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Studentische Krankenversicherung

GKV - Studentische Krankenversicherung

Krankenversicherung Studenten – Studentische GKV – KVdS

Im Allgemeinen haben Studenten verschiedene Möglichkeiten, sich in der Krankenversicherung zu versichern. Im besten Fall bis zum 25. Geburtstag natürlich über die Familienversicherung der Eltern oder auch Ehepartner / eingetragener Lebenspartner, da diese für den Studenten kostenlos ist. Darüber hinaus kann auch die gesetzliche, studentische Krankenversicherung gewählt werden, der freiwillige Beitritt in die GKV oder die private Krankenversicherung für Studenten.

Ist die Familienversicherung über die Eltern oder Ehegatten / eingetragenen Lebenspartner nicht mehr möglich, weil der Student das 25. Lebensjahr oder die Einkommensgrenze (in 2022: 470 €; bei Mini-Job 450 €) überschritten hat, so ist die Krankenversicherung für Studenten in der GKV die günstigste Alternative.

Welche Voraussetzungen muss ich für die studentische Krankenversicherung der GKV erfüllen?

Studenten können sich in der studentischen Krankenversicherung versichern, wenn sie

  • das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Verlängerung in Ausnahmefällen möglich, siehe unten) oder
  • sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung haben befreien lassen
  • an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert sind

Hinweis: Die Begrenzung der studentischen Krankenversicherung nur bis zum 14. Fachsemester ist seit dem 01.01.2020 weggefallen.

Wie hoch ist der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung?

Der Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung für Studierende ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Die Sätze unterscheiden sich jedoch über die Zusatzbeiträge, die in nahezu jede Krankenkasse eingeführt hat. Dabei können die Unterschiede monatlich im Schnitt zwischen 1,00 und 10,00 Euro betragen – je nach Krankenkasse. Bei manchen Krankenkassen gibt es aber bessere Leistungen zum gleichen Tarif und hier lohnt es sich genauer hinzusehen, wenn man schon eine studentische Krankenversicherung abschließen muss.

Der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung ist bei allen gesetzlichen Krankenkassen im Standardtarif gleich und orientiert sich nach § 236 SGB V am durchschnittlicher GKV Beitrag, davon 7/10 (aktuell: 14,60% x 7/10 = 10,22%). Als Bemessungsgrundlage dient der Bedarf eines Studenten nach § 13 BAföG (BAföG Höchstsatz) von aktuell 752 € (427 € Grundbedarf  + 325 € Wohnpauschale).

Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung

Abweichungen vom Standardtarif nach oben entstehen durch Zusatzbeiträge, die nahezu jede Krankenkasse eingeführt hat. Diese können sich auf zwischen 1,00 Euro und fast 10,00 Euro monatlich belaufen, je nachdem, welche Krankenkasse man gewählt hat. Der Prozentsatz liegt je nach Krankenkasse zwischen 0,2 und 2,5 %.

Der GKV Spitzenverband hat bundesweit alle Zusatzbeiträge aufgelistet, die hier eingesehen werden können: Liste Zusatzbeiträge

Pflegeversicherung

Zusätzlich muss die Pflegeversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz von aktuell 3,05 % entrichtet werden. Kinderlose Studenten über 23 Jahre müssen zudem einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung von (seit dem 01.01.2022) 0,35% – in der Summe 3,40% – bezahlen.

Verlauf der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Studenten

(individuelle Zusatzbeiträge sind in dieser Berechnung nicht enthalten und betragen in 2022 durchschnittlich 1,3 %)

Seit dem 01.08.2020 (WiSe 2020/21) gilt die neue Bemessungsgrundlage von 752 €.

