Zum Inhalt springen

PKV Student – Private Krankenversicherung für Studenten

  • von Redaktion
  • 16. Juli 2022
PKV - Private Krankenversicherung Studenten
Private Krankenversicherung für Studenten

Studierende haben den Vorteil, dass sie sich selbst für eine gesetzliche oder private Krankenversicherung entscheiden können. Bei ihnen besteht die Wahlfreiheit zwischen der beitragsfreien Familienversicherung durch die Eltern, der studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen sowie der studentischen private Krankenversicherung. Die günstigste dieser Varianten ist die beitragsfreie Familienversicherung, diese gibt es nämlich zum Nulltarif und wenn Studenten keine besonderen Ansprüche an ihre Krankenversicherung stellen, fahren sie mit dieser Variante am günstigsten.

Von Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen

Mit Beginn des Studiums unterliegen Studierende nach § 5 (1) Nr. 9 SGB V zwar grundsätzlich der Versicherungspflicht in der GKV, können sich aber nach § 8 (1) Nr. 5 SGB V innerhalb von drei Monaten davon befreien lassen und privat versichern. Auch ist in diesem Zeitraum noch der Wechsel von der Studenten PKV in die gesetzliche KV möglich. In beiden Fällen ist diese Entscheidung jedoch bis zum Abschluss des Studiums bindend.

Wann ist die private Krankenversicherung interessant?

Studenten über 30 Jahre

Die Möglichkeit einer vergünstigten studentischen Krankenversicherung der gesetzlichen Krankenkassen endet mit dem Semester, in dem der 30. Geburtstag gefeiert wurde. Ab dem Folgesemester ist nur noch eine deutlich teurere, freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse möglich. Alternativ hierzu bietet sich für Studenten die private Krankenversicherung an.

Eltern sind Beamte – Beihilfe

Kinder von Beamten haben die Möglichkeit, teilweise über die Beihilfe versichert zu sein (so lange ein Kindergeldanspruch besteht, bis zum 25. Lebensjahr) womit die Krankheitskosten z.B. zu 50 bis 80 Prozent abgedeckt sind. Für den restlichen Teil müssen Studenten eine eigene Versicherung abschließen, allerdings ist dies in der Gesetzlichen nicht möglich, da man nur volles Mitglied sein kann. Hier bietet die privaten Krankenversicherer verschiedene Modelle einer Zusatzversicherung, dass auch dieser Teil abgedeckt ist und man nicht deswegen vollen Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung werden muss.

Voraussetzungen für die private KV

Anders als in der GKV, erfolgt bei der PKV eine Gesundheitsprüfung. Bei dieser muss ein Fragenkatalog zum aktuellen Gesundheitszustand sowie Behandlungen beantwortet werden, der einen erheblichen Einfluss auf den Beitrag hat. Chronische Erkrankungen werden immer einen Risikozuschlag zur Folge haben, richten sich aber nach Schwere der Erkrankungen. Auch bei laufenden Behandlungen kann es passieren, dass diese nicht sofort in der neuen Versicherung übernommen werden, was beispielsweise häufig bei laufenden Zahnbehandlungen der Fall ist. Dies hat zur Folge, dass alle anderen Krankheitskosten übernommen werden, jedoch die Behandlungskosten zum Zeitpunkt des Eintritts in die private KV ausgenommen werden. Erst nach Abschluss der Behandlungen können diese in den Leistungsumfang aufgenommen werden.

Je nach Schwere der Vorerkrankungen und Behandlungen mit unklarer Prognose kann das Versicherungsunternehmen die Annahme des Vertrages auch ganz ablehnen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn eine Krebs- oder HIV Erkrankung vorliegen. Auch bei Herzkrankheiten wird die private Krankenversicherung die Annahme verweigern. Weitere Ausschlusskrankheiten wären:

  • psychische Erkrankungen und psychotherapeutische Behandlungen innerhalb der letzten fünf Jahre
  • Erkrankungen am Bewegungsapparat, z.B. Rücken, Knie etc. (Bandscheibenvorfall in den letzten drei Jahren vor Versicherungsbeginn)
  • Morbus Crohn (chronisch entzündeter Darm)
  • Adipositas III (schwere Fettleibigkeit mit einem BMI ≥ 40)
  • Diebetis melitius (Zuckerkrankheit)
  • Migräne

Hierbei handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung. Die Handhabe ist auch bei anderen Krankheiten von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich.

