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Thema: 18 Jahre + Schüler = Wohnungsfinanzierung?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    15.12.2008
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    Standard 18 Jahre + Schüler = Wohnungsfinanzierung?

    Hallo,

    Ich befinde mich derzeit in einer Situation, in der ich mir nun nach mehreren Anläufen nicht mehr selbst zu helfen weiß, daher versuche ich es jetzt hiermit. Zu Beginn, erstmal eine kurze Zusammenfassung der Situation: Meine Eltern haben sich getrennt als ich 5 war, danach bin ich mit meiner Mutter Ba-Wü gezogen. Mit 17 wurde die Situation zuhause dann unzumutbar, deshalb bin ich, nachdem mein Vater mir eine von ihm finanzierte Wohnung in Aussicht gestellt hat, nach NRW gezogen. Ohne auf Details näher eingehen zu wollen, die Situation im Moment ist jedenfalls folgende: Ich lebe bei der Ex-Freundin meines Vaters, die mir kostenlos ein Zimmer zur Verfügung gestellt hat. Rechtlich gesehen also in einer Wohngemeinschaft. Die Situation hier ist ebenfalls unzumutbar, das wurde mir vom Amt auch schon bestätigt.

    Ich habe keinerlei Einkommen, ausser kleinem, wöchentlichen Taschengeld. Im Moment bin ich dabei meine Fachhochschulreife zu machen, im Abschlussjahr. Mein Ziel ist nachwievor eine eigene Wohnung, um überhaupt eine Grundlage für ein normales Leben zu haben, frei vom Einfluss störender Elemente wie meinem Vater. Deshalb war ich auch schon bei der ARGE, und stand auch kurz davor Sozialhilfe zu beziehen, was mein Vater aber geschickt verhindert hat indem er sich ganz einfach einen Job gesucht hat. Seitdem versuche ich verzweifelt Schüler-Bafög zu bekommen, wobei mein Vater mir aber immernoch Steine in den Weg zu legen versucht. Und selbst wenn ich das schaffe, genug Geld für eine eigene Wohnung und Lebensunterhalt habe ich dann aber immernoch nicht. Nebenbei, meine Mutter ist alleinig erziehungsberechtigt.

    Kann mir jemand sagen was ich jetzt noch tun kann? Was für Gelder könnten mir zu stehen? Weder meine Mutter noch mein Vater sind fähig mir Unterhalt zu zahlen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard

    Hallo Catalanista,

    wie versucht dein Vater dir denn Steine in den Weg zu legen? Wenn dein Vater sich einen Job gesucht hat, ist er auch unterhaltspflichtig. Du solltest dich auf alle Fälle bei folgenden Ämtern kundig machen, welche Möglichkeiten dir zustehen: ARGE, Jugendamt (wenn es noch für einen volljährigen möglich ist) und die BAföG Stelle an deinem Ausbildungsort.

    Welche Schulform besuchst du?

    LG

    Tinchen

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