Berechne mit wenigen Klicks deinen aktuellen BAföG-Anspruch online. Der Rechner berücksichtigt sämtliche Bedarfssätze und Freibeträge, die seit August 2024 gelten und auch 2025 unverändert maßgeblich sind. Dabei fragt der BAföG-Rechner genau die Angaben ab, die auch das BAföG-Amt verlangt – so erhältst du eine zuverlässige Einschätzung deiner künftigen Ausbildungsförderung.
Persönlicher BAföG-Betrag:
Hinweis: Das Ergebnis dient lediglich deiner Orientierung und begründet keinen Rechtsanspruch auf BAföG oder dessen Höhe.
Welche Angaben sind für die BAföG Berechnung wichtig?
Ausschlaggebend für die Bedarfssätze des BAföG sind zunächst einmal die Art der Ausbildung sowie die Unterbringung während der Schulzeit bzw. Studiums. Die meisten Studierenden werden BAföG nicht elternunabhängig erhalten, so dass auch das Einkommen der Eltern mit angerechnet wird.
Im Regelfall, wenn der Auszubildende/ Student nur einen Minijob neben der Ausbildung ausübt, kommt es hier aufgrund der Freibeträge zu keiner Anrechnung des eigenen Einkommens.
Weiterführende Informationen zur Anrechnung des Einkommens.
Bei der Berechnung kommt zu wenig oder gar kein BAföG heraus?
Häufig liegt der Fall vor, dass aufgrund des Einkommens der Eltern bei der BAföG Berechnung ein zu geringer Betrag herauskommt oder gar nicht erst ein Anspruch entsteht. Allerdings haben die Eltern, zumindest wenn es sich um eine Erstausbildung handelt, ihre Unterhaltspflicht zu erfüllen. Dies bedeutet, dass sie den Auszubildenden oder Studenten finanziell unterstützen müssen. In welcher Höhe das Einkommen der Eltern herangezogen wird, kann dem Ergebnis des BAföG Rechners entnommen werden.
Tipp: Weigern sich die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen kann zunächst BAföG im Vorausleistungsverfahren beantragt werden. In diesem Fall würde zunächst die Ausbildungsförderung durch das BAföG-Amt gezahlt werden, welches dann an die Eltern herangehen würde.
Alternative Finanzierungsmöglichkeiten
Passiert es, dass die Werte im BAföG Rechner so niedrig oder gar bei Null sind, muss sich der Auszubildende u. U. Gedanken über eine alternative Finanzierung des Studiums Gedanken machen. Eine Möglichkeit wäre das Wohngeld, wobei hier kaum Aussicht auf Erfolg besteht, wenn der Student oder Auszubildende dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat. Andere Möglichkeiten wären hier Stipendien, ein Bildungskredit oder gar ein Studienkredit.