BAföG Nachlass. Beispiele kannst du der folgenden Tabelle entnehmen:

RestschuldNachlassZahlbetrag
1.000 €6,0%940 €
2.500 €9,0%2.275 €
5.000 €13,0%4.350 €
7.500 €17,0%6.225 €
10.000 €21,0%7.900 €
12.500 €24,5%9.438 €

Rückzahlung des Bankdarlehens

In wenigen Fällen erhalten Auszubildende an Hochschulen, Höheren Fachschulen und Akademien die BAföG-Förderung lediglich in Form eines verzinslichen Bankdarlehens. Das gilt vor allem für die Studienabschlusshilfe und die durch einen zweiten Fachrichtungswechsel verursachte längere Studienzeit. Gewährt wird das Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), an die es auch später zurückzuzahlen ist. Die Einzelheiten der Rückzahlung regelt § 18c BAföG, gegebenenfalls in Verbindung mit dem jeweiligen Darlehensvertrag, soweit hierin abweichende Vereinbarungen getroffen worden sind.

Rückzahlungsbeginn

Die Verpflichtung zur Rückzahlung beginnt 18 Monate nach dem Ende des Monats, in dem du zuletzt mit Bankdarlehen gefördert worden bist (§ 18c Abs. 6 BAföG).

Rückzahlungsmodalitäten

Die dazugehörigen Rückzahlungsmodalitäten sind in § 18c Abs. 7 und 8 BAföG geregelt. Vor Beginn der Rückzahlung erhältst du einen Tilgungsplan. In diesem teilt dir die KfW Folgendes mit:

  • die Höhe der Darlehensschuld,
  • die Höhe der gestundeten Zinsen,
  • die für dich geltende Zinsregelung,
  • die Höhe der monatlichen Rückzahlungsbeträge und
  • den Rückzahlungszeitraum.

Bankdarlehen vor Staatsdarlehen zurückzahlen

Den Tilgungsplan stimmt die KfW mit dem Bundesverwaltungsamt ab, das für die Rückzahlung des Staatsdarlehens zuständig ist. Das ist wichtig, weil das Bankdarlehen vor dem Staatsdarlehen zurückzuzahlen ist und sich der Rückzahlungszeitraum für beide Darlehen zusammen auf 22 Jahre erhöht. Nimmst du nur das Bankdarlehen in Anspruch, hast du 20 Jahre Zeit für die Rückzahlung.

Die Rückzahlungsraten haben eine Höhe von mindestens 130 Euro monatlich und sind für jeweils 3 aufeinanderfolgende Monate in einer Summe (390 Euro) zu entrichten.

Vereinbarung eines Festzins möglich

Ab Beginn der Rückzahlung, jeweils zu den Zinsanpassungsterminen Ende März und Ende September, kannst du mit der KfW einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens vereinbaren – längstens jedoch für 10 Jahre. Einen entsprechenden Antrag musst du jeweils einen Monat vorher schriftlich bei der KfW stellen, die dir dann ein entsprechendes Angebot schickt. (§ 18c Abs. 4 BAföG)

Vorzeitige Tilgung

Du kannst das Bankdarlehen jederzeit ganz oder teilweise zurückzahlen. Ein Nachlass der Darlehensschuld ist damit aber nicht verbunden (§ 18c Abs. 9 BAföG).

Stundung und Ratenermäßigung

Hast du nicht genug Geld, um die Raten zu begleichen, kannst du bei der KfW die Stundung der Rückzahlung oder eine Reduzierung der Raten beantragen. Dafür gibt es auf der Website der KfW ein eigenes Formular. Ergänzend musst du Einkommensnachweise einreichen. Die Stundung erfolgt in der Regel für ein Jahr. In dieser Zeit laufen die Zinsen weiter.

Staatsdarlehen / Bankdarlehen – Unterschiede bei Rückzahlung

Nachfolgend die Unterschiede von BAföG Staatsdarlehen und Bankdarlehen im Überblick:

StaatsdarlehenBankdarlehen
Verzinsungneinja
Beginn der Rückzahlung5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer18 Monate nach Auszahlung des letzten Förderbetrages in Form des Bankdarlehens
Freistellung von der Rückzahlungspflicht bei geringem Einkommenjanur Möglichkeit der Stundung oder Ratenreduzierung; die Zinsen laufen weiter
Nachlass der Darlehensschuld bei vorzeitiger Rückzahlungjanein

Titelbild: shisu_ka / shutterstock.com