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Krankenversicherung Studenten - Studentische GKV - KVdS

Im Allgemeinen haben Studenten verschieden Möglichkeiten, sich in der Krankenversicherung zu versichern. Im besten Fall natürlich über die Familienversicherung der Eltern, da diese für den Studenten kostenlos ist. Darüber hinaus kann auch die gesetzliche, studentische Krankenversicherung gewählt werden, der freiwillige Beitritt in die GKV oder die private Krankenversicherung für Studenten. Ist die Familienversicherung über die Eltern nicht mehr möglich, weil der Student das 25. Lebensjahr oder die Einkommensgrenze (in 2011: 365€; bei Mini-Job 400€) überschritten hat, so ist die Krankenversicherung für Studenten in der GKV die günstigste Alternative.

Voraussetzungen für die studentische Krankenversicherung der GKV

Studenten können sich in der studentischen Krankenversicherung versichern, wenn sie

Beitrag zur studentischen Krankenversicherung

Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich und orientiert sich nach § 236 SGB V am durchschnittlichen Beitrag der GKV und beträgt 7/10 davon (aktuell: 15,5% x 7/10 = 10,85%). Als Bemessungsgrundlage dient der Bedarf eines Studenten nach § 13 BAföG, der gegenwärtig bei 597 € (373 € Grundbedarf + 224 € Wohnpauschale) liegt.

Pflegeversicherung

Zusätzlich muss die Pflegeversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz von aktuell 1,95% entrichtet werden. Kinderlose Studenten über 23 Jahre müssen zudem einen Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung von 0,25% bezahlen.

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Abweichen kann der Beitrag der einzelnen Kassen nur durch Zusatzbeiträge, die einzelne Krankenkassen erheben. Meist liegt dieser noch bei 8 € im Monat, die zusätzlich entrichtet werden müssen, ist allerdings nicht mehr gesetzlich beschränkt, so dass der Zusatzbeitrag auch durchaus höher ausfallen kann.

Verlauf der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

ab Beitrag KV Beitrag PV Bemessungs-
grundlage
KV Summe PV Summe Gesamt
01.04.2011 10,85% 1,95% (+0,25%) 597,00€ 64,77€ 13,13€ 77,90€

10,85% 1,95%*
64,77€ 11,64€ 76,41€
01.01.2011 10,85% 1,95% (+0,25%) 512,00€ 55,55€ 11,26€ 66,81€

10,85% 1,95%*
55,55€ 9,98€ 65,53€
01.10.2010 10,43% 1,95% (+0,25%) 512,00€ 53,40€ 11,26€ 64,66€

10,43% 1,95%*
53,40€ 9,98€ 63,38€

* Studenten über 23 Jahre mit Kindern, die den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung nicht entrichten müssen.

BAföG Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung

Studenten, die nicht mehr in der Familienversicherung versichert sind und eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen für den BAföG Anspruch erfüllt werden, zusätzlich einen Zuschuss zu den Beiträgen nach § 13a BAföG in folgender Höhe:

Verlängerung der studentischen Krankenversicherung

Die studentische Krankenversicherung ist für einen Zeitraum bis zum Abschluss des 14. Fachsemesters oder der Überschreitung des 30. Lebensjahres beschränkt. Überschreitet der Student im laufenden Semester das 30. Lebensjahr, so endet die Versicherungspflicht zum Ende des Semesters. Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag die Krankenversicherung für Studenten über das 30. Lebensjahr oder das 14. Fachsemester hinaus verlängert werden. Zu diesen Gründen zählen:

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