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Ausbildungsgeld für Azubis mit Behinderung

  • von Redaktion
  • 21. August 2023
Auszubildende im Rollstuhl
Ausbildungsgeld – für Auszubildende mit Behinderung

Das Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III wird von der Agentur für Arbeit für Menschen mit Behinderung gezahlt, die kein Übergangsgeld erhalten. Vom Grundprinzip her werden auf das Ausbildungsgeld die Richtlinien für die Berufsausbildungsbeihilfe sowie die Bedarfe nach dem BAföG angewandt und das Ausbildungsgeld wird ebenfalls in der Regel nur für die erste Berufsausbildung geleistet. 

Welche Ausbildungen sind förderungsfähig?

Das Ausbildungsgeld wird jedoch nicht nur für eine berufliche Ausbildung, sondern auch für berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen einschließlich einer Grundausbildung geleistet. Hierzu zählen jene Maßnahmen, die der Vorbereitung einer beruflichen Ausbildung dienen, wie z.B. das Auswahlverfahren, bei dem durch eine Tätigkeit in einer Behindertenwerkstatt ermittelt wird, für welche Art der Ausbildung sich der Teilnehmer überhaupt eignet. Darüber hinaus besteht der Anspruch auf Ausbildungsgeld auch während einer betrieblichen Qualifizierung im Rahmen einer unterstützten Beschäftigung gemäß § 55 SGB IX.

Unter welchen Voraussetzungen besteht Anspruch auf Ausbildungsgeld?

Um das Ausbildungsgeld zu beantragen, muss der Antragsteller folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • es liegt eine Behinderung vor
  • Antragsteller hat noch keine Berufsausbildung (es sei denn, der erlernte Beruf kann aufgrund der Behinderung nicht ausgeübt werden)
  • das Einkommen des Antragstellers, seiner Eltern und seines Ehe-/ Lebenspartners übersteigt nicht die Freibeträge

Auch bei der Zahlung von BAföG werden das Einkommen des Antragsteller, der Eltern und des Ehepartners berücksichtigt und angerechnet. Wie genau das funktioniert und was als Einkommen zählt kannst du unter BAföG Einkommen Anrechnung nachlesen.

Wie und wann das Ausbildungsgeld beantragen?

Der Antrag auf Ausbildungsgeld ist bei der für den Wohnort des Antragstellers zuständigen Bundesagentur für Arbeit zu stellen. In den größeren Geschäftsstellen gibt es dafür spezielle Fachbereiche, die sich ausschließlich mit der Rehabilitation und der beruflichen Integration von körperbehinderten Menschen beschäftigen. Im Zweifelsfall kann man sich über die zentrale Servicerufnummer der Bundesagentur für Arbeit erkundigen, an welcher Stelle man genau den Antrag abgeben muss.

Antrag rechtzeitig stellen

Der Antrag auf Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III muss immer rechtzeitig vor Beginn einer Maßnahme gestellt werden. Dabei sollten Bearbeitungszeiten je nach Region von bis zu zwei Monaten eingeplant werden. Bei der Antragstellung kann man sich Unterstützung bei seinem zuständigen Berufsberater holen, der in der Regel auch weiß, welche Angebote welchen Trägers überhaupt in die förderungsfähigen Berufsausbildungen fallen.

Der Antrag kann aber auch nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. In diesen Fällen ist es aber ebenfalls empfehlenswert, sich mit dem zuständigen Berater der Agentur für Arbeit in Verbindung zu setzen. Die Zahlung richtet sich in diesem Fall nach dem Beginn der förderungsfähigen Maßnahme bzw. nach dem Datum des Antrages.

Wie lange wird das Ausbildungsgeld gezahlt?

