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Studienbeitragsdarlehen

Studienbeitragsdarlehen

Das Studienbeitragsdarlehen dient der Hilfestellung, bei der Finanzierung der Studiengebühren. Da in mehreren Bundesländern diese Studiengebühren anfallen, die sich in Bayern und Niedersachsen auf 500 Euro je Semester belaufen, wird dies für viele Studierende schwer zu stemmen sein. Um finanzielle Engpässe während des Studiums zu mildern, stellt die KfW Förderbank zur Finanzierung der Gebühren das Studienbeitragsdarlehen zur Verfügung, welches die finanzielle Belastung durch die Studiengebühren auf die Zeit nach dem Studium verschiebt.

Aktuell werden nur noch in folgenden Bundesländern Studiengebühren erhoben:

  • Bayern
  • Niedersachsen

Alle anderen Bundesländer haben in den letzten Jahren die Studiengebühren wieder abgeschafft. Aucg für die beiden letzten „Dinosaurier“ auf diesem Gebiet zeichnet sich ab, dass die „Campus-Maut“ abgeschafft wird. In Bayern könnte es bereits Ende 2013 zu einer Abschaffung kommen, in Niedersachsen im Wintersemester 2014/15.

Überblick der Konditionen der KfW Förderbank

BundeslandAusgebende BankZinsenmaximale SchuldsummeMindest-
einkommen
BayernKfWFörderbank2,04% (max. 7,75%)15.000 €1.170 €
NiedersachsenKfWFörderbank2,38% (max. 7,50%)15.000 €1.170 €
Stand: 26.06.2013 (nächste Änderung zum 01.10.2013)

Bevor es an das Studienbeitragsdarlehen geht!

Das Studienbeitragsdarlehen sollte erst wirklich dann in Angriff genommen werden, wenn wirklich feststeht, dass der Studierende die Studiengebühren auch wirklich entrichten muss. Denn auch unabhängig von der Gebührenpflicht gibt es diverse Erlassmöglichkeiten, die man als Studierender überprüft haben sollte. Informationen zu den Erlassmöglichkeiten findet Ihr auf den einzelnen Informationsseiten zu den Bundesländern auf: Studiengebühren

Voraussetzungen für ein Studienbeitragsdarlehen

Die Voraussetzungen für ein Studienbeitragsdarlehen sind in allen betroffenen Bundesländern ziemlich gleich angesetzt worden. Als wichtigster Punkt gilt hier, dass im entsprechenden Bundesland überhaupt erstmal Studiengebühren verpflichtend gezahlt werden müssen, damit man ein Studienbeitragsdarlehen beantragen kann. Da mittlerweile nur noch in den oben genannten Bundesländern Studiengebühren langfristig erhoben werden, kann man natürlich auch nur dort ein entsprechendes Darlehen beantragen, wobei man durch den Ort seiner Universität oder Fachhochschule gebunden ist.

Die Verfügbarkeit des Studienbeitragsdarlehens hängt darüber hinaus für die einzelnen Studenten auch von der Anzahl der Hochschulsemester ab, die sie bereits absolviert haben. Als Obergrenze wird hier die Regelstudienzeit plus 4 weitere Semester angegeben, wobei bei einem Fachrichtungswechsel auch die Semester aus dem ersten Studium mit angerechnet werden.

Als weitere Voraussetzung haben die Bundesländer eine Altersgrenze eingeführt, nach deren erreichen ein Studienbeitragsdarlehen nicht mehr zur Verfügung steht. Diese Altersgrenze ist in jedem Bundesland anders festgesetzt, wobei in Nordrhein-Westfalen mit 60 Jahren eindeutig die großzügigste Regelung vorherrscht. Im Saarland und in Bayern beträgt die Altershöchstgrenze 40 Jahre und in allen anderen Bundesländern 35 Jahre, wobei sowohl Hamburg als auch Hessen aufgrund von veränderten Gesetzen zum Thema Studiengebühren nicht mehr mit einbezogen werden.

