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BAföG Anspruch beim Praktikum

Sofern ein Studien-Praktikum den geltenden Ausbildungsbestimmungen entspricht, ist die Inanspruchnahme von BAföG Zahlungen während der Ausbildungsphase möglich. Unterschieden werden hierbei die freiwilligen Praktika und die Pflichtpraktika. Als ein Pflichtpraktikum wird ein (Voll-, Block-, Teilzeit oder Semester-) Praktikum bezeichnet, welches parallel zum Studium durchgeführt wird, sprich: der Student, bzw. der Praktikant ist währenddessen an einer Universität bzw. einer Hochschule immatrikuliert. Eine weitere Voraussetzung für einen Bewilligungsbescheid des BAföG-Amtes ist, dass die Antragsteller das entsprechende Studium noch nicht beendet haben. Eines vorweg: ein Anspruch auf BAföG-Zahlungen besteht ausschließlich bei der Absolvierung von Pflichtpraktika, nicht aber, wenn das Praktikum gewissermaßen aus freien Stücken durchgeführt wird; in dem Fall wäre eine Antragstellung für den Praktikumszeitraum also aussichtslos.


Wer erhält BAföG während des Praktikums?

In der Regel erhalten lediglich deutsche Praktikanten unter dreißig Jahren während ihres Praktikums die Möglichkeit, BAföG zu beantragen. In Ausnahmefällen haben jedoch auch Ausländer die Option, entsprechende Fördermittel in Anspruch zu nehmen - sie müssen aber gesonderte Bestimmungen erfüllen, welche mit dem jeweiligen BAföG-Amt abgestimmt werden müssen. Sofern Studenten und Auszubildende ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen, sind für diese Bewerber gleichermaßen BAföG-Förderungsmöglichkeiten gegeben. In diesem Zusammenhang ist von jedem Antragsteller ein spezieller Auslands-Antrag einzureichen, der entweder bei den entsprechenden Behörden für Ausbildungsförderung im Ausland zu erhalten ist oder im Internet herunter geladen werden kann.

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BAföG und Sozialleistungen

Sofern der Praktikant während seiner Ausbildung weiterhin im Elternhaus lebt, stehen ihm laut der geltenden Richtlinien ein Bedarf von 377 Euro pro Monat zu. Wohnt er jedoch in einem eigenen Haushalt, beträgt der monatliche Höchstsatz 466 Euro. In diesem Fall ist die Höhe der BAföG-Leistungen allerdings auch von der aufzubringenden Miete sowie den sonstigen Aufwendungen des Antragstellers abhängig: sind die entsprechenden Bedingungen im Hinblick auf die jeweiligen Höchstsätze erfüllt, so kann der monatliche Regelsatz der BAföG-Zahlungen gar 585 Euro betragen. Generell gilt allerdings, dass die Höhe der Ausbildungsförderung stark vom jeweiligen Eltern-Einkommen abhängig ist, was aber beim elternunabhängigen BAföG keine Rolle spielt. Kindergeldzahlungen werden nicht berücksichtig und auch nicht als Einkommen angerechnet.

Aufgrund der Vielzahl an Fördermöglichkeiten haben Studenten im Allgemeinen und BaföG-Empfänger im Besonderen prinzipiell keinen Anspruch auf sonstige Sozialleistungen. Einzig wenn das BaföG-Amt den Antrag nicht schnell genug bearbeitet, kann vereinzelt das Sozialamt für diese Wartezeit unterstützen.

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