Der KV Beitrag ohne Zusatzbeitrag beläuft sich auf 76,85 € (10,22% von 752 €). Zusammen mit dem in 2022 bundesweit durchschnittlichen Zusatzbeitrag (1,30%) müssen monatlich im Schnitt 86,63 € für die Krankenversicherung aufgebracht werden – zuzüglich der Pflegeversicherung.

ab Beitrag KV Beitrag PV Bemessungs-
grundlage
KV Summe PV Summe Gesamt
01.08.2020 10,22% 3,05% (+0,25%) 752,00€ 76,85€ 24,82€ 101,67€
3,05%* 22,94€ 99,79€
01.08.2019 10,22% 3,05% (+0,25%) 744,00€ 76,04€ 24,55€ 100,59€
3,05%* 22,69€ 98,73
01.01.2018 10,22% 2,55% (+0,25%) 649,00€ 66,32€ 18,17€ 84,49€
2,55%* 16,55€ 82,87€
01.01.2017 10,22% 2,55% (+0,25%) 649,00€ 66,32€ 18,17€ 84,49€
2,55%* 16,55€ 82,87€
01.08.2016 10,22% 2,35% (+0,25%) 649,00€ 66,32€ 16,87€ 83,19€
2,35%* 15,25€ 81,57€

* Studenten über 23 Jahre mit Kindern, die den Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung nicht entrichten müssen.

Wie hoch ist der BAföG Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Studenten, die nicht mehr in der Familienversicherung versichert sind und eigene Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten, erhalten, sofern alle anderen Voraussetzungen für den BAföG Anspruch erfüllt werden, zusätzlich einen Zuschuss zu den Beiträgen nach § 13a BAföG seit WiSe 19/20 in folgender Höhe:

  • zur Krankenversicherung 84 € (ab WS 22/23 94 €)
  • zur Pflegeversicherung 25 € (ab WS 22/23 28 €)

Alle Details zum BAföG Anspruch findest du unter BAföG Anspruch – Habe ich Anspruch auf Ausbildungsförderung?

Kann man die studentische Krankenversicherung verlängern?

Die studentische Krankenversicherung ist für einen Zeitraum bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres beschränkt. Überschreitet der Student im laufenden Semester das 30. Lebensjahr, so endet die Versicherungspflicht zum Ende des Semesters.

Nur in Ausnahmefällen auf Antrag möglich

Nur in Ausnahmefällen kann auf Antrag die Krankenversicherung für Studenten über das 30. Lebensjahr hinaus verlängert werden.

Zu diesen Gründen zählen:

  • Krankheit (mindestens 3 Monate andauernd)
  • Behinderung (Verlängerung um max. 7 Semester)
  • Kindesgeburt mit anschließender Betreuung (Verlängerung um max. 6 Semester)
  • Pflege von behinderten Familienmitgliedern
  • Zugangsberechtigung auf Zweitem Bildungsweg
  • Tätigkeit in Hochschulgremien
  • gesetzlicher Wehr- und Zivildienst (Verlängerung der Altersgrenze um Dienstzeit)
  • FSJ, FÖJ und Dienst als Entwicklungshelfer (Verlängerung der Altersgrenze um Dienstzeit)

Alternativ zur studentischen Krankenversicherung gibt es außerdem die private Krankenversicherung und die Familienversicherung.

Das Wichtigste in Kürze

Was kostet die Krankenversicherung für Studenten?

Die studentische Krankenversicherung in der GKV hat einen einheitlichen Beitragssatz von 10,22% auf 752 € BAföG Bedarf = 76,85 € monatlich. Zusätzlich müssen von kinderlosen Studenten über 23 Jahre 24,82 € für die Pflegeversicherung sowie durchschnittlich 9,78 € für den individuellen Zusatzbeitrag aufgebracht werden. Zusammen liegt der Beitrag im Schnitt bei 111,45 € monatlich.

Wann muss ich mich als Student selbst krankenversichern?

Studenten unterliegen grundsätzlich einer Krankenversicherungspflicht. Im Normalfall sind diese über die Eltern in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert – dies gilt jedoch nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Darüber hinaus müssen sich Studenten selbst privat oder – bis zum Ende des Semesters in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird gesetzlich versichern.

Letzte Aktualisierung: 15.07.2022

Titelbild: Alexander Raths / shutterstock.com