Darüber hinaus wird das Studienbeitragsdarlehen in der Regel nur an Studenten vergeben, die den deutschen Pass haben. Ausnahmen werden nur dann gemacht, wenn jemand seine Hochschulreife in Deutschland gemacht hat oder EU-Bürger ist.

Finanzierungskosten und spätere Rückzahlung

Wer ein Studienbeitragsdarlehen beantragt, kann dieses leider nicht kostenlos in Anspruch nehmen, sondern muss dafür der Laufzeit entsprechend Zinsen zahlen. Die Zinssätze variieren zwischen den einzelnen Bundesländern, wobei bestimmte Obergrenzen festgelegt sind, die zumindest in Bayern, Niedersachsen und dem Saarland 15 Jahre lang gelten, weil diese die Finanzierung über die KfW Förderbank laufen lassen. Unterhalb dieser Obergrenzen können die Zinssätze jedoch variieren und werden in der Regel zweimal jährlich, jeweils zum 01. April und 01. Oktober angepasst.

Schonfrist nach dem Studium

Nach Ablauf des Studiums wird normalerweise eine gewisse Karenzzeit gewährt, in der noch keine Rückzahlung des Darlehens erfolgen muss. Diese Regelung soll vor allem sicherstellen, dass den Absolventen nach dem Abschluss des Studiums noch genügend Zeit bleibt, einen entsprechenden Job zu finden. Die Karenzzeit beträgt in Bayern mindestens 18 Monate, wohingegen alle anderen Bundesländer sogar eine Frist von mindestens 24 Monaten gewähren.

Mindesteinkommen bei Rückzahlung

Wer nach seinem Studium ein gewisses Mindesteinkommen nicht überschreitet, kann sich auf Antrag bis zu 12 Monate von der Rückzahlung des Darlehens freistellen lassen. Hierbei wird das Netto-Einkommen im Sinne des BAföG angesetzt, was vor allem bei Verheirateten und Kindern zu recht hohen Freibeträgen führt, um soziale Härten auszuschließen. Die Einkommensgrenze liegt standardmäßig bei 1.070 Euro netto pro Monat und für einen Ehepartner 535 Euro, sowie für jedes Kind 485 Euro ansetzt. Außer in Nordrhein-Westfalen gewähren die Bundesländer einen zusätzlichen freibetrag von 100 Euro, so dass mann mindestens 1.170 Euro an Einkommen haben muss, bevor es an die Rückzahlung geht.

Schuldenobergrenze

Eine weitere Maßnahme zur Sozialverträglichkeit der Studiengebühren ist die Schuldenobergrenze, die jedes Bundesland eingeführt hat. In NRW wurde diese Grenze auf 10.000 Euro festgesetzt, wohingegen alle anderen Bundesländer 15.000 Euro als maximalen Schuldenbetrag nach dem Studium veranschlagt haben. Wer also mit Studienbeitragsdarlehen und BAföG-Darlehen diese Grenze überschreitet, muss nur den Maximalbetrag zurückerstatten und bekommt den Rest seiner Schulden erlassen. In NRW und Niedersachsen wird als Bezugspunkt für die Schuldenobergrenze der Beginn der Rückzahlung angesehen, während alle anderen Bundesländer andere Regeln nutzen.

Ratenrückzahlung des Studienbeitragdarlehens

Auch die Rückzahlung selbst ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich geregelt. Während in Bayern nur eine Mindestrate von 20 Euro zurückgezahlt werden muss, bietet man in Baden-Württemberg nur 3 mögliche Ratenhöhen von 50,100 oder 150 pro Monat an. Sondertilgungen sind grundsätzlich möglich, jedoch muss man sich bei der KfW Förderbank an bestimmte Termine im Jahr halten.

Bildnachweis: fizkes / shutterstock.com