In Sachsen regelt das so genannte Verwaltungskostengesetz die Gebühren für eine Abgabe pro Semester. In diesem Gesetzeswerk ist auch die Hochschulgebührenordnung verankert und diese besagt, dass zum einem für weiterbildende Studien, zum anderen aber auch für ein Fernstudium und für das so genannte Zweitstudium nach dem Überschreiten der Regelstudienzeit beim Erststudium Gebühren erhoben werden.
Die Studiengebühren gelten zwar für den Studenten in Sachsen als verbindlich, jedoch nicht für den Freistaat Sachsen selbst. Die Studiengebühren in Sachsen bewegen sich nach der aktuellen Lage der geltenden Verordnungen in einem sehr deutlichen Ermessensspielraum. Zitat: Für die Teilnahme an postgradualen Zusatz- Ergänzungs- und Aufbaustudien wird nach SächsHG die Benutzungsgebühr im Bereich 40 – 1.500 Euro pro Semester erhoben.
Die für den Studenten nun exakt geