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BAföG Betrug – Strafen & Folgen bei Leistungsmissbrauch

Bafög Betrug

Wer BAföG beantragt sollte auf korrekte Angaben achten. Falschangaben zu Einkommen und Vermögen zählen als Straftat. Im geringsten Fall bleibt es bei einem Rückzahlungsbescheid, im schlimmsten Fall drohen hohe Geldbußen oder sogar Freiheitsstrafen.

Was zählt als Betrug beim BAföG?

Werden beim BAföG-Antrag bewusst falsche Angaben gemacht oder Informationen weggelassen gilt das als Betrug. Dies bezieht sich insbesondere auf die Angaben zum eigenen Vermögen, eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern.

BAföG ist eine Förderungsleistung für Studenten und Schüler, die sich ihre Ausbildung allein nicht finanziell leisten können. Wird solch eine Förderungsleistung unter falschen Angaben erschlichen ist das Betrug.

Hast du deinen BAföG-Antrag abgegeben wird das BAföG-Amt einen Datenabgleich mit anderen Finanzbehörden vornehmen. Falschangaben kommen so schnell ans Licht.

Detaillierte Infos zum Datenabgleich findest du unter BAföG Datenabgleich.

Welche Folgen hat es, wenn ich beim BAföG betrüge?

Vermutet das BAföG-Amt einen Betrug wird es dich zu einer Stellungnahme auffordern, in der du dich erklären musst. Nach Eingang und Würdigung deiner Stellungnahme trifft das Amt eine Entscheidung. Hast du glaubhaft gemacht, dass du bei Antragstellung die Vermögensverhältnisse ordnungsgemäß angegeben hast, oder stellt sich heraus, dass die im BAföG-Datenabgleich erlangten Informationen nicht korrekt waren, stellt die Behörde das Verfahren ein.

Das vorhandene Vermögen spielt eine große Rolle bei der Ermittlung des zu zahlenden BAföG. Mehr dazu ist unter BAföG Vermögensanrechnung nachzulesen.

Rückzahlungsbescheid durch das BAföG Amt

Bestehen die Zweifel fort, sei es, dass der Betroffene sich nicht entlasten konnte, sei es, dass er sich gar nicht geäußert hat, nimmt das Amt weitere Ermittlungen vor, um zu einem abschließenden Ergebnis zu gelangen.

Liegen schon sämtliche relevante Erkenntnisse vor und geht die Behörde von Leistungsmissbrauch aus, erlässt sie zeitnah einen Rückzahlungsbescheid gegen den Auszubildenden, in dem die Höhe des zurückzuzahlenden Betrages festgelegt wird.

Aufhebung des Bewilligungsbescheides

Der Rückzahlungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, der einen anderen Verwaltungsakt (nämlich den Bewilligungsbescheid) zurücknimmt.

Achtung: Weil der Bewilligungsbescheid auf Angaben beruht, die der begünstigte Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig unrichtig oder unvollständig gemacht hat, wird der vormals rechtmäßige Bewilligungsbescheid rechtswidrig mit der Folge, dass er von dem BAföG-Amt nach § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 SGB X zurückgenommen wird. Dabei legt das Gesetz dieser Rücknahme zudem eine Rückwirkung für die Vergangenheit bei, denn ein Erschleichen von Leistungen durch Falschangaben soll nicht ungestraft bleiben.

Für den Auszubildenden bedeutet dies, dass er sämtliche Zahlungen des betreffenden Bewilligungszeitraumes zurückzuerstatten hat. Die Behörde muss bei der Rücknahme jedoch eine bedeutsame zeitliche Grenze beachten, die das Gesetz zieht. Der Rückzahlungsbescheid muss innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen ergehen, die jetzt zu der Rücknahme geführt haben, § 45 Absatz 4 Satz 2 SGB X.

Rückforderungsfrist von einem Jahr

Lässt das BAföG-Amt mehr als ein Jahr verstreichen, ohne den Bewilligungsbescheid zurückzunehmen, obwohl sie von den Falschangaben weiß, begibt sich die Behörde ihres Rücknahmerechts.

