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Stipendium

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Erfreute Studentin öffnet Brief

Ein Stipendium wird von den verschiedensten Organisationen angeboten und vergeben. Die meisten Stipendien sind in Ihrer Höhe vergleichbar mit der Höhe der BAföG Förderung, allerdings müssen Sie eben nicht zurückgezahlt werden. Weiterhin gibt es oft Sonderzuzahlungen in Form von Büchergeld. Erwartet wird auch die Teilnahme bei einigen Organisationen an diversen Veranstaltungen und ebenfalls die Anfertigung von Berichten über den Studienfortgang.

Ebenfalls sind lokale Angebote die Studierenden in bestimmten Studienfächern Stipendien anbieten. Man sollte sich also auch durchaus einmal direkt an seiner Uni erkundigen.

Vergabe von Stipendien

In Deutschland gibt es eine breitgefächerte Auswahl an Institutionen, die Stipendien an Studenten vergeben. Diese reichen von parteinahen Stiftungen, über kirchliche Organisationen bis hin zu wirtschaftsnahen Organisationen. Nachfolgend haben wir eine Liste mit den wichtigsten Institutionen bezogen auf die Stipendienvergabe in Deutschland für Sie zusammengestellt:

1. Stipendien für Studierende aus dem Ausland

Förderungen für Studierende aus allen Ländern der Welt bei Aus- und Fortbildung sowie Forschungsarbeiten in allen Fachrichtungen bietet der DAAD.

Eignungsvoraussetzung ist eine bereits abgelegte Zwischenprüfung oder Vordiplom, sowie Deutschkenntnisse. Bewerbung können im jeweiligen Heimatland beim zuständigen Kultus-/ Bildungs- oder Hochschulministerium, in Deutschland beim Akademischen Auslandsamt der zuletzt besuchten Hochschulen, wenn das Vordiplom schon in Deutschland abgelegt wurde, eingereicht werden.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Kennedyallee 50, 53175 Bonn
Tel: 0228 / 882 – 0, Fax: 0228 / 882 – 444
www.daad.de

2. Stipendien für das Studium im Ausland / Auslandsstipendien

Die meisten Stiftungen und Institutionen fördern ein Auslandstudium analog zur BAföG-Regelung. Bei einigen bestehen Ausnahmen.

Bei einem Auslandsstudium ist Beantragung von BAföG möglich. Auch wenn ein Antrag inländisch abgelehnt wurde, kann die Voraussetzung bei einem Auslandsstudium gegeben sein und eine erneute Antragsstellung sinnvoll.

Ausführliche Informationen zu Auslandsstipendien hält der DAAD bereit.

3. Parteinahe Stiftungen

Alle im Bundestag vertretenen Parteien haben parteinahe Stiftungen gegründet, die auch besonders begabte Studierende, die sich gesellschaftlich engagieren, fördern. Je nach nahestehender Partei der Stiftung wird dabei auf unterschiedliche Dinge Wert gelegt.

Nähere Infos bekommt Ihr von der jeweiligen Stiftung (sofern vorhanden, handelt es sich um Links direkt zu den Seiten über die Studienförderung der jeweiligen Stiftung):

Alle Parteien, die im Bundestag vertreten sind halten Stiftungen bereit, die begabte Studenten fördern. Infos zum Stipendium und zu den jeweiligen Stiftungen gibt es unter den unten aufgeführten Adressen und Links:

Bündnis ’90/DIE GRÜNEN-nahe Heinrich-Böll-Stiftung
Rosenthaler Str. 40/41, 10178 Berlin
Tel: 030 / 285 34 – 400, Fax: 030 / 285 34 – 409
www.boell.de

CDU-nahe Konrad-Adenauer-Stiftung
Rathausallee 12, 53757 St. Augustin
Tel: 02241 / 246 – 311, Fax: 02241 / 246 – 573
www.kas.de

CSU-nahe Hans-Seidel-Stiftung
Lazarettstr. 33, 80636 München
Tel: 089 / 12 58 – 0, Fax: 089 / 12 58 – 403
www.hss.de

FDP-nahe Friedrich-Naumann-Stiftung
Alt-Nowawes 67, 14482 Potsdam
Tel: 0331/7019-349, Tel: 0331/7019-222
www.freiheit.org

SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung
Godesberger Allee 149, 53170 Bonn
Tel: 0228 / 883 – 0, Fax: 0228 / 883 – 697
www.fes.de

DIE LINKE-nahe Bundesstiftung Rosa Luxemburg
Franz-Mehring Platz 1, 10243 Berlin
Tel: 030 / 44 310 223, Fax: 030 / 44 310 188
www.rosalux.de

4. Konfessionelle Träger

Untenstehend kirchliche Studienwerke die Stipendien vergeben. Voraussetzung ist zum einen die Zugehörigkeit zum entsprechenden Glauben, außerdem kann eine Förderung erst im Studium erfolgen. Der Bewerbung muss ein Gutachten der Hochschule beigelegt werden.

