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BAföG-Rechner für Studenten & Schüler – auch elternunabhängige Berechnung

Berechne mit wenigen Klicks deinen aktuellen BAföG-Anspruch online. Der Rechner berücksichtigt sämtliche Bedarfssätze und Freibeträge, die seit August 2024 gelten und auch 2025 unverändert maßgeblich sind. Dabei fragt der BAföG-Rechner genau die Angaben ab, die auch das BAföG-Amt verlangt – so erhältst du eine zuverlässige Einschätzung deiner künftigen Ausbildungsförderung.


Angaben zur Ausbildung (Schritt 1 von 5)



Persönliches (Schritt 2 von 5)










Ehe-/ Lebenspartner (Schritt 3 von 5)






Angaben zum Einkommen des Ehepartners/ Lebenspartners

Maßgeblich für die Einkommensermittlung des Ehe-/ Lebenspartners ist das vorletzte Kalenderjahr. Wird also BAföG für 2025 beantragt, so werden die Einkommensangaben aus dem Jahr 2023 benötigt. Sollte sich das Einkommen gravierend verändert haben (min. 10 Euro Unterschied in der BAföG-Förderung des Antragstellers), bspw. durch Arbeitslosigkeit des Ehe-/ Lebenspartners etc., kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden, so dass das Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum zur Berechnung herangezogen wird.

Eigenes Einkommen und Vermögen (Schritt 4 von 5)


Relevant ist das Einkommen im zukünftigen Bewilligungszeitraum, es ist also zunächst eine Schätzung zu machen. Alleinstehende Auszubildende ohne Kind können im Bewilligungszeitraum bis zu 6.672 Euro brutto (im Schnitt 556 Euro monatlich - Minjob-Grenze) hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Anrechnung auf BAföG kommt. Weitere Infos siehe unter Einkommen

Hier sind nicht die staatlichen Studiengebühren oder die Semesterbeiträge gemeint. Es geht um Studiengebühren und -beiträge an privaten Hochschulen bzw. Schulgeld an privaten Schulen. Werden diese abgeführt, kann der Einkommensfreibetrag auf Antrag um bis zu 390 Euro monatlich angehoben werden (§ 23 Abs. 5 BAföG). Auswirkungen hat dieser Freibetrag erst bei Überschreiten der regulären Einkommensfreibeträge.



Der Bezug einer (Halb-) Waisenrente wirkt sich erst ab einer Höhe von 190 Euro monatlich auf die Förderung aus.



Es zählt nur der Vermögenswert zum Zeitpunkt der Antragstellung. Veränderungen im Vermögen während des laufenden Bewilligungszeitraums wirken sich erst beim Folgeantrag aus. Bitte macht beim Antrag unbedingt ehrliche Angaben zum Wert des Vermögens, da die BAföG-Ämter hier selbst Kontrollen durchführen können. Auch von einem rechtsmissbräuchlichen Vermögensübertrag (Vermögen verschenken oder übertragen, um BAföG-Leistungen zu erhalten) sei an dieser Stelle dringend abgeraten! Fragt auch Eure Eltern, Großeltern etc., ob auf Euren Namen Sparbücher oder andere Geldanlagen eingerichtet sind.

Hinweis: Ein eigener Pkw gehört mit dem Verkehrswert ohne Freibeträge zum Vermögen

Weitere Infos: Vermögensanrechnung und Datenabgleich zur Vermögenskontrolle

Der Teil des Vermögens, der 15.000 € übersteigt, wird durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum (i. d. R. 12) geteilt und auf die Förderung angerechnet.

Eltern (Schritt 5 von 5)





Angaben zum Einkommen der Eltern

Maßgeblich für die Einkommensermittlung der Eltern ist das vorletzte Kalenderjahr. Wird also BAföG für 2025 beantragt, so werden die Einkommensangaben aus dem Jahr 2023 benötigt. Sollte sich das Einkommen gravierend verändert haben (min. 10 Euro Unterschied in der Bedarfsermittlung des Auszubildenden), bspw. durch Arbeitslosigkeit eines Elternteils etc., kann ein Aktualisierungsantrag gestellt werden, so dass das Einkommen aus dem aktuellen Bewilligungszeitraum zur Berechnung herangezogen wird.

Tipp: am einfachsten ist es, diese Beträge aus dem Steuerbescheid zu entnehmen





Kinder

Es ist nicht entscheidend, ob auch tatsächlich Förderung gezahlt wird, sondern lediglich, ob dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, z.B. wenn Du (Halb-)Geschwister hast, die auch studieren

Meine Eltern haben (Pflege-) Kinder / Unterhaltsberechtigte,

Es ist nicht entscheidend, ob auch tatsächlich Förderung gezahlt wird, sondern lediglich, ob dem Grunde nach Anspruch auf Ausbildungsförderung besteht, z.B. wenn Du Geschwister hast, die auch studieren



Persönlicher BAföG-Betrag:

0,00 € (noch keine Daten eingegeben)

Hinweis: Das Ergebnis dient lediglich deiner Orientierung und begründet keinen Rechtsanspruch auf BAföG oder dessen Höhe.

Welche Angaben sind für die BAföG Berechnung wichtig?

Ausschlaggebend für die Bedarfssätze des BAföG sind zunächst einmal die Art der Ausbildung sowie die Unterbringung während der Schulzeit bzw. Studiums. Die meisten Studierenden werden BAföG nicht elternunabhängig erhalten, so dass auch das Einkommen der Eltern mit angerechnet wird.

Im Regelfall, wenn der Auszubildende/ Student nur einen Minijob neben der Ausbildung ausübt, kommt es hier aufgrund der Freibeträge zu keiner Anrechnung des eigenen Einkommens.

Weiterführende Informationen zur Anrechnung des Einkommens.

Bei der Berechnung kommt zu wenig oder gar kein BAföG heraus?

Häufig liegt der Fall vor, dass aufgrund des Einkommens der Eltern bei der BAföG Berechnung ein zu geringer Betrag herauskommt oder gar nicht erst ein Anspruch entsteht. Allerdings haben die Eltern, zumindest wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen. Dies bedeutet, dass sie den Auszubildenden oder Studenten finanziell unterstützen müssen. In welcher Höhe das Einkommen der Eltern herangezogen wird, kann dem Ergebnis des BAföG Rechners entnommen werden.

Tipp: Weigern sich die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen kann zunächst BAföG im Vorausleistungsverfahren beantragt werden. In diesem Fall würde zunächst die Ausbildungsförderung durch das BAföG-Amt gezahlt werden, welches dann an die Eltern herangehen würde.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten

Passiert es, dass die Werte im BAföG Rechner so niedrig oder gar bei Null sind, muss sich der Auszubildende u. U. Gedanken über eine alternative Finanzierung des Studiums Gedanken machen. Eine Möglichkeit wäre das Wohngeld, wobei hier kaum Aussicht auf Erfolg besteht, wenn der Student oder Auszubildende dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat. Andere Möglichkeiten wären hier Stipendien, ein Bildungskredit oder gar ein Studienkredit.