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Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

BAB Voraussetzungen, Höhe & Antrag

  • 27.02.2024
  • Redaktion
Zuschuss bei Ausbildung
BAB – finanzieller Zuschuss bei Ausbildung (Bild: Monkey Business Images / shutterstock)

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den eigenen Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird. Um dieses Thema näher zu beleuchten und einen entsprechenden Überblick über die Leistungen und die Voraussetzungen zu bekommen, findet man hier eine umfassende Erklärung zur Berufsausbildungsbeihilfe. Die Bedarfe sowie Freibeträge auf Einkommen wurden letztmalig zum 01.08.2022 gemäß des 27. BAföG-Änderungsgesetzes angepasst.

Welche Ausbildung ist mit BAB förderungsfähig?

Grundsätzlich gilt die Förderung der Berufsbildungsbeihilfe für Ausbildungen und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen. Eine Berufsausbildung kann sowohl betrieblich, als auch außerbetrieblich stattfinden, muss jedoch in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolviert werden.

Nur die erste Ausbildung förderungsfähig

Darüber hinaus wird nur die erste Ausbildung gefördert, wobei es Sonderfälle gibt, wenn zum Beispiel die erste Ausbildung nicht bis zum Ende abgeschlossen wurde. Eine weitere, zweite Berufsausbildung wird nur in Ausnahmefällen und unter engen Voraussetzungen gefördert. Schulische Ausbildungen werden nicht gefördert!

Zuerst den Ausbildungsvertrag unterzeichnen

In jedem Fall ist es erforderlich, dass bereits ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet wurde, bevor man Berufsausbildungsbeihilfe beantragt.

Im Bereich der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen gibt es einige weitere Einschränkungen bezüglich der Förderungsfähigkeit. Die entsprechenden Kriterien sind so gefasst, dass bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme sowohl von der Güte der Ausbildung der Lehrer, als auch von den Lehrplänen und den Lehrmitteln her von einer sinnvollen beruflichen Bildung ausgegangen werden kann.

BAB auch für nachträgliche Abschlüsse und Praktika

Zudem besteht jedoch auch die Möglichkeit, Berufsausbildungsbeihilfe für Bildungsmaßnahmen zu erhalten, die der Vorbereitung auf einen nachträglichen Hauptschulabschluss dienen und auch allgemeine Fächer zur beruflichen Eingliederung enthalten, solange diese nicht den Hauptteil der Lehrpläne ausmachen. Eine Bildungsmaßnahme, die mit einem Berufspraktikum verbunden ist, wird ebenfalls durch Berufsausbildungsbeihilfe gefördert.

Voraussetzungen für Berufsausbildungsbeihilfe

Die persönlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bestehen hauptsächlich in der finanziellen Bedürftigkeit und einer entsprechend weiten Entfernung zwischen der Ausbildungsstätte und dem eigenen Elternhaus. (§ 60 SGB III)

Finanzielle Bedürftigkeit

Die Bedingung der finanziellen Bedürftigkeit ist dann erfüllt, wenn man seinen Lebensunterhalt, die Fahrtkosten und auch weitere Aufwendungen nicht aus einer anderen Quelle beziehen kann. Um dies festzustellen, wird der gesetzlich festgeschriebene Gesamtbedarf dem Einkommen des Antragstellers, dem Einkommen seiner Eltern und auch dem seines Ehepartners oder Lebensgefährten gegenübergestellt und ermittelt, ob und in welcher Höhe Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird. Dabei gelten für die Einkommen der Eltern und des Partners natürlich entsprechende Freibeträge um finanzielle Überlastungen zu vermeiden.

Wichtig ist, dass man keine anderen Leistungen bezieht, die mit der Berufsausbildungsbeihilfe vergleichbar sind. Dazu zählen z. B. Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Angemessene Entfernung zum Elternhaus

Welche Entfernung zum Elternhaus als angemessen gilt, um einen eigenen Haushalt zu rechtfertigen, ist gesetzlich nicht definiert, dies muss im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist jedoch nicht die Entfernung in Kilometern, sondern die Wegezeit.

Hierzu schreibt die Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihren fachlichen Hinweisen zu § 60 SGB III unter der Randziffer 60.1.5, dass eine Ausbildungsstätte nicht mehr in angemessener Zeit zu erreichen ist, wenn der Auszubildende unter Berücksichtigung der günstigsten Verkehrsanbindung für Hin- und Rückweg eine Wegezeit von mehr als zwei Stunden benötigt.

Prüfung auf angemessene Entfernung zum Elternhaus entfällt

Die Voraussetzung der Entfernung zum Elternhaus entfällt (§ 60 Abs. 2 SGB III), wenn der Antragsteller

  • bereits mindestens 18 Jahre alt ist
  • verheiratet ist oder in einer Lebenspartnerschaft lebt
  • mit mindestens einem Kind zusammenlebt
  • aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern / des Elternteils verwiesen werden kann

Wie hoch ist die BAB?

