Studentenwerk - Amt für Ausbildungsförderung - BAföG
Antworten zum BAföG
Studentenwerke sind Anstalten öffentlichen Rechts, die sich um die sozialen Belange der Studierenden kümmern. Sie entstanden nach dem Ersten Weltkrieg aus der Eigeninitiative verarmter Studenten und stellen heute einen wichtigen Leistungsträger rund um das Studium dar. Die 58 in Deutschland tätigen Studentenwerke sind im Dachverband Deutsches Studentenwerk e.V. zusammengeschlossen.
Organisation
Studentenwerke verwalten sich selbst und sind einzelnen oder mehreren Hochschulen angeschlossen. Sie verfügen über einen Vorstand und einen Verwaltungsrat, der sich aus haupt- oder ehrenamtlichen Angestellten zusammensetzt. Dabei wird die Unabhängigkeit von anderen Trägern aufgeweicht, wenn beispielsweise Vertreter der Landesregierungen und Hochschulvertreter gleichzeitig Gremiumsmitglieder sind, was - neben der zunehmenden Privatisierung der Einrichtungen und damit verbundenen Kürzungen - von Studierendenvertretern besonders kritisiert wird.
Aufgaben
Studierende kommen am ehesten beim Gang in die Mensa oder Cafeterias mit dem Studentenwerk in Kontakt. Neben der Bearbeitung von BAföG-Anträgen und anderen Möglichkeiten der Studienfinanzierung bieten sie ein umfassendes Angebot zur sozialen Absicherung und Betreuung der Studierenden, beispielsweise durch Wohnungs- und Arbeitsvermittlungen und die Bereitstellung eigenen günstigen Wohnraums. Kindertagesstätten und Beratungsstellen stehen ebenfalls zur Verfügung, an die man sich im Falle von Krankheit, sozialen Härten, rechtlichen und versicherungstechnischen Fragen und Ähnlichem wenden kann. Auch Weiterbildungen durch Kurse und kulturelle Angebote können zu den Aufgaben eines Studentenwerks gehören.
In den meisten anderen Ländern hingegen übernehmen die Hochschulen, studentische Verbindungen oder Studierendenschaften direkt die Aufgaben der Studentenwerke.
Finanzierung
Studentenwerke finanzieren sich aus Geldern, die von den Semesterbeiträgen aller Studierender von den Hochschulen abgeführt werden, aus staatlichen Zuschüssen und eigenem Einkommen, beispielsweise durch Mieten und Umsätze aus dem Mensaverkauf.
Baden-Württemberg
- Studentenwerk Ulm
- Studentenwerk Tübingen-Hohenheim
- Studentenwerk Karlsruhe
- Studentenwerk Stuttgart
- Studentenwerk Freiburg
- Studentenwerk Heidelberg
- Seezeit Studentenwerk Bodensee
- Studentenwerk Mannheim
Bayern
- Studentenwerk Würzburg
- Studentenwerk Oberfranken
- Studentenwerk Erlangen-Nürnberg
- Studentenwerk Augsburg
- Studentenwerk München
- Studentenwerk Niederbayern/Oberpfalz
- Studentenwerk Ulm
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
- Studentenwerk Kassel
- Studentenwerk Frankfurt am Main
- Studentenwerk Darmstadt
- Studentenwerk Gießen
- Studentenwerk Marburg
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
- Studentenwerk Braunschweig
- Studentenwerk Clausthal
- Studentenwerk Oldenburg
- Studentenwerk Göttingen
- Studentenwerk Hannover
- Studentenwerk Osnabrück
Nordrhein-Westfalen
- Studentenwerk Aachen
- Kölner Studentenwerk
- Studentenwerk Bielefeld
- Akademisches Förderungswerk Bochum
- Studentenwerk Bonn
- Studentenwerk Dortmund
- Studentenwerk Essen-Duisburg AöR
- Studentenwerk Düsseldorf
- Studentenwerk Münster
- Studentenwerk Paderborn
- Studentenwerk Siegen
- Hochschul-Sozialwerk Wuppertal
Rheinland-Pfalz
- Amt für Ausbildungsförderung an der Fachhochschule Bingen
- Amt für Ausbildungsförderung der Fachhochschule Birkenfeld
- Amt für Ausbildungsförderung Außenstelle Germersheim
- BAföG-Amt Universität Koblenz-Landau
- Amt für Ausbildungsförderung an der Fachhochschule Koblenz
- Technische Universität Kaiserslautern
- Amt für Ausbildungsförderung an der Fachhochschule Ludwigshafen
- Amt für Ausbildungsförderung der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
- Universität Trier
- Amt für Ausbildungsförderung der Fachhochschule Worms
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
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