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Kindergeldzahlung - Auszahlung Kindergeld

Das Kindergeld wird nach der Bewilligung, aufgrund eines bestehenden Anspruchs, monatlich zu einem festgesetzten Zeitpunkt auf das Konto der Eltern überwiesen. Dies erfolgt spätestens im Monat nach der Geburt des Kindes und wird auch für den Geburtsmonat des Kindes voll ausgezahlt.

Für die Auszahlung des Kindergeldes ist entscheidend, dass nur ein Tag im Monat Anspruch bestand, um das Kindergeld für den vollen Monat ausgezahlt zu bekommen. Wird ein Kind also aum 31. eines Monats geboren, haben die Eltern Anspruch auf den vollen Monat.

Im Falle der Kindergeldzahlung über das 18. Lebensjahr hinaus ist es möglich, die Auszahlung auch direkt auf das Konto des Kindes zu veranlassen. Die Beantragung liegt aber auch in diesem Fall immer noch in der Hand der Eltern.

Kindergeld Antrag auf Abzweigung

Das Kindergeld muss nicht immer zwingend an die Eltern überwiesen werde. Gerade für Kinder, die selbst auf das Geld angewiesen sind, ist es ein Vorteil, dass ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden kann. Dieser bewirkt, dass das Kindergeld nicht mehr an die Eltern sondern direkt an das Kind ausgezahlt wird. Dies ist besonders wichtig für Studenten und Auszubildende.

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