Hinweis: Die Rechtsordnung gibt unter diesen Bedingungen dem Vertrauensschutz des Leistungsempfängers, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden, den Vorrang, weil es davon ausgeht, dass bei zweifelsfreier Sachlage auch eine zeitnahe Rücknahme erfolgen muss. Es kann deshalb jedem Betroffenen nur geraten werden, den Rückforderungsbescheid auf die Einhaltung dieser gesetzlichen Frist zu überprüfen.

Widerspruch möglich

Liegen zwischen Erhalt des Anhörungsschreibens und Zustellung des Rückforderungsbescheids mehr als ein Jahr, macht dies einen gleichwohl erlassenen Rückforderungsbescheid rechtswidrig. Hiergegen kann der Betroffene vorgehen, indem er Widerspruch einlegt. Wird seinem Widerspruch nicht abgeholfen, steht ihm der Weg zum Verwaltungsgericht offen.

Muss ich für den BAföG-Betrug Strafe zahlen?

Geldbuße bis zu 2.500 Euro

Die Rückforderung von zu Unrecht bezogenen BAföG-Leistungen kann mit einer Geldbuße verbunden werden, die das BAföG-Amt zusätzlich verhängt. Diese Befugnis gibt ihr das Gesetz in § 58 BAföG. Die Behörde kann dabei eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro verhängen.

Bei der konkreten Bestimmung der Bußgeldhöhe gelten die Grundsätze des Ordnungswidrigkeitsrechts. Die Grundlage für die Zumessung der Geldbuße ist danach die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft.

Kriterien: Schwere der Verfehlung und Verhalten des Täters

Daraus lässt sich ersehen, dass es bei der Beurteilung des Sachverhalts entscheidend auf zwei Kriterien ankommt – die Schwere der Verfehlung und das Verhalten des Täters, also ein objektives und ein subjektives Element.

Es sind deshalb für die Zumessung solche Umstände heranzuziehen wie die Schadenshöhe oder die Dauer des Leistungsmissbrauchs (objektiv) und den inneren Vorstellungen des Täters bei Begehung der Tat (subjektiv).

Geldbuße höher bei höherem Vermögen – Verdacht auf Vorsatz

Ist der Antrag gestellt worden, obwohl erhebliches Vermögen vorlag, kann von diesem äußeren Umstand auf einen deutlichen Vorsatz geschlossen werden. Die Geldbuße wird in diesem Fall höher ausfallen, als bei demjenigen, der in Unkenntnis der Anrechnungspflicht einer elterlichen Zuwendung diese bei Stellung des Antrags unerwähnt gelassen hat. Auch er hat die Ordnungswidrigkeit verwirklicht, denn seine Unkenntnis der Rechtslage kann ihn nicht entschuldigen. Dennoch liegt eine nur grob fahrlässige Begehungsweise vor, deren Unrechtsgehalt nicht so schwer wiegt wie die Vorsatztat.

Auch Nachtatverhalten zumessungsrelevant

Im Übrigen wirkt sich im Bußgeldverfahren das Nachtatverhalten des Betroffenen auf die Zumessung erheblich aus. Hat er durch sein Verhalten nach Aufdeckung der Tat gezeigt, dass er aufrichtig bereut und beispielsweise durch Abgabe einer Selbstanzeige geständig ist, fließt dies in die Beurteilung der Behörde ein und kann zu einer entsprechenden Ermäßigung der Geldbuße führen. Im umgekehrten Fall wird ein uneinsichtiger Täter, der sich zu seiner Verantwortung nicht bekennt, damit rechnen müssen, dass dies im Rahmen der Zumessung zu seinen Ungunsten bewertet wird.

Rechtsschutz gegen den Bußgeldbescheid

Daneben verlangt § 17 Ordnungswidrigkeitsgesetz die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters bei der Festlegung der Geldbuße. Es macht also durchaus Sinn, wenn der Betroffene im Bußgeldverfahren auf seine mangelnde Leistungsfähigkeit verweist.

Es ist auch möglich den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf diesen Punkt zu beschränken, wenn der Auszubildende der Ansicht ist, dass diesem Gesichtspunkt nicht Rechnung getragen wurde. Gegen den Bußgeldbescheid ist eine zweiwöchige Einspruchsfrist gegeben. Wird der Einspruch eingelegt, entscheidet hierüber das Amtsgericht.

