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BAföG-Höchstsatz 2026: Wie viel BAföG kann ich bekommen?

Steht fest, dass du die BAföG Voraussetzungen für dein Studium erfüllst, möchtest du natürlich wissen, mit wie viel Geld du monatlich rechnen kannst. Um dies herauszufinden, musst du zunächst deinen Bedarf ermitteln. Das ist der Förderbetrag, der dir maximal zusteht – dein BAföG-Höchstsatz. Auf ihn wird möglicherweise anschließend noch Einkommen und Vermögen angerechnet.

Schüler? Alle Infos zum BAföG für Schüler findest du hier: Schüler-BAföG

Wie viel BAföG bekomme ich?

Die konkrete BAföG Höhe wiederum hängt davon ab, ob du während des Studiums bei deinen Eltern wohnst oder nicht und ob du selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert bist oder nicht. Aus den folgenden Bestandteilen setzt sich der BAföG Höchstsatz zusammen:

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Grundbedarf

Der Grundbedarf ist ein gesetzlich vorgegebener Betrag von 475 € monatlich für Studenten (§ 13 BAföG).

Wohnpauschale

Studenten erhalten zusätzlich eine Wohnpauschale. Die Höhe ist davon abhängig, ob du während des Studiums bei deinen Eltern wohnst (59 €) oder nicht (380 €).

Hinweis: Wohnst du zwar auswärts, aber in einer Wohnung, die deinen Eltern gehört, gilt dies trotzdem als „bei den Eltern wohnend“ – du erhältst dann nur 59 € Pauschale für Wohnkosten.

Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung

Bist du selbst beitragspflichtig kranken- und pflegeversichert, erhältst du zusätzlich einen Zuschlag zur Krankenversicherung (102 €) und zur Pflegeversicherung (35 €). Insgesamt also 137 € pro Monat.

Besteht dagegen eine kostenlose Familienversicherung über deine Eltern oder deinen Ehepartner/Lebenspartner, entfallen diese Zuschläge.

BAföG Höchstsatz für Studenten

Der reguläre BAföG-Höchstsatz für Studenten beträgt seit der letzten Erhöhung im Jahr 2024 unverändert 992 € (Stand 2026) und ist der Maximalbetrag, den du als Student erhalten kannst, wenn du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst und selbst schon beitragspflichtig krankenversichert bist. Er setzt sich zusammen aus dem Grundbedarf, Wohnpauschale und den Zuschlägen zur Krankenversicherung (KV-Zuschlag) und Pflegeversicherung (PV-Zuschlag):

Komponentebei Eltern
wohnend
eigener
Hausstand
Grundbedarf475 €475 €
Wohnpauschale59 € 380 €
Höchstbetrag ohne KV/PV534 €855 €
KV-Zuschlag102 €102 €
PV-Zuschlag35 €35 €
BAföG-Höchstsatz671 €992 €
BAföG-Höchstsatz für Studenten 2026

Wichtig: Der BAföG-Höchstsatz ist der maximale Betrag, den du erhalten kannst. Wie viel BAföG dir tatsächlich bewilligt wird, hängt vom Einkommen deiner Eltern sowie von deinem eigenen Einkommen und Vermögen ab. Je nach Anrechnung kann deine Förderung niedriger ausfallen oder ganz entfallen.

BAföG Höchstsatz für Schüler

Beim BAföG für Schüler richten sich Anspruch und Bedarf nach der jeweiligen Schulart, so dass die Höchstbeträge unterschiedlich ausfallen. So liegt der BAföG-Höchstsatz für Schüler mit eigenem Hausstand je nach Schulart zwischen 803 € und 959 € und bei Schülern, die noch bei ihren Eltern wohnen zwischen 413 € und 635 €, jeweils inkl. der Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung. Bei beitragsfreier Familienversicherung verringern sich die Bedarfssätze entsprechend um 137 €.

Studienstarthilfe zum Studienstart

Zusätzlich zum BAföG kannst du eine einmalige Starthilfe erhalten: Beziehen deine Eltern Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld, stehen dir einmalig 1.000 € zu. Das Geld ist für Ausgaben wie Laptop, Kaution oder erste Einrichtung gedacht. Die Studienstarthilfe muss nicht zurückgezahlt werden und mindert dein BAföG nicht. Den Antrag musst du bis spätestens einen Monat nach Studienbeginn stellen.

Wann gibt es Kinderbetreuungszuschlag?

Wenn du mit mindestens einem eigenen oder (adoptierten) Kind unter 14 Jahren zusammenlebst, erhöht sich dein Bedarf um einen Kinderbetreuungszuschlag, den du allerdings gesondert beantragen musst. Er beträgt 2026 weiterhin 160 € für jedes Kind.