Altersgrenzen für Kindergeld-Anspruch
Der Gesetzgeber schreibt ab dem Jahr 2007 neue Altersgrenzen für den Kindergeldanspruch vor. War es vorher so, dass ein Kind unter bestimmten Voraussetzungen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr Anspruch auf Kindergeld hatte, so wurden diese Grenzen ab dem Jahr 2007 stufenweise gesenkt.
Von nun an bekommen nur noch die Kinder bis zum Geburtenjahrgang 1981 bis zum 27. Lebensjahr Kindergeld zugesprochen.
Die Kinder mit aus dem Geburtsjahr 1982 befinden sich auf einer Zwischenstufe, denn sie bekommen bis zum vollendeten 26. Lebensjahr Kindergeld.
Ab dem Jahrgang 1983 gilt dann das vollendete 25. Lebensjahr als absolute Obergrenze, was den Kindergeldanspruch betrifft.
In Ausnahmefällen kann das Kindergeld auch über die Altersgrenze hinaus gewährt werden, wenn das Kind den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat oder sich freiwillig für nicht mehr als 3 Jahre zum Wehrdienst verpflichtet hat. Das Kindergeld wird dann maximal um die Dauer des gesetzlichen Grundwehr- oder Zivildienstes verlängert. In der Zeit der Ableistung haben die Eltern selbst keinen Anspruch auf Kindergeld.
Ausführliche Informationen zum Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus finden Sie unter: Kindergeld für Volljährige
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