Der normale Bewilligungszeitraum umfasst die tatsächliche Zeit der Berufsausbildung, bei einer beruflichen Ausbildung jedoch längstens 18 Monate. Bei allen anderen förderfähigen Bildungsmaßnahmen beträgt der normale Bewilligungszeitraum ein Jahr (12 Monate). Sollte die Ausbildung mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird rechtzeitig von der zuständigen Agentur für Arbeit automatisch ein Fragebogen zur Weiterbewilligung (Folgeantrag) verschickt.

Verlängerung aufgrund krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit

Tritt während des Bezuges von Ausbildungsgeld die Arbeitsunfähigkeit ein, sodass nicht weiter an der förderungsfähigen Maßnahme teilgenommen werden kann, wird das Ausbildungsgeld wie folgt weiter gezahlt:

  • bis zum Ende des dritten Monats, der auf die Arbeitsunfähigkeit folgt
  • längstens bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme

Beispiel: Ist der Antragsteller am 02. März arbeitsunfähig erkrankt, würde Ausbildungsgeld bis zum 30. Juni gewährt. Der erste Tag der Erkrankung ist für diese 3-Monatsfrist entscheidend. Würde der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bereits zum 01. März eingetreten sein, so würde Ausbildungsgeld nur bis zum 31. Mai geleistet werden.

Unterbrechung aus sonstigen Gründen

Liegt eine Unterbrechung des Ausbildung aus anderen Gründen als Krankheit vor, so wird Ausbildungsgeld nur weiter gezahlt, wenn hierfür vom der Agentur für Arbeit anerkannte Gründe vorliegen. Zu diesen zählen:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins
  • Umzug aufgrund eines Wohnungswechsels

Ferienregelung

Bei einigen Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung sind auch Ferien integriert. Sind diese von der Agentur für Arbeit als Bestandteil des Ausbildungszeitraumes anerkannt worden, wird das Ausbildungsgeld in den Ferien in voller Höhe weiter gezahlt.

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe?

Die mögliche Höhe des Ausbildungsgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielen die Ausbildungsart bzw. Maßnahme sowie die Unterbringung des Antragstellers eine Rolle. Bei den Bedarfssätzen ist zu beachten, dass das Einkommen des Antragstellers, der Eltern sowie des Ehegatten / Lebenspartners auf das Ausbildungsgeld angerechnet wird.

Wie hoch ist das Ausbildungsgeld bei beruflicher Ausbildung?

Unterbringung im Haushalt der Eltern

Der monatliche Bedarf entspricht dem Bedarf für Studierende nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BAföG.

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Grundbedarf398 €421 €
Wohnpauschale56 €59 €
Insgesamt454 €480 €

Unterbringung im Wohnheim

Ist der Auszubildende in einem Wohnheim für Behinderte, einem Internat oder dem Ausbilder untergebracht und die Kosten für die Unterkunft sowie Verpflegung hierfür werden von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen, so erhält der Antragsteller unabhängig vom Alter und Familienstatus als Ausbildungsgeld folgenden Bedarfssatz:

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Unterbringung Wohnheim, Internat oder Ausbilder119 €126 €

Anderweitige Unterbringung (als die o.g.)

Hierbei gilt es wieder zu unterscheiden, ob die Agentur für Arbeit oder ein anderer Leistungsträger die Kosten der Unterbringung sowie der Verpflegung übernehmen.

Der Bedarf richtet sich nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 2 BAföG.

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Grundbedarf398 €421 €
Wohnpauschale325 €360 €
Insgesamt723 €781 €

Wie hoch ist das Ausbildungsgeld bei berufsvorbereitenden Maßnahmen?

Unterbringung im Haushalt der Eltern

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Bedarf nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG247 €262 €

Unterbringung im Wohnheim

Ist der Auszubildende in einem Wohnheim für Behinderte, einem Internat oder beim Ausbilder etc. untergebracht und die Kosten für die Unterkunft sowie hierfür werden von der Agentur für Arbeit oder einem anderen Leistungsträger übernommen, so erhält der Antragsteller als Ausbildungsgeld einen Bedarfssatz, unabhängig vom Alter und Familienstatus, von:

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Unterbringung Wohnheim, Internat oder Ausbilder119 €126 €

Anderweitige Unterbringung (als die o.g.)