Abrechnung mit der Studenten PKV

Bei privat Versicherten rechnet der Arzt direkt mit dem Patienten ab, was bedeutet, dass in diesem Fall der Student die Behandlungskosten direkt vom Arzt oder einem beauftragten Abrechnungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommt. Grundsätzlich wird die Rechnung in doppelter Ausführung an den Patienten verschickt, damit dieser eine in den eigenen Unterlagen hat und eine (Original) an die Krankenkasse zur Erstattung weiterleiten kann.

Muss ich als Student in Vorleistungen treten?

Diese Frage beschäftigt viele Studierende, da sie meistens nicht so viel auf der hohen Kante liegen haben, um mal eben Behandlungskosten vorzustrecken, diese können aber beruhigt sein. Der Arzt gibt die Rechnung für eine Behandlung nicht sofort mit sondern verschickt sie meist zwei bis vier Wochen nach der Behandlung. Nach Erhalt der Rechnung ist diese innerhalb von 30 Tagen zahlbar, so dass genügend Zeit bleibt, um die Rechnung an die Krankenkasse zu leiten und die Erstattung vorher zu erhalten. Die Versicherung wird dann dem Studenten den erstattungsfähigen Betrag (meist innerhalb von 14 Tagen) direkt auf das Konto überweisen.

Bei Medikamenten sieht es allerdings anders aus. Diese müssen sofort bei der Apotheke bezahlt werden, so dass der Versicherte diese erst nachträglich von der Versicherungsgesellschaft erstattet bekommt, wenn die Kosten eingereicht werden.

Beitragsrückerstattung beachten

In manchen Fällen macht es Sinn, nicht alle Rechnungen direkt an die Krankenversicherungen weiterzuleiten. Viele Versicherungspolicen bieten eine Beitragsrückerstattung für leistungsfreie Jahre an, womit es günstiger sein kann, die Beitragsrückerstattung einzustreichen anstatt die Behandlungskosten direkt erstatten zu lassen. Dies ist allerdings abhängig vom eigenen Vertrag sowie Berücksichtigung etwaiger Selbstbeteiligungen. Hierzu hat man bis zu zwei Jahre nach der Behandlung Zeit, angefallene Kosten bei der Versicherungsgesellschaft geltend zu machen.

Ersparnis mit der Studenten PKV möglich

Im Vergleich zur gesetzlichen KV sind bei der PKV für Studenten auch Beitragsersparnisse bei gleichen oder sogar besseren Leistungen möglich. Wer also die Möglichkeit hat, in die private zu wechseln, sollte sich zumindest mit den Beiträgen und Leistungen auseinander setzen, da hier zum Teil deutliche Unterschiede bestehen.

Leistungen können selbst bestimmt werden

Wer sich privat versichert – diese Entscheidung ist für die gesamte Dauer des Studiums bindend – kann selbst wählen, wie umfangreich der Versicherungsschutz sein soll. Denn anders als bei den gesetzlichen Kassen steht im privaten Sektor das bekannte Baukastenprinzip zur Verfügung, das nahezu alle Bereiche des Gesundheitswesens umfasst. Ob man sich nun für die Chefarztbehandlung entscheidet, Zuzahlungen bei der Brille oder die Option, auch alternative Behandlungsmethoden in Anspruch nehmen zu können. Die Studententarife sind dafür günstiger als normalen Tarife. Viele Unternehmen haben für Studierende spezielle Modelle im Angebot, die sich ausschließlich an diese Kundengruppe richten und auch nur für die Zeit des Studiums gelten.

Beitragsberechnung

Bei der Beitragsberechnung für zählen die für eine private Krankenversicherung typischen Kriterien: Alter, Vorerkrankungen, Gesundheitszustand und die Leistungen.  Je nachdem welcher Versicherungsumfang gewünscht wird, ändert sich auch die Prämie. Wie genau sie sich der Beitrag allerdings zusammensetzt, verraten die Unternehmen nicht. Sie rechnen nach privatwirtschaftlichen Vorgaben und sind nicht an Vorgaben durch den Gesetzgeber gebunden. Dies bedeutet also: Die monatlichen Beiträge unterscheiden sich von Gesellschaft zu Gesellschaft recht deutlich.