Evangelisch: Evangelisches Studienwerk e.V.
Iserlohner Str. 25, 58239 Schwerte
Tel: 02304 / 75 51 96, Fax: 02304 / 75 52 50
www.evstudienwerk.de

Katholisch: Cusanuswerk
Baumschulallee 5, 53115 Bonn
Tel: 0228 / 983 84 – 0, Fax: 0228 / 983 84 – 99
www.cusanuswerk.de

KNA-Promedia-Stiftung
Eine Initiative für junge katholische Journalisten
Adenauerallee 134, 53113 Bonn
Tel: 0228 / 2 60 00 43, Fax: 0228 / 2 60 00 61
www.kna-promedia.de

5. Wirtschaftsnahe Organisationen

Einige Unternehmen und Wirtschaftverbände haben Stiftungen oder andere Institutionen hervorgerufen, die unter bestimmten Umständen Stipendien vergeben.

Informationen gibt es hier:

Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw)
Studienförderwerk Klaus Murmann
Breite Str. 29, 10178 Berlin
Postanschrift: sdw im Haus der Deutschen Wirtschaft, Studienförderwerk Klaus Murmann, 11054 Berlin
Tel: 030 / 20 33 – 15 40, Fax: 030 / 20 33 – 15 55
www.sdw.org

6. Stiftungen, bei denen keine Selbstbewerbung möglich ist

Bei einigen Stiftungen kann man sich nicht direkt selbst bewerben. Natürlich muss man dann entsprechende Personen davon überzeugen wieso man gerade vorgeschlagen werden sollte. Weitere Informationen zu den Möglichkeiten sind hier einsehbar:

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstraße 41, 53175 Bonn
Tel: 0228 / 820 96 – 0, Fax: 0228 / 820 96 – 67
www.studienstiftung.de

Hier muss man vom Rektor der Schule vorgeschlagen werden, für eine spätere Promotion („Doktor“) nach dem Studium von einer Professorin / einem Professor.

Hans-Böckler-Stiftung
Hans-Böckler-Straße 39, 40476 Düsseldorf
Tel: 0211 / 77 78 – 0, Fax: 0211 / 77 78 – 210
www.boeckler.de

Dies ist eine gewerkschaftsnahe Stiftung. Die Anträge sollten von einer Gewerkschaft gestellt werden. Gefördert werden primär Kinder von Arbeitnehmern und Absolventen des zweiten Bildungsweges.

Diese Einrichtungen arbeiten alle eng mit Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammen.

Voraussetzungen für ein Stipendium

Die Nachfrage nach Stipendien ist größer als das Angebot. Daher müssen sich förderungswillige Studenten einem Auswahlverfahren stellen. Als Grundvoraussetzung für den Erhalt eines Stipendiums werden dabei gute Schul- bzw. Studienleistungen vorausgesetzt. Darüber hinaus wird von den Stipendiaten in der Regel auch verlangt, dass sie sich gesellschaftlich in irgendeiner Form engagieren. Auch soziale Aspekte können bei der Vergabe eines Stipendiums eine Rolle spielen.

Die genauen Anforderungen an den Stipendiaten richten sich natürlich auch immer danach, welche Organisation das Stipendium vergibt. So vergibt beispielsweise das Cusanuswerk nur Stipendien an Studenten, die der katholischen Konfession angehören. Darüber hinaus gibt es bei vielen Organisationen auch einige Auschlusskriterien, wie beispielsweise das Überschreiten eines Höchstalters oder die Aufnahme eines Zweitstudiums, die der Vergabe eines Stipendiums entgegen stehen können.

Bewerbungsverfahren für ein Stipendium

Bei den meisten Organisationen, die ein Stipendium vergeben, müssen die Studenten zunächst eine schriftliche Bewerbung einreichen. Bei einigen Organisationen ist es aber auch üblich, dass sich die Studenten bzw. Abiturienten nicht selbst bewerben können, sondern von einer anderen Person (z.B. Schulleiter oder Professor) für eine Förderung vorgeschlagen werden müssen.

Aus den eingegangenen Bewerbungen oder Vorschlägen werden dann einige geeignete Studenten ausgewählt. Diese müssen dann im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs darlegen, dass sie ein geeigneter Kandidat für ein Stipendium sind. Es kann auch vorkommen, dass die zukünftigen Stipendiaten an mehrtägigen Auswahlseminaren teilnehmen müssen.

Zeitpunkt der Bewerbung

Der Zeitpunkt, wann man sich um ein Stipendium bewerben muss, hängt ebenfalls davon ab, durch wen das Stipendium vergeben wird. Bei den meisten Institutionen ist bereits eine Bewerbung als Abiturient vor dem Studienbeginn möglich. Andere Förderer setzten dagegen eine Mindestanzahl von absolvierten Semestern voraus, bevor eine Bewerbung abgegeben werden kann. Zusätzlich gibt es auch spezielle Stipendien für Promovierende. Die Bewerbungen dafür können entsprechend erst nach erfolgreich abgeschlossenem Studium abgegeben werden.