In welcher Höhe die Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Gesamtbedarf und dem zugrunde gelegten Einkommen ab, welches diesen Bedarf mindert. Bei (notwendig) auswärtiger Unterbringung richtet sich der Bedarf der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Bedarf für Studierende nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG.

Art des BedarfsHöhe
Grundbedarf421 €
Mietzuschuss360 €
Gesamt BAB Höchstsatz781 €

Übernahme der Fahrtkosten

Öffentliche Verkehrsmittel

Die Übernahme der tatsächlichen Kosten im Bereich der Fahrten zwischen Ausbildungsstätte und Wohnung sowie der monatlichen Heimfahrt gelten nur bis zu einem Höchstbetrag von 476 Euro monatlich, wobei immer die günstigste Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bevorzugen ist.

Die Fahrtkosten werden zu Beginn der Leistungen ermittelt und gelten für den gesamten Bewilligungszeitraum. Sollten sich Fahrpreisänderungen innerhalb des Bewilligungszeitraums ergeben, so werden diese nur berücksichtigt, wenn sie nicht geringfügig (unter 5 Euro) sind.

Sonstige Verkehrsmittel

Bei sonstigen Verkehrsmitteln, beispielsweise Pkw oder anderen motorisierten Kraftfahrzeugen (auch als Mitfahrer), werden die Kosten nach § 5 BRKG im Rahmen der Wegstreckenentschädigung mit 0,20 € pro Kilometer für Hin- und Rückfahrt erstattet, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 130 Euro – in Einzelfällen bis zu 150 Euro. Monatlich gilt ebenfalls der Höchstbetrag von 476 Euro.

Arbeitslosengeld vor der berufsvorbereitenden Maßnahme

Hat der Auszubildende vor Beginn der berufsvorbereitenden Maßnahme einen Arbeitslosengeld Anspruch, der höher als der Bedarf der BAB ist, so erhält der Auszubildende BAB in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Infolgedessen wird auch das neben der berufsvorbereitenden Maßnahme angerechnet, wie nach den Grundsätzen der Arbeitslosengeld Einkommensanrechnung erfolgen würde, womit monatlich beim Auszubildenden 165 € anrechnungsfrei bleiben.

Unterbringung im Wohnheim oder beim Ausbilder

Lebt der Auszubildende während seiner beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Maßnahme in einem Wohnheim / Internat oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung, so beträgt die Berufsausbildungsbeihilfe nach § 61 Abs. 2 SGB III bzw. § 62 Abs. 3 SGB III 109 € für sonstige Bedürfnisse zzgl. der Werte der Sozialversicherungsentgeltverordnung (§ 2 Abs 1 SvEV: 313 €).

Kinderbetreuungskosten

Sowohl bei der Berufsausbildung, als auch bei der berufsvorbereitenden Maßnahme werden zudem im Bedarfsfall bis zu 160 € Kinderbetreuungskosten hinzugerechnet.

BAB berechnen

Die Bundesagentur für Arbeit stellt einen BAB Rechner zur Verfügung. Damit lässt sich prüfen, ob und in welcher Höhe Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe besteht. Zu finden unter:

Wie lange bekomme ich BAB?

Die Berufsausbildungsbeihilfe wird solange gezahlt, wie die Ausbildung oder die berufsvorbereitende Maßnahme vorgeschrieben dauert. Dabei sollte die Regelzeit für die Maßnahme nicht überschritten werden, da dies zur Einstellung der Leistung vor Beendigung führen kann.

Welche Freibeträge beim Einkommen gelten?

Das anzurechnende Einkommen wird um bestimmte Freibeträge gemindert, die sich nach § 67 SGB III i.V. m. dem vierten Abschnitt des BAföG ergeben. Die Anrechnung des Einkommens unter Berücksichtigung von Freibeträgen soll für die Verhinderung finanzieller Härten garantieren. Folgende Freibeträge auf das Einkommen gelten für die Berechnung der Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe:

fürFreibetrag
Eltern (verheiratet / Lebenspartnerschaft und nicht getrennt lebend)2.415 €
Elternteil (allein lebend)1.605 €
Stiefelternteil805 €
Kinder und sonstige Unterhaltsberechtigte, je730 €
Ehepartner und Elternteile können einen Freibetrag für weitere Kinder in Höhe von 730 € je Kind geltend machen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Kinder zum Zeitpunkt der Beantragung keine durch BAB oder BAföG förderungsfähige Ausbildung absolvieren. (Quelle: § 25 BAföG)

Liegt das Einkommen der Eltern oberhalb der Freibeträge, so werden von dem übersteigenden Betrag grundsätzlich 50% nicht angerechnet. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind können darüber hinaus 5% abgezogen werden, um den letztendlichen Anrechnungsbetrag für das Einkommen der Eltern zu ermitteln.

Kann BAB auch als Vorausleistung bezogen werden?

