Sobald dem Amt für Ausbildungsförderung dein BAföG-Antrag im Wesentlichen vollständig vorliegt, hat es 6 Wochen Zeit, um dir einen Bescheid zu schicken, bzw. 10 Wochen, um dir den ersten Förderbetrag zu überweisen. Ist der Antrag kompliziert, klappt das nicht immer. Damit du trotzdem Geld in der Tasche hast, kannst du dir in so einem Fall einen BAföG Vorschuss auszahlen lassen.
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Voraussetzungen für BAföG-Vorschuss
Einen Vorschuss gibt es nur bei der erstmaligen Antragstellung in einem Ausbildungsabschnitt oder nach einer Unterbrechung der Ausbildung, also immer nur dann, wenn du einen BAföG Erstantrag stellst. Dabei musst du einige Wochen Bearbeitungszeit in Kauf nehmen und selbst deinen Beitrag dazu geleistet haben, dass eine Bearbeitung überhaupt möglich ist.
Das heißt konkret: Zunächst musst du den Antrag im Wesentlichen vollständig beim BAföG-Amt einreichen. Alle Unterlagen, die du beibringen kannst, müssen vorliegen. Dann hat das BAföG-Amt 6 Wochen Zeit, dir einen BAföG-Bescheid zu schicken, bzw. 10 Wochen, um dir den ersten Förderbetrag zu überweisen. Geschieht das nicht, hast du Anspruch auf einen Vorschuss. Es ist also ratsam, den Erstantrag frühzeitig zu stellen, am besten schon einige Wochen vor Studienbeginn.
Wie kann ich den BAföG Vorschuss beantragen?
Ist bereits bei der Antragstellung klar, dass die Bearbeitung des BAföG-Antrags länger dauern könnte, sollte der Vorschuss bereits dann thematisiert werden. Wichtig ist dabei, dass alle Unterlagen vollständig eingereicht werden und fehlende Unterlagen nicht der Grund für die Verzögerung der Bearbeitung sind. Eine separate Beantragung des Vorschusses ist nicht notwendig, da das BAföG-Amt gesetzlich zu einer Vorschusszahlung verpflichtet ist, sollte es die geltenden Bearbeitungszeiten nicht einhalten können.
Höhe, Dauer und Art der Auszahlung
Es werden 80% der zu erwartenden BAföG Höhe als Vorschuss ausgezahlt, und zwar über einen Zeitraum von 4 Monaten (§ 51 Abs. 2 BAföG). Dabei erfolgt die Zahlung unter dem Vorbehalt der Rückforderung. Das bedeutet, dass das BAföG-Amt nach der endgültigen Berechnung deines Förderbetrages ohne Weiteres zu viel gezahltes Geld von dir zurückfordern kann.
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Was kann ich tun, wenn ich nicht auf den Vorschuss warten kann?
Die 6 bzw. 10 Wochen Wartezeit auf den Vorschuss können sehr lang werden, wenn du überhaupt kein Geld zur Verfügung hast. Möglicherweise ist deine Ausbildung sogar gefährdet. Um das zu vermeiden, gibt es einen finanziellen Notanker für dich: ein Darlehen nach § 27 Abs. 3 SGB II, das du beim Jobcenter beantragen kannst.
Jobcenter erwartet Rückzahlung
Es wird maximal in Höhe der zu erwartenden Ausbildungsförderung gewährt. Damit die Rückzahlung sichergestellt ist, musst du entweder deinen BAföG-Anspruch in Höhe des geleisteten Betrages an das Jobcenter abtreten oder das Jobcenter vereinbart mit dir, dass du das Geld zurückzahlst, sobald du (rückwirkend) BAföG erhältst.
Lückenlose Förderung bei Folgeanträgen
Normalerweise bekommst du BAföG für ein Jahr bewilligt, danach kannst du einen Folgeantrag stellen. Eine lückenlose Förderung setzt voraus, dass der Folgeantrag dem BAföG-Amt im Wesentlichen vollständig jeweils spätestens 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums vorliegt. Deine Immatrikulationsbescheinigung kannst du später nachreichen.
Nur dann überweist dir das Amt erstmal den bisherigen Förderbetrag weiter, wenn es mit der Bearbeitung der Folgeanträge nicht hinterherkommt. Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt der Rückforderung (§ 50 Abs. 4 BAföG). Einen BAföG Vorschuss in Höhe von 80% wie beim Erstantrag gibt es bei Folgeanträgen also nicht.