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Sozialleistungen: Kindergeld - Elterngeld - Wohngeld - Kinderzuschlag - Arbeitslosengeld etc.

Staatliche Förderungen werden von der Gesetzgebung ins Leben gerufen, um Menschen, die sich in finanziell oft ausweglosen Situationen befinden, beim Bestreiten ihres Lebensunterhaltes unter die Arme zu greifen. Dabei muss man soziale Leistungen jedoch nicht als Almosen des Staates verstehen, sondern man hat oft einen fundierten Rechtsanspruch darauf, den man auch unbedingt nutzen sollte. Zu solchen Leistungen des Staates zählen beispielsweise das Wohngeld und Leistungen nach Hartz IV, die an Arbeitslose gezahlt werden, die keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben.

Es gibt aber auch soziale Leistungen, die einfach nur dazu gedacht sind, Familien mit Kindern zu unterstützen. Der wichtigste Bereich besteht hierbei aus dem Kindergeld, welches jeder Familie mit Kindern in Deutschland unabhängig vom Einkommen zusteht sowie der Kinderzuschlag. Darüber hinaus gibt es beispielsweise noch das Elterngeld, dass berufstätigen Eltern gezahlt wird, die in der ersten Zeit nach der Geburt zu Hause bleiben. Zum 01.01.2011 wurde zudem das Bildungspaket eingeführt, welches Kinder in der Schule und bei Freizeitaktivitäten finanziell unterstützen soll. Den Antrag auf das Bildungspaket können die anspruchsberechtigten Eltern stellen.

Natürlich gibt es bei den einzelnen sozialen Leistungen eine Menge zu beachten, da nach dem Sozialgesetzbuch viele verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um einen Anspruch auf entsprechende Leistungen zu haben. Man sollte sich deshalb genauestens informieren, wenn man bestimmte soziale Unterstützungszahlungen beantragen möchte. Zur sozialen Absicherung gehört letztendlich auch noch das Arbeitslosengeld, wobei dies eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung ist, für die man vorher entsprechende Beiträge eingezahlt hat, also keine Sozialleistung.

Auf dieser Seite erhalten Sie unter Anderem Informationen zu folgenden Leistungen:

Kindergeld

KindergeldBeim Kindergeld handelt es sich um eine vom Staat steuerliche Ausgleichszahlung nach dem EStG und dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG). Anstatt des Kindergeldes können Besserverdienende bei der Veranlagung der Einkommensteuer den Kinderfreibetrag geltend machen.

Wohngeld

WohngeldWohngeld ist eine staatliche Leistung für selbstgenutzen Wohnraum für Bürger, die aufgrund geringen Einkommens diese Kosten nicht decken können. Dabei wird das Wohngeld für Mieter als Mietzuschuss geleistet und für Eigenheimbesitzer als Lastenzuschuss.

Elterngeld

ElterngeldMit der Einführung des Elterngeldes im Jahre 2007 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die Familienplanung zu fördern. Dabei dient das Elterngeld als Ersatzleistung  für das weggefallene Einkommen aus der Beschäftigung vor der Kindesgeburt.

Kinderzuschlag

KinderzuschlagEltern, die zwar über genügend Einkommen für sich verfügen, aber nicht ausreichend verdienen, um ihre Kinder adäquat zu versorgen, erhalten den Kinderzuschlag in Höhe von max. 140 Euro monatlich, welcher von der Famielienkasse ausgezahlt wird.

Arbeitslosengeld I

ArbeitslosengeldHat man seinen bisherigen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz unverschuldet verloren und erfüllt die Anwartschaftszeiten, so hat man Anspruch auf das Arbeitslosengeld nach dem SGB III, welches aus der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung an den Arbeitslosen gezahlt wird.

Besonders zu erwähnen sind zudem die Leistungen für Studenten, die nicht über ein ausreicheendes Einkommen verfügen, um das Studium aus eigener, finanzieller Kraft zu bestreiten. Für diesen Fall hällt die Bundesregierung auf Antrag die Leistungen nach dem BAföG bereit, welches zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloseser Kredit gewährt wird.

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