Wie auch beim BAföG gibt es bei der Berufsausbildungsbeihilfe die Möglichkeit, diese als Vorausleistung zu erhalten. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass sich die Eltern beispielsweise weigern, ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen oder keine Auskünfte über deren Einkommen geben. Um also den Verlauf der Ausbildung nicht zu gefährden, kann der Auszubildende beantragen, die BAB vorerst ohne Anrechnung des elterlichen Einkommens zu erhalten.

Automatische Prüfung der Unterhaltsansprüche gegen die Eltern

Nach einem Antrag auf BAB im Vorausleistungsverfahren wird die Agentur für Arbeit die Unterhaltsansprüche des Auszubildenden gegen seine Eltern automatisch prüfen. Liegt ein Anspruch auf Unterhalt vor, wird die Agentur für Arbeit diesen Unterhalt von den Eltern einfordern, wenn es nötig ist, auch mit gerichtlicher Hilfe. Aus diesem Grund sollte sich der Antragsteller bewusst sein, dass durch den Antrag auf Vorausleistungen der Berufsausbildungsbeihilfe möglicherweise der Familienfrieden (noch mehr) gestört wird.

Wie Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?

Berufsausbildungsbeihilfe sollte nach Möglichkeit bereits vor Beginn der Ausbildung beantragt werden, sobald der Ausbildungsvertrag unterschrieben wurde. Der Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe entsteht erst ab dem Monat der Antragstellung, frühestens mit dem Beginn der Ausbildung bzw. berufsvorbereitenden Maßnahme.

Am besten persönlich bei der Agentur für Arbeit

Einen entsprechenden Antrag bekommt man direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit und um die Bearbeitungszeiten aufgrund von Rückfragen zu verkürzen, ist eine persönliche Übergabe des BAB Antrags zu empfehlen. Gegebenenfalls können hier bei einem Termin mit dem zuständigen Sachbearbeiter auch Unklarheiten ausgeräumt werden.

Hinweis: Es ist zwar auch möglich, später noch einen Antrag auf BAB zu stellen, jedoch muss man bedenken, dass dann frühestens ab Beginn des Monats der Beantragung Berufsausbildungsbeihilfe gewährt wird, so dass einem bei verspätetem Antrag eventuell Leistungen verloren gehen.

Erforderliche Unterlagen bei der Antragstellung

Beim Antrag auf die Berufsausbildungsbeihilfe muss der Antragsteller folgende Unterlagen vorlegen bzw. dem Antrag beifügen:

  • unterschriebenen Ausbildungsvertrag
  • Fragebogen zum Ausbildungsbetrieb
  • Mietvertrag
  • Nachweise über das Einkommen der Eltern vor zwei Jahren (Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbare Nachweise)
  • bei Verheirateten / Lebenspartnerschaft: Nachweis über das Einkommen des Ehegatten / Lebenspartners vor zwei Jahren (Steuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung oder vergleichbare Nachweise)

Sollten noch weitere Unterlagen benötigt werden, wird die Agentur für Arbeit darauf hinweisen.

Wo kann ich BAB beantragen?

In der heutigen Zeit sind fast alle Formulare zur Beantragung von Leistungen online verfügbar. So ist es natürlich auch möglich, die Berufsausbildungsbeihilfe online zu beantragen. Hier geht es zum BAB Online Antrag:

Wiederholungsantrag / Weiterbewilligungsantrag

Für eine Weiterförderung müssen die Leistungen erneut beantragt werden. Um einen nahtlosen Übergang der Zahlungen nicht zu gefährden, sollten Azubis und Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme eine mehrwöchige Bearbeitungsdauer des Folgeantrags bei der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigen und die Unterlagen entsprechend rechtzeitig – vor Ablauf des Bewilligungszeitraums – einreichen.

Gibt es BAB auch für eine Ausbildung im Ausland?

Grundsätzlich kann auch eine Ausbildung im Ausland mit der Berufsausbildungsbeihilfe gefördert werden, jedoch müssen hierzu zusätzliche Voraussetzungen erfüllt werden:

Bei teilweiser Ausbildung im Ausland

  • wenn der Teil der Ausbildung im Ausland nicht länger als 1 Jahr dauert
  • wenn der Teil der Ausbildung im Ausland im Hinblick auf die Gesamtdauer der Ausbildung bzw. der berufsvorbereitenden Maßnahme als angemessen erscheint

Bei vollständiger Ausbildung im Ausland

  • wenn die Ausbildung im Ausland dem Berufsziel des Antragstellers besonders dienlich ist und
  • amtlich bestätigt wird, dass die Ausbildung im Ausland einer betrieblichen Ausbildung in Deutschland gleichgestellt ist

Berufsausbildungsbeihilfe auf jeden Fall nutzen

Berufsausbildungsbeihilfe ist eine staatliche Leistung, die nicht als Darlehen, sondern als voller Zuschuss gewährt wird. Aus diesem Grund sollte sich jeder, der eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme in einem anderen Ort absolvieren möchte, mit der Berufsausbildungsbeihilfe beschäftigen. Mit den hier präsentierten Informationen erhält man zudem die Möglichkeit, bereits vorher grob zu planen, ob und in welcher Höhe man mit dieser Leistung rechnen kann.