Höhe des Stipendiums

Vollstipendium

Bei den im Rahmen eines Stipendiums erbrachten Leistungen kann zwischen einem Vollstipendium und einem Teilstipendium unterschieden werden. Die Leistungen eines Vollstudiums (rund 585 Euro) sind in ihrer Höhe mit den Zahlungen des BAföG vergleichbar. Für den Stipendiaten besteht aber der Vorteil, dass diese Leistungen nicht zurückgezahlt werden müssen. Darüber hinaus werden zumeist in Form des Büchergeldes auch noch zusätzlichen Leistungen (rund 80 Euro) für Bücher oder Studienmaterialien gewährt.

Teilstipendium

Neben den Vollstipendien gibt es auch noch die sogenannten Teilstipendien, die zumeist von kleineren Stiftungen vergeben werden. Bei diesen Teilstipendien fällt die Förderung allerdings gemeinhin wesentlich geringer aus (z.B. 200 – 300 Euro), so dass der Stipendiat zumindest einen Teil der Studienkosten immer noch aus eigener Tasche finanzieren muss.

Ideelle Förderung

Zusätzlich zu den finanziellen Leistungen werden im Rahmen eines Stipendiums sehr oft auch noch ideelle Leistungen durch den Förderer erbracht. Diese können von Betreuungsangeboten, bis hin zu kostenlosen Weiterbildungskursen oder sogar Studienreisen reichen.

Stipendium und BAföG

Eine andere Form der Studienfinanzierung ist das sogenannte BAföG. Für Studenten, die ein Stipendium erhalten, stellt sich die Frage, inwieweit eine zeitgleiche Beantragung von BAföG möglich ist. Grundsätzliche Voraussetzung für den Erhalt von BAföG ist eine Bedürftigkeit seitens des Studenten. Ob Bedürftigkeit besteht, hängt von dem Einkommen des Studenten bzw. von dem Einkommen seiner Eltern und seines Partners ab.

Bei der Ermittlung des Einkommens sind nach § 21 Abs. 3 BAföG auch die Einnahmen aus einem Stipendium zu berücksichtigen. Nicht angerechnet werden dabei Stipendien bis zu einer Höhe von monatlich 300 Euro, sofern diese begabungs- und leistungsabhängig vergeben werden. Ebenfalls nicht angerechnet werden Gelder, die zweckgebunden vergeben worden sind, und daher nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden können (z.B. Büchergeld). Wenn man allerdings ein Vollstipendium von einem der zwölf großen Begabtenförderungswerke erhält, schließt dies ohnehin grundsätzlich die gleichzeitige Inanspruchnahme von BAföG aus.

Wer bereits vor dem Erhalt eines Stipendiums BAföG bezogen hat, sollte in jedem Fall das zuständige BAföG-Amt über den Erhalt des Stipendiums unterrichten. Denn andernfalls läuft man Gefahr, sich des BAföG-Betruges schuldig zu machen.

Dauer des Stipendiums

Das Stipendium endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Studiums bzw. einer Exmatrikulation. Darüber hinaus läuft das Stipendium bei den großen Begabtenförderungswerken in der Regel auch dann aus, wenn die Förderungshöchstdauer des BAföG erreicht wurde. Diese richtet sich nach der Regelstudienzeit. Bei einigen kleineren Fördereinrichtungen ist es aber auch oft üblich, die Förderdauer auf einen kürzeren Zeitrahmen von zwei bis drei Jahren zu begrenzen.

Stipendium für das Auslandstudium

Viele Studenten möchten im Rahmen ihres Studiums auch ein oder mehrere Semester an einer ausländischen Universität studieren. Das Studieren im Ausland ist aber auch mit finanziellem Aufwand verbunden. Für diesen Fall gibt es einige Organisationen (z.B. DAAD), die spezielle Förderprogramme für Auslandssemester anbieten.

Das Stipendium wird dabei ausschließlich für einen zeitlich begrenzten Studienaufenthalt im Ausland gewährt. Die Höhe der Förderung richtet sich bei diesen Stipendien gemeinhin auch nach dem Land, in welchem man sein Auslandsstudium absolvieren möchte.

Wer bereits vor dem Auslandsaufenthalt sein Studium durch ein Stipendium finanziert hat, erhält zumeist für die Zeit im Ausland weitere Zuschüsse von seinem Förderer, um die zusätzlichen Kosten zu decken.

Pflichten des Stipendiaten

Im Gegenzug für die finanzielle Unterstützung erwarten die Förderer in der Regel auch, dass der Stipendiat einigen Verpflichtungen nachkommt. Dazu gehört beispielsweise die aktive Teilnahme an stattfindenden Kolloquien, Tagungen, Sommerschulen und Workshops. Häufig wird von Stipendiaten auch erwartet, dass sie regelmäßige Berichte zum Verlauf ihres Studiums anfertigen.

Darüber hinaus wird oftmals auch ein Beleg des Studienfortschritts durch Leistungsnachweise von dem Stipendiaten verlangt. Wer diesen Pflichten nicht nachkommt, geht das Risiko ein, sein Stipendium zu verlieren.

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