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Ausbildungsgeld585 €632 €

Der Wohnzuschlag wird nur geleistet, wenn die nachgewiesenen Kosten für Miete und Nebenkosten den Betrag von 58 Euro übersteigen übersteigen. Das Ausbildungsgeld erhöht sich um den Differenzbetrag, maximal um den genannten Höchstbetrag.

Wie viel Ausbildungsgeld bei Maßnahmen in Behindertenwerkstätten (Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich)?

Für diese Maßnahme bekommt der Antragsteller nach § 125 SGB III:

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
Antragssteller119 €126 €

Die Grundabsicherung des Lebensunterhaltes wird hier nicht übernommen, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass in anderer Form für den Lebensunterhalt des Auszubildenden gesorgt ist. Das kann als Erwerbsminderungsrente, einer Entschädigung nach einem Arbeitsunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit durch eine Rente der Berufsgenossenschaften geregelt sein.

Nicht zur Abdeckung des Lebensunterhalts gedacht

Das Ausbildungsgeld in diesem Fall dient zur Abdeckung der zusätzlichen Aufwendungen, die durch eine solche Maßnahme entstehen und z. B. in Form von Lehrbüchern oder ähnlichen Dingen anfallen können.

Wer eine solche Absicherung des Lebensunterhaltes nicht gewährt bekommt, bei dem müssen für die Zeit der Bildungsmaßnahme die Kosten für die Versorgung und die Unterkunft zum Beispiel durch die Gewährung von Hartz IV über das Jobcenter und den Sozialreferaten der Landratsämter abgesichert werden.

Grundsätzlich steht Hartz IV für Studenten und Azubis übrigens nicht zur Verfügung. Alle Ausnahmen kannst du unter Hartz IV für Studenten nachlesen.

Welche Freibeträge vom Einkommen gelten?

Diese Freibeträge nach § 126 SGB III zum Einkommen gelten sowohl für die berufliche Ausbildung als auch für die berufsvorbereitenden Maßnahmen.

monatlicher Bedarf fürbis 31.07.2022seit 01.08.2022
behinderter Antragsteller bei Waisengeld, Waisenrente oder Unterhaltsbezug277 €334 €
verheiratete Eltern3.637 €4.392 €
getrennt lebende oder verwitwete Elternteile2.266 €2.736 €
Ehe- oder Lebenspartner2.226 €2.736 €

Wann wird ausgezahlt?

Das Ausbildungsgeld wird immer monatlich nachträglich ausgezahlt. Hat der Anspruch nicht einen ganzen Monat bestanden, so ist für jeden Tag des Anspruchs 1/30 zu Grunde zu legen.

Steuerliche Behandlung

Da es sich beim Ausbildungsgeld um eine Sozialleistung der Agentur für Arbeit nach SGB III handelt, ist es in vollem Umfang steuerfrei.

Das Wichtigste in Kürze

Wer hat Anspruch auf Ausbildungsgeld?

Ausbildungsgeld können Menschen mit Behinderung beziehen, die eine Ausbildung oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme ausüben wollen, wenn diese noch keine Berufsausbildung abgeschlossen haben und das vorhandene Einkommen die geltenden Freibeträge nicht übersteigt.

Wie hoch ist das Ausbildungsgeld?

Die Höhe hängt von Faktoren wie Ausbildungsart und Unterbringung ab. Wohnt der Antragsteller in beruflicher Ausbildung bei den Eltern beträgt der Bedarf bspw. monatlich 480 €, im Wohnheim 126 € und anderweitig untergebracht 781 €. Zu beachten ist, dass vorhandenes Einkommen auf den Bedarf angerechnet wird und das gezahlte Ausbildungsgeld mindert!

Titelbild: ALPA PROD / shutterstock.com