BAföG Zuschuss zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung

Studenten, die sich selbst versichern müssen und einen eigenen Beitrag zahlen, erhalten bei einem BAföG Anspruch einen Zuschuss nach § 13a BAföG. Dieser beträgt aktuell 107 € und setzt sich zusammen aus 84 € für die Krankenversicherung und 25 € für die Pflegeversicherung.

Zum Wintersemester 2022 / 2023 erhöht sich der Zuschuss auf 122 € (94 € KV / 28 € PV)

Was passiert mit der PKV nach dem Studium

Wie bereits eingangs erwähnt, ist diese Entscheidung zur Krankenversicherung für die gesamte Studiendauer bindend. Je nach Beschäftigung nach dem Studium, kann die Mitgliedschaft in der PKV insofern Folgen haben, als dass man nicht ohne Weiteres wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann, was bedeutet, dass man sich nach dem Studium weiter privat versichern muss. Der Versichertenstatus hängt also davon ab, welchen Beschäftigungsstatus man nach der Hochschulausbildung hat:

  • Angestellter/ abhängig Beschäftigter: Als Angestellter wird man automatisch wieder in der GKV pflichtversichert. Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist erst wieder möglich, wenn in den 12 Monaten vor Eintritt in die PKV das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bzw. auch sie sog. Versicherungspflichtgrenze überschreitet. Für 2022 liegt diese seit 2021 unverändert bei 64.350 Euro und entspricht einem monatlichen Brutto-Einkommen von 5.362,50 Euro. Diese JAEG wird jährlich neu ermittelt und per Rechtsverordnung vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt. Für die vergangenen Jahre lag sie bei 2020: 62.550 | 2019: 60.750 Euro.
    Berufseinsteiger, bei denen absehbar ist, dass das jährliche Einkommen im ersten Berufsjahr bereits die Versicherungspflichtgrenze überschreitet, können sich sofort privat versichern.
  • Selbständiger/ Freiberufler: Sofern bereit schon im Studium die private Versicherung gewählt wurde, ist anschließend als Selbständiger/ Freiberufler auch noch noch die private Krankenversicherung möglich. Hat man sich hingegen nicht während der Ausbildung befreien lassen, besteht ein Wahlrecht zwischen einer PKV und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV.
  • Arbeitsuchend (ohne Arbeitslosengeldanspruch): Hier ist die Handhabe wie bei den Selbständigen. Es kommt auf den Versicherungsstatus während des Studiums an. Bei einer gesetzlichen Versicherung während der Ausbildung hat man anschließend ein Wahlrecht, ob privat oder freiwillig gesetzlich. Andernfalls ist nur noch privat möglich.
  • Arbeitsuchend (mit Arbeitslosengeldanspruch): Bei der Arbeitsagentur gemeldete Arbeitssuchende sind automatisch in der  gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und die Agentur für Arbeit übernimmt die Beiträge, sofern man im Studium gesetzlich versichert gewesen ist. War der Studierende während der Hochschulausbildung privat versichert, übernimmt die Agentur für Arbeit die Beiträge für den privaten Versicherer zur Kranken-und Pflegeversicherung, allerdings nur bis zur Höhe der gesetzlichen Beiträge. Endet bzw. ist der Anspruch auf das Arbeitslosengeld erschöpft, enden auch die Beitragszahlungen durch die Agentur für Arbeit.

Mitunter kann es eben nach dem Studium zu finanziellen Schwierigkeiten kommen, wenn man keine Beschäftigung findet, die eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse begründet oder der Anspruch auf Arbeitslosengeld fehlt, weil dadurch die Beiträge nicht übernommen werden. Hier bleibt also nur weiterhin die Möglichkeit der privaten Absicherung. Der günstigste Tarif in der PKV ist dann der Basistarif, der Leistungen auf dem Niveau der GKV erbringt.

Letzte Aktualisierung: 16.07.2022

Titelbild: ldutko / shutterstock.com