bafoeg-aktuell.de » BAföG » Antrag

BAföG Antrag

Wenn Ihr nun festgestellt habt, dass Ihr einen Anspruch auf Bafög habt, geht es an den Antrag, an dem man leider nicht vorbei kommt. Dieser erfolgt in Form von Formularen (Formblättern) und ist beim zuständigen BAföG Amt für Eure Ausbildungsstätte einzureichen.

Bitte in diesem Fall alle benötigten Unterlagen und Nachweise mit einreichen, die für den BAföG Antrag relevant sind. Diese wären z.B. alle erforderlichen Unterlagen zu euren Einnahmen und Ausgaben sowie Bescheinigungen der Ausbildungsstätte.

Wird elternabhängiges BAföG gezahlt (Regelfall), dann sind natürlich auch die Nachweise über das Einkommen eurer Eltern mit dem BAföG Antrag einzureichen.

Bei verheirateten Berechtigten sind zudem Angaben zum Ehegatten und dessen Einkommen zu machen und nachzuweisen, da dies ebenfalls Auswirkung auf die Förderung hat.

Hinweis:

Die Förderung durch das Bafög wird erst ab dem Antragsmonat gezahlt, also nicht rückwirkend. Daher sollte der Antrag rechtzeitig, am besten gleich nach Bekanntgabe über den Ausbildungsplatz bzw. Studienplatz gestellt werden. Sollten ihr nicht alle Unterlagen zusammen haben, die für den Antrag erforderlich sind, den Antrag trotzdem abgeben, weil das Datum für den Bafög Antrag maßgeblich ist. Die erforderlichen Unterlagen können auch noch im Nachhinein eingereicht werden.

Formulare für den BAföG Antrag (§§ 45,46 BAföG)

Die Formulare des BMBF: » Formblätter als PDF-Datei

Formblatt Inhalt Erläuterung
Formblatt 1 Antrag auf Ausbildungsförderung ist immer auszufüllen, da er die persönlichen Angaben etc. enthält
Formblatt 1
Anlage 1
Schulischer und beruflicher Werdegang beim Erstantrag immer auszufüllen! Auch nach Unterbrechnung des Studiums bzw. der Ausbildung sowie beim Antrag auf Auslands-Bafög
Formblatt 1
Anlage 2
Zusatzblatt für den Kinderbetreuungszuschlag Ist auszufüllen, wenn Anspruch auf den Kinderbetreuungszuschlag besteht, wenn also min. 1 Kind unter 10 Jahren im Haushalt des BAföG-Berechtigten lebt und zu versorgen ist
Formblatt 2 Bescheinigung nach § 9 BAföG Bescheinigung, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel erreicht. Manche Hochschulen liefern diese Bescheinigung automatisch, diese kann anstatt des Formblattes 2 abgegeben werden.
Formblatt 3 Einkommen: Ehegatte, Vater, Mutter Auskünfte über das Einkommen des Ehegatten sowie der Eltern (außer beim elternunabhängigem BAföG)
Formblatt 4 Zusatzblatt für Ausländer/innen ist nur von ausländischen Auszubilden (beim Erstantrag!) einzureichen, wenn weder die Eltern noch der Ehegatte keine deutsche Staatsbürgerschaft hat
Formblatt 5 Leistungsnachweis Bescheinigung über die erforderlichen Leistungsnachweise zur Weiterförderung durch BAföG
Formblatt 6 Zusatz für Antrag auf eine Ausbildung im Ausland nur einzureichen, wenn eine Förderung für eine Ausbildung im Ausland gefördert werden soll, z.B. Auslandsstudium
Formblatt 7 Antrag auf Aktualisierung des elterlichen Einkommens wird immer eingereicht, wenn die Eltern zum gegenwärtigen Zeitpunkt weniger verdienen, als im Vorvorjahreszeitraum, der für die Bewilligung gilt.
Formblatt 8 Antrag auf Vorausleistungen kann eingereicht werden, wenn die Zahlung der Förderung nicht rechtzeitig erfolgen kann. Die Gründe können sein:
BAföG Vorausleistungen

Folgeantrag (Weiterförderungsantrag)

Der Antrag gilt in der Regel immer nur für einen Zeitraum von 12 Monaten, dem sogenannten Bewilligungszeitraum. Nach jedem Bewilligungszeitraum, bzw. vor Ablauf des aktuellen Zeitraums sollte ein Folgeantrag gestellt werden, damit die Zahlungen ohne Unterbrechungen weiterlaufen.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Folgeantrag spätestens zwei Monate vor Ablauf des laufenden Bewilligungszeitraumes gestellt werden.

Antrag abgegeben, und dann?

Wenn die Unterlagen nun vollständig dem BAföG Amt vorliegen, wird dieser bearbeitet und es ergeht ein BAföG Bescheid, der sogenannte Bewilligungsbescheid. Diesem ist zu entnehmen, wie hoch eure Förderung ist, sowie die Hintergründe zu dieser Berechnung. Diesen Bescheid sollten ihr unbedingt genaustens überprüfen und bei Unklarheiten und Fehlern Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist (im Bescheid erläutert) einlegen, denn nur dann wird dieser erneut überprüft und ggfls. geändert.

Auszahlung der Förderung

Das BAföG wird direkt an euch ausgezahlt, daher ist es zu empfehlen, sich rechtzeitig (wenn noch nicht vorhanden) um ein eigenes Girokonto zu kümmern. Gerade für Schüler und Studenten bieten viele Banken ein Girokonto für Studenten an, wenn man eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegt.

Die letzten Nachrichten
VGW 604