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BAföG – zweiter Heizkostenzuschuss beschlossen

Heizkostenzuschuss beim BAföG

Die Energiekosten stellen für Studierende mit eigener Wohnung eine enorme finanzielle Belastung dar. Diesen Druck möchte die Ampelkoalition abfedern. Daher hat das Kabinett jetzt einen zweiten Heizkostenzuschuss für BAföG-Empfänger beschlossen. Nachdem im Juni in einem ersten Schritt 230 Euro bewilligt wurden, die gerade ausgezahlt werden, sieht das neue Paket einen Betrag von 345 Euro vor.

Energiepreise sind große Belastung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat sich nach eigenen Angaben dafür starkgemacht, dass auch Studierende von den Maßnahmen der Regierung profitieren. Denn, betont Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP): „Die steigenden Energiepreise sind auch für junge Menschen in Ausbildung eine große Belastung.“

Wer hat Anspruch auf den Heizkostenzuschuss?

Anspruch auf den Heizkostenzuschuss haben Studierende, die vom 1. September 2022 bis 31. Dezember 2022:

Zu beachten: Studierende, die bei den Eltern wohnen, kein BAföG beziehen und bereits über das Wohngeld für den Zuschuss berücksichtigt wurden, sind vom Heizkostenzuschuss ausgenommen.

Kein Antrag nötig

Um als BAföG-Empfänger den Heizkostenzuschuss zu erhalten, muss kein Antrag gestellt werden. „Der Zuschuss wird für alle Berechtigten automatisch ausgezahlt“, erklärt das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Die 345 Euro werden Ende 2022 oder Anfang 2023 ganz pragmatisch auf das Konto des Empfängers überwiesen. Die Höhe des BAföG oder des Unterhaltsbetrags sind für den Heizkostenzuschuss übrigens nicht von Belang. Weitere Details erklärt das Ministerium auf einer eigens eingerichteten Website: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/faq/2022_heizkostenzuschuss.html

Jeder Euro zählt

Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Matthias Anbuhl, begrüßt den Zuschuss für BAföG-geförderte Studierende. In einer Presserklärung betont er: „Jeder Euro hilft, jede weitere Hilfe ist wichtig, damit die Studierenden über den Winter kommen. Wichtig ist, dass dieser zweite Heizkostenzuschuss rasch ausbezahlt wird.“