Schau bitte in den Rechtsbehelf, ob bei euch Widerspruch möglich ist.
In NRW hilft da nur die Klage.
Schau bitte in den Rechtsbehelf, ob bei euch Widerspruch möglich ist.
In NRW hilft da nur die Klage.
Theo
BAB im Berufsvorbereitungsjahr?
Ich denke da an § 2 Abs. 1 a BAföG. Wenn dieser erfüllt wäre .....?
Bin zwar nicht fit im BAB aber irgendwie sollten da die gleichen Regeln wie fürs BAföG gelten. (? - Falls nicht berichtigt mich)
Für deine Eltern legst du dann den Leistungsnachweis des Jobcenters für das gesamte Jahr vor und auch den Rentenbescheid zum 01.07.
Deine Frau erklärt dann, wovon sie im besagten Jahr gelebt hat.
Hallo,
äh - nach welch "neuem Gesetz"? Aus einer rein schulischen Ausbildung wird keine betriebliche mit einer Ausbildungsvergütung. Was also meinst Du mit Deiner Frage?
Gruß!
Es gibt da eine Tarifeinigung zwischen Tarifgemeinschaft deutscher Länder und ver.di. Ab 01.01.19 erhalten die betrieblich-schulischen Auszubildenden in kommunalen Krankenhäusern und Unikliniken des Landes eine Vergütung.
Es handelt sich um Ausbildungsvergütung, die nach Abzug von Werbungskosten, Sozialpauschale und evtl. Steuern voll anzurechnen ist und zwar für alle Monate des BWZ.
Für den Sozialassistenten habt ihr BAföG beantragt?
Für den Erzieher könnt ihr es auch beantragen.
Es kommt halt auf das Elterneinkommen an.
Ich habe gelesen, dass ALG2-Zeiträume zum 3 Jahre Erwerbstätigkeit-Fenster gerechnet werden. Wird ein Schulabschluss auf Zweitem Bildungsweg (Realschule in der VHS und später Abitur) zu dem Zeitraum der 3 Jahre Ausbildung angerechnet?
ALG II Zeiträume zählen überhaupt nicht mit.
Nein, diese Schulzeiten zählen nicht zu der Ausbildungszeit.
Es zählt 3 Jahre Lehre und 3 Jahre Erwerbstätigkeit (in der man sich selbst unterhalten konnte).
Sollte die Lehre kürzer gewesen sein, muss mehr Erwerbstätigkeit vorhanden sein, so dass man wieder auf 6 Jahre kommt.
Dann war der Bescheid damals unter dem Vorbehalt der Rückforderung ergangen, bis ihr die Unterlagen vorlegt. Und irgendwann fällt es dann halt auf, dass noch Vorbehalte gespeichert sind und dann gehen solche Schreiben halt raus zur Überprüfung.
Wenn, elternabhängig. Das wird anhand des Elterneinkommens aus dem Jahre 2016 berechnet.
Dein Einkommen wird auf den gesamten Bewilligungszeitraum gerechnet.
9.000€ : 12 Monate = 750,00
750,00 € - 83,33 € Werbungskosten= 666,67
666,67 € - 21,2% Sozialpauschale (141,33) = 525,34
525,24 - 290,00 € Freibetrag = 235,00 € mtl. anrechenbar
Dir hätten als nur 87 € jeden Monat zugestanden
Dann bekommst du ihn halt nachgezahlt.
Die SB haben genug zu tun, da kann es schon mal was dauern.
Der Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn die Bescheinigung nach § 9 BAföG von der Schule vorliegt. Die Schule darf diese erst nach Beginn ausstellen. Und erst danach kann es einen Bescheid geben. Das kann Ende September sein oder auch noch später.
Und wer will nun BAföG haben?
Ob Tz. 2.1a.15 der VWV greifen könnte?
"Besuch einer Ausbildungsstätte ist der auszubildenden Person nicht zumutbar, wenn dadurch die Ausbildung wesentlich beeinträchtigt würde.
2 Eine wesentliche Beeinträchtigung liegt z. B. vor, wenn die auszubildende Person infolge einer Veränderung ihrer Lebensverhältnisse und der ihrer Eltern während des letzten Schuljahres oder bei Gymnasien während der letzten beiden Schuljahre vor Abschluss des Ausbildungsabschnitts auf eine andere Ausbildungsstätte wechseln müsste."
Aber was anderes: An der Fachhochschule gibt's Schüler-BAföG?
dms
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen
Das Einkommen aus einer Ausbildung zählt gar nicht und das Kindergeld auch nicht.
Beantragen kann man immer alles, ob man es bekommt, ist die andere Frage.
Und wenn, gibt es Geld garantiert nicht vorher sondern Monate später ...
Aber er wird schon aus seinem Traum aufwachen und merken, dass man so nicht weiter kommt.
Wenn du doch aktualisiert, warum willst du dann Widerspruch einlegen?
Ist der jetzige Bescheid mit den Zahlen aus 2014 falsch? Hat das Amt da Fehler gemacht?
Und Vorsicht es ist nach der Assistentenausbildung und der Erzieherausbildung die dritte BAföG-förderfähige Ausbildung, egal ob BAföG bezogen wurde oder nicht, da hat es sich dann mit dem BAföG eh erledigt.