Hallo zusammen,
Mich erreichte diese Woche ein Schreiben des Bafög-Amts Hamburg. Sie beabsichtigen, „die bisher erhaltenen Förderleistungen“ von mir zurückzufordern – ich habe jetzt noch eine Woche Zeit mich dazu zu äußern. Das Schreiben hat mich schon geschockt :-0
Zum Hintergrund: Ich war im Diplomstudiengang und habe drei Jahre Bafög in Deutschland erhalten. Dann habe ich ein Auslandsjahr an unserer Partneruniversität gemacht und dort auch einen Bachelor Abschluss erhalten (Kurse anrechenbar auf mein Diplom). Aus familiären Gründen (Krebserkrankung eines Familienmitglieds) habe ich mich nach meiner Rückkehr für ein Semester beurlauben lassen und bin dann aber nie an die Uni zurückgekehrt.
Da ich das Studium in Deutschland nicht beendet habe (fällt dem Bafög Amt nach 5 Jahren auf….) soll ich nun das Geld komplett zurück bezahlen? Ich weiß, dass man Auslandsbafög nur erhält, wenn man vor hat das Studium in Deutschland zu beenden, aber ich konnte doch nichts dafür, dass nicht alles nach Plan lief Hätte es mir auch anders gewünscht.
(Wichtig: Im Schreiben geht es wirklich um die komplette Rückforderung des Auslandsbafögs und nicht um die reguläre Rückzahlung über das Bundesverwaltungsamts)
Wie antworte ich jetzt am besten oder soll ich lieber einen Anwalt kontaktieren? Ich will nichts falsch machen. Meine Wohnung im Wohnheim der Uni war auch untervermietet, als ich im Ausland war. Den Untermietvertrag habe ich leider nicht mehr, aber noch einige Emails, die ich vom Wohnheim und meiner Untermieterin im Ausland erhalten habe. Reicht so etwas eventuell schon als Beweis?
Bin gerade echt total verunsichert und für Eure Rückmeldungen dankbar
Ganz liebe Grüße