Kindergeld - Kindergeldanspruch
Das Kindergeld ist in erster Linie dazu gedacht, für das Kind eine gewisse Grundversorgung zu gewährleisten. Es handelt sich hierbei allerdings nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung Nach den Änderungen zum 01.01.2009 erhalten die Eltern nun mehr Kindergeld, nachdem im Oktober 2008 diese Erhöhung im Rahmen des Familienleistungsgesetzes beschlossen wurde.
Zu beachten ist, dass das Kindergeld bei minderjährigen Kindern bis zum 18. Lebensjahr ohne weitere Voraussetzungen geleistet wird. Bei volljährigen Kindern hängt der Bezug von Kindergeld von der Ausbilung etc. sowie dessen Einkomemn ab.
Höhe des Kindergeldes
Neuregelung durch das "Wirtschaftsbeschleunigungsgesetz" zum 01.01.2010
Die Bundesregierung hat am 09.11.2009 das o.g. Gesetz beschlossen (welches noch vom Bundestag abgesegnet werden muss). Demnach ergeben sich ab dem 01. Januar 2010 folgende Beträge für das Kindergeld (insgesamt gab es eine Kindergelderhöhung von 20,00 € je Kind:
ab 01.01.2010
- ersten beiden Kinder: jeweils 184,00 €
- das dritte Kind: jeweils 190,00 €
- ab dem vierten Kind: jeweils 215,00 €
Gleichzeitig wird der Kinderfreibetrag von derzeit 6.024 € auf 7.008 € angehoben (§ 32 Abs. 6 EStG).
ab 01.01.2009 bis 31.12.2009
- ersten beiden Kinder: jeweils 164,00 €
- das dritte Kind: jeweils 170,00 €
- ab dem vieretn Kind: jeweils 195,00 €
bis 31.12.2008
- ersten drei Kinder: jeweils 154,00 €
- ab dem vierten Kind: jeweils 179,00 €
Auf den weiteren Seiten finden Sie alle relevanten Informationen rund um das Kindergeld betreffend. Genaue Aufgliederungen vom Anspruch über Antragstellung bis hin zur Auszahlung, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, erleichtern den für Sie einfachsten Einstieg in den Informationstext und Materie Kindergeld.
Die Informationen befinden sich auf dem aktuellen Stand von 2009 und sollten sich weiterhin Änderungen ergeben, so werden diese kurzfristig in das Informationsmaterial eingearbeitet.
Bitte beachten Sie, dass nicht jeder Spezialfall zum Kindergeld mit dem Informationsmaterial abgedeckt werden kann. Für weitere Hilfe können Sie unser Forum in Anspruch nehmen und Ihren Fall, nicht nur zum Kindergeld, diskutieren oder direkt bei der zuständigen Kindergeld Stelle Ihrer Familienkasse (Agentur für Arbeit) erfragen.
Noch nicht alle Fragen beantwortet? Unser Forum schafft Abhilfe.
» Kindergeld Forum