Hält es den Einspruch schon für formell nicht ordnungsgemäß erhoben, verwirft es den Einspruch als unzulässig. Andernfalls setzt es einen Termin zur Hauptverhandlung an, sodass der Weg zur Überprüfung des Bescheides eröffnet ist.

Wann geht der BAföG-Betrug an die Staatsanwaltschaft?

Das Ordnungswidrigkeitsgesetz ordnet in seinem § 21 den Vorrang des Strafrechts vor dem Ordnungswidrigkeitsrecht an, wenn eine Handlung zugleich Ordnungswidrigkeit und Straftat ist.

Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich um eine Straftat handelt, verpflichtet das Gesetz die Verwaltungsbehörde deshalb, die Sache an die Staatsanwaltschaft abzugeben. Der Betroffene erfährt von diesem Zuständigkeitswechsel erst, wenn er eine Vorladung von der Kriminalpolizei zur Vernehmung erhält.

Hinweis: Wer bis dahin gezögert hat, anwaltlichen Beistand zu suchen, sollte das spätestens jetzt nachholen, denn ansonsten droht eine spätere Verwertung leichtfertig oder voreilig gemachter Aussagen bei der Polizei in einem sich anschließenden Strafverfahren.

Im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ist er jetzt Beschuldigter, der bei seiner ersten Vernehmung über die ihm zur Last gelegte Tat zu informieren und der insbesondere darauf hinzuweisen ist, dass ihm ein Aussageverweigerungsrecht und die Hinzuziehung eines Anwalts – noch vor Durchführung der ersten Vernehmung – zusteht.

Tipp: Von diesem Aussageverweigerungsrecht sollte der Beschuldigte unbedingt Gebrauch machen, um dann sofort einen Anwalt einzuschalten. Nur ihm gewährt nämlich die Strafprozessordnung (StPO) ein Akteneinsichtsrecht. Hat der Anwalt Einsicht in die Akten genommen, kann gemeinsam mit dem Beschuldigten die weitere Vorgehensweise abgesprochen werden.

In welchen Fällen wird das Verfahren wegen BAföG-Betruges wieder eingestellt?

Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

Die Strafprozessordnung lässt verschiedene Möglichkeiten der Verfahrenseinstellung zu. Der für den Beschuldigten günstigste Fall ist die Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 der StPO. Das ist der Fall, wenn die Ermittlungen den Anfangsverdacht eines BAföG-Betruges nicht bestätigen, weil es an einer der Tatbestandsvoraussetzungen dieser Strafbestimmung fehlt oder sie nicht beweisbar sind. Allerdings entfaltet diese Einstellung keine Sperrwirkung, sodass der Beschuldigte mit der Wiederaufnahme des Verfahrens rechnen muss, falls bisher unbekannte Tatsachen später eine neue Beurteilung rechtfertigen.

Einstellung wegen Geringfügigkeit

Ist die Schuld des Täters als gering anzusehen, und besteht kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, kann eine Verfahrenseinstellung nach § 153 der StPO infrage kommen. Damit sind Bagatellfälle angesprochen, bei denen die Schadenshöhe eine bestimmte Wertgrenze nicht überschreitet.

Die Einstellungspraxis wird hinsichtlich dieser Wertgrenze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Der ungefähre Mittelwert liegt bei Schadenshöhen bis zu 500 Euro. Führt der BAföG-Betrug also zu keinem über diesen Betrag hinausgehenden Schaden, wird das Verfahren in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Einstellung gegen Geldauflage

§ 153 a StPO bietet eine dritte Einstellungsmöglichkeit. Stellt sich der Leistungsmissbrauch nach dem Ergebnis der Ermittlungen zwar als Betrug dar, kann das staatliche Sühnebedürfnis auch dadurch befriedigt werden, dass das Verfahren gegen eine Auflage oder Weisung eingestellt wird, wenn nicht die Schwere der Schuld entgegensteht.

In der Praxis erfolgt die Einstellung nach dieser Vorschrift nahezu immer gegen Erteilung einer Geldauflage und betrifft Fälle, deren Schadenshöhe zwar über der Wertgrenze von 500 Euro liegen, die aber dennoch nicht strafwürdig erscheinen.

In Fällen von BAföG-Betrug kommt im Allgemeinen eine Einstellung gegen Auflage bei Schäden bis zu 2.500 bis 3.000 Euro in Betracht.

Grundlegende Voraussetzung für die beiden letztgenannten Verfahrenseinstellungen ist aber stets Einsicht in das begangene Unrecht und Geständigkeit. Zudem wird die Einstellung bisweilen auch von der Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen BAföG-Leistungen abhängig gemacht oder zumindest von dem erkennbaren Willen dazu.

Welche Strafen drohen bei BAföG-Betrug?

Als härtestes staatliches Sanktionsmittel können dem Auszubildenden Strafen drohen. Je nach Schwere des Vorwurfs stehen Strafen in einem Abstufungsverhältnis zur Auswahl.

Strafbefehl

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann der zur Last gelegte Betrug im Strafbefehlsverfahren abgeurteilt werden, wenn sie die Durchführung einer Hauptverhandlung nach dem Ergebnis ihrer Ermittlungen nicht für notwendig hält. Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung der Gerichte und einer effizienten Bewältigung leichter Vergehensdelikte. Überzeugt sich das Gericht von der Schuld des Täters, erlässt es einen schriftlichen Strafbefehl.

Zwei Wochen Möglichkeit Einspruch einzulegen

Gegen den Strafbefehl kann mit zweiwöchiger Frist Einspruch eingelegt werden. Dabei kann der Einspruch auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden – etwa auf die Höhe des Tagessatzes bei einer Geldstrafe. Unterbleibt der Einspruch, steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Dieser Weg zur Ahndung des Leistungsmissbrauchs bei BAföG-Betrug wird eingeschlagen, wenn die Umstände des Falles keiner Aufbereitung mehr bedürfen, eine Einstellung gegen Geldauflage aber ausscheidet, weil die Schadenshöhe über 3.000 Euro liegt.

Als Sanktion sieht das Strafbefehlsverfahren neben der Geldstrafe auch die Verwarnung mit Strafvorbehalt vor. Letztere erlaubt, die Vollstreckung einer Geldstrafe gewissermaßen zur Bewährung auszusetzen, wenn für den Verurteilten eine günstige Sozialprognose gestellt werden kann.

Strafverfahren

Wird nicht der Weg über das Strafbefehlsverfahren gewählt, sondern kommt es zur Eröffnung der mündlichen Hauptverhandlung, wird es sich um einen schwereren Betrugsfall handeln. Davon kann bei einer Schadenshöhe ab zirka 12.000 Euro ausgegangen werden.

Treten besonders belastende Umstände hinzu, die dem Unrechtsgehalt des Leistungsmissbrauchs ein eigenes Gewicht verleihen, wird die Staatsanwaltschaft das ordentliche Strafverfahren anstrengen. Das kann der Fall sein, wenn der Sozialbetrug sich über Jahre hinzog und der BAföG-Empfänger beharrlich vorsätzlich Falschangaben bei Erstantrag und Folgeanträgen gemacht hat.

Nach Zuleitung der Anklageschrift an das zuständige Gericht durch die Staatsanwaltschaft entscheidet das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens in einem so genannten Zwischenverfahren. Es beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn es nach Prüfung der Anklageschrift den Täter für hinreichend verdächtig hält, die ihm zur Last gelegte Straftat begangen zu haben. Dieser hinreichende Verdacht wird von dem Gericht immer dann bejaht, wenn nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Wie wird über die Strafe entschieden?

Grundlegende Strafzumessungserwägungen

Wie im Bußgeldverfahren und bei den Verfahrenseinstellungen durch die Staatsanwaltschaft kommt es auch vor Gericht auf die Würdigung objektiver und subjektiver Tatsachen an. Die Strafe wird gebildet auf der Grundlage einer Prüfung jedes Einzelumstandes, der sich eine wertende Zusammenführung sämtlicher Umstände anschließt. Einen Kriterienkatalog von Strafzumessungsgesichtspunkten, die das Gericht regelmäßig abarbeitet und der Entscheidung über die Strafhöhe zugrunde legt, stellt § 46 Abs. 2 Strafgesetzbuch auf.

Maßgeblich Tatlage, Schaden und persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse

Für die Zumessung der Strafe sind danach neben innerer Tatlage und angerichtetem Schaden auch das Vorleben (womit stets die Frage aufgeworfen ist, ob er schon einmal strafrechtlich in Erscheinung getreten ist) und die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erheblich. Bei einer zu verhängenden Strafe wird deshalb immer berücksichtigt, ob der Täter vorbestraft ist, und bei einer infrage kommenden Geldstrafe ist die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zu prüfen.

Wichtig: Von besonderer Bedeutung ist auch bei der Strafzumessung vor Gericht das Nachtatverhalten des Täters. Bedauert er seine Tat, und legt er ein Geständnis ab, wird dies strafmildernd zu seinen Gunsten gewertet. Streitet er trotz erwiesener Tatbegehung weiter ab, und zeigt er keine Reue und keine Einsicht in das Unrecht seiner Tat, wird ihm das strafschärfend angelastet.

Bestimmung der Tagessatzhöhe bei Geldstrafe

Das Gesetz bestimmt in § 40 Abs. 2 Satz 1 Strafgesetzbuch, dass bei der Bestimmung der Tagessatzhöhe die wirtschaftlichen Verhältnisses des Täters zu berücksichtigen sind. Zudem sind in § 42 Strafgesetzbuch Zahlungserleichterungen vorgesehen, die sowohl Stundung auch als Ratenzahlung gestatten.

Entsprechend den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters, kann das Gericht den Tagessatz von einem bis 30.000 Euro festlegen, wobei das Nettoeinkommen, das der Täter an einem Tag hat oder haben könnte, zugrunde gelegt wird. Die Mindestanzahl von Tagessätzen beträgt fünf, die Höchstzahl 360 Tagessätze.

BAföG-Sünder können bei Verurteilungen, denen eine Schadenshöhe bis zu 12.000 Euro zugrunde liegt, mit einer Geldstrafe bis zu 90 Tagessätzen rechnen. Übersteigt der Schaden die Grenze von 12.000 Euro, ist eine entsprechende Anhebung der Tagessätze möglich.

Wann ist BAföG-Betrug verjährt?

Es gilt eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Die Frist beginnt ab Beendigung der Tat, also ab dem letztmaligen unrechtmäßigen Erhalt der BAföG-Leistung.

Welche weiteren Folgen hat eine Verurteilung wegen BAföG-Betrugs?

Vorbestraft?

Zunächst die heikelste Frage – ab wann gilt der Betroffene als vorbestraft? Grundsätzlich wird jede Straftat in das Bundeszentralregister eingetragen. Nicht eingetragen werden dagegen die Verfahrenseinstellungen nach §§ 153, 153a und 170 Abs. 2 Strafprozessordnung. Daraus folgt, dass auch Verurteilungen zu Geldstrafen mit nur zehn Tagessätzen eingetragen werden.

Vorstrafe nur bei Verurteilung zu 90 Tagessätzen

Dennoch gilt der Betreffende nicht als vorbestraft, denn wird über ihn aus dem Zentralregister ein Führungszeugnis angefordert – der nur einen Auszug aus dem Zentralregister darstellt -, so darf in dieses nur eine Verurteilung ab 90 Tagessätzen oder drei Monaten Freiheitsstrafe aufgenommen werden. Das gilt allerdings nur, soweit im Zentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist!

Alle übrigen, also weniger schwer wiegenden Verurteilungen werden im Führungszeugnis nicht aufgeführt. Deshalb kann sich als nicht vorbestraft bezeichnen, wer nicht zu 90 Tagessätzen oder mehr verurteilt wurde, auch wenn andere Eintragungen im Bundeszentralregister vermerkt sind, denn maßgeblich ist, dass laut Führungszeugnis keine Vorstrafe gegeben ist.

Dennoch kann diese Frage für Auszubildende besondere Brisanz entfalten, wenn sie eine ganz bestimmte berufliche Laufbahn anstreben. Wer einen Beruf im Staatsdienst anstrebt, muss wissen, dass sein künftiger Dienstherr besondere Einsichtsrechte in das Bundeszentralregister in Anspruch nehmen kann.

Achtung: Während ein privater Arbeitgeber nur die Vorlage eines Führungszeugnisses verlangen kann, steht den Finanzbehörden, der Polizei, den Gerichten und obersten Bundes- und Landesbehörden ein vollumfängliches Recht auf Einsicht in das Bundeszentralregister zu. Letztere können unter bestimmten Bedingungen die dabei gewonnenen Erkenntnisse auch untergeordneten Behörden zur Kenntnis geben.

Vor diesem Hintergrund besteht auch für diejenigen eine konkrete Gefahr, möglicherweise nicht in den Staatsdienst übernommen zu werden, deren Führungszeugnis zwar „sauber“ ist, die aber mit einer Eintragung im Bundeszentralregister stehen.

Löschung aus dem Bundeszentralregister

Für hiervon betroffene Auszubildende sind naturgemäß die Löschungsfristen von großem Interesse. Bei der Verurteilung zu einer Geldstrafe mit bis zu 90 Tagessätzen erfolgt die Löschung der Eintragung nach fünf Jahren, liegt die Geldstrafe höher erst nach zehn Jahren.

Gerichtliche Entscheidungen zum Leistungsmissbrauch beim BAföG

  • Als Berufungsgericht änderte das LG Mannheim eine Entscheidung des AG Mannheim ab, das einen Fall von gewerbsmäßigem Betrug angenommen und den Angeklagten zu acht Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt hatte. Zugrunde lag eine Schadenshöhe von über 6.000 Euro bei einem verschwiegenen Vermögen von zirka 20.000 Euro, wobei sich der Leistungsmissbrauch über vier Bewilligungszeiträume erstreckte. Das LG setzte das Strafmaß deutlich herab und verurteilte schließlich zu 90 Tagessätzen mit 50 Euro (LG Mannheim, Urteil v. 07.03.06, 15 Ns 204 Js 28571/04).
  • Auf eine Freiheitsstrafe auf Bewährung erkennte auch das LG Paderborn. Der Verurteilte hatte kurz vor Stellung seines BAföG-Antrags erhebliche Geldbeträge von seinem Konto auf das Konto einer Angehörigen überwiesen (LG Paderborn, 23a Ds 94/04).
  • Eine empfindliche Strafe musste auch eine Angeklagte in Münster hinnehmen, die über vier Bewilligungszeiträume über 20.000 Euro bezogen hatte. Das AG Münster verurteilte sie deshalb zu 130 Tagessätzen zu 20 Euro (AG Münster, Urteil v.16.03.04, 36 Ds 39 Js 538/03).
  • Mehr Nachsicht zeigte das AG Karlsruhe, das einen Leistungsbezug bei Vermögen von etwa 14.000 Euro über drei Bewilligungszeiträume strafrechtlich zu würdigen hatte. Der Schaden belief sich dabei auf 3.500 Euro. Im Strafbefehlsverfahren blieb das Gericht unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die 50 Tagessätze a 100 Euro gefordert hatte. Das Gericht erkannte nicht auf die beantragte Geldstrafe, sondern sprach nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt über 50 Tagessätze a 60 Euro aus (AG Karlsruhe, 5 Cs 110 Js 31412/04).
  • In einer Leitentscheidung hatte das Bayerische Oberste Landesgericht über das Verhältnis zwischen dem Betrugstatbestand gemäß § 263 Strafgesetzbuch und dem § 58 Abs. 1 Nr.1 BAföG als reinem Ordnungswidrigkeitstatbestand zu befinden. Es entschied, dass sich wegen Betruges strafbar macht, wer durch falsche Angaben zu seinen Vermögensverhältnissen BAföG-Leistungen erlangt. Der Betrugstatbestand wird nach dieser Entscheidung auch nicht durch § 58 Abs. 1 Nr.1 BAföG verdrängt (BayObLG, Urteil v. 23.11.04, 1 St RR 129/04).

Das Wichtigste in Kürze

Wann verjährt BAföG Betrug?

BAföG-Betrug verjährt in der Regel nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt ab der zuletzt zu Unrecht erhaltenen BAföG-Leistung.

Wie wird Vermögen beim BAföG geprüft?

Das BAföG-Amt setzt sich nach dem Antrag auf BAföG mit verschiedenen Finanzbehörden (bspw. dem Bundeszentralamt für Steuern) in Verbindung um deine Angaben zu überprüfen.

Was passiert, wenn man beim BAföG falsche Angaben macht?

Machst du falsche Angaben kann das BAföG-Amt die Bewilligung zurücknehmen und eine Rückzahlung des gezahlten BAföG fordern. Dies kann zudem mit Geldbußen in Höhe von bis zu 2.500 € oder der Eröffnung eines Strafverfahrens einhergehen.

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