Mahnung nach vollständiger Rückzahlung erhalten

Das Forum ist INAKTIV
  • - Registrierung nicht möglich
  • - Erstellen von Themen / Beiträgen nicht möglich
  • Hallo zusammen,


    Ich hab 2010/11 für ein paar Monate Bafög bekommen.
    Dann 2016 den Feststellungsbescheid dass ich 260 € zurückzahlen soll.


    Bei vorzeitiger Rückzahlung würden 20,80 € erlassen, bleiben 239,20 €. Also hab ich diese 239,20 € an die Bundeskasse überwiesen - in einem Rutsch, mit Angabe von deren Darlehenskontonummer. Das war letztes Jahr im September.


    Jetzt hatte ich heute eine Mahnung in der Post, ich hätte eine Zahlung verpasst: Es seien noch 20,80€ offen + 2€ Mahngebühren.



    Habe ich irgendwas falsch gemacht dass der Nachlass für mich nicht gilt? Irgend 'ne Gebühr übersehen?


    verwirrt,
    Zwofel

  • Hallo Theo,


    danke für die Rückmeldung.


    Nein, ich habe keinen Antrag gestellt - vielleicht ist das also der Fehler.


    In meinem Feststellungsbescheid heißt es aber: "Wenn Sie Ihr Darlehen bis zum 31.12.2016 unter der Angabe Ihrer Darlehenskontonummer xxx als Verwendungszweck vorzeitig in einer Summe zurückzahlen, wird Ihnen der für Sie maximale Nachlass in Höhe von 20,80 EUR gewährt."
    Da steht also nichts von einem Antrag, ebenso erwähnt www.bva.bund.de/VR das nicht.


    Könnte ich argumentieren dass ich mit der Überweisung konkludent einen solchen Antrag gestellt habe? Zur nötigen Form habe ich nichts gefunden.


    Naja, miese Falle, gut zu Wissen.


    mfg,
    Zwofel

  • Mal ein Update:


    Ich hab da heute Morgen angerufen und mir wurde gesagt das sei ein Fehler im Abrechnungssystem. Bei zu geringen Einzahlungen würde das falsch gebucht, die Mahnung werde dann automatisch verschickt, sie müssten das von Hand korrigieren. Dauere so 3-4 Wochen, dann bekäme ich das schriftlich.


    "Das kommt häufiger vor"



    An sonsten habe ich meine Argumentation zu dem Antrag gar nicht gebraucht, mein Gesprächspartner war sich sicher dass das deren Fehler gewesen sei.



    mfg,
    Zwofel