Guten Tag
Folgende Situation:
Ich habe kürzlich einen Ausbildungsvertrag unterschrieben. Da ich ein monatliches Einkommen von 492,- Brutto bekommen werde, würde ich gerne BAB bei der AA und/oder Wohngeld beim zuständigen Bezirksamt beantragen.
Ich habe schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, kann meinen erlernten Beruf jedoch aus gesundheitlichen Gründen (körperlich & psychische Belastungen) nicht bis zu meinem 65. Lebensjahr ausüben. Ein schriftliches Attest habe ich bisher nicht gebraucht, könnte ich aber im Zweifel vorlegen.
§ 57 SGB III Förderungsfähige Berufsausbildung
"...Eine zweite Berufsausbildung kann gefördert werden, wenn zu erwarten ist, dass eine berufliche Eingliederung dauerhaft auf andere Weise nicht erreicht werden kann und durch die zweite Berufsausbildung die berufliche Eingliederung erreicht wird..."
Wäre der o.g. gesundheitliche Aspekt ein Grund für einen Anspruch auf BAB da ich in meiner jetzigen Situation nicht vermittelbar bin?
Die zweite Ausbildung ist in einer anderen Branche, mit weniger starken körperlichen Anforderungen. Dafür ist die Nachfrage was Ausbildungsplätze und ausgebildete Fachkräfte betrifft sehr hoch. Dazu ist die Chance nach abgeschlossener Ausbildung übernommen zu werden ebenfalls sehr gut. In all meinen Vorstellungsgesprächen habe ich von Anfang an sehr gutes Feedback bekommen.
Aus dem Internet habe ich erfahren, dass ich Wohngeld beim Bezirksamt erst beantragen kann, wenn BAB abgewiesen wurde. warum ist das so und kann ich im Zweifel auch beides separat beantragen und bekommen?
Ich bin 30 Jahre alt, habe eine eigene Wohnung und kein weiteres Einkommen. Ohne BAB hätte ich wahrscheinlich ein geringeres Einkommen als die "Standart" Leistungen von ALG II.
Um ehrlich zu sein verstehe ich nicht, warum es so schwierig ist eine zweite Ausbildung finanziert zu bekommen.
Über eine Hilfestellung wäre ich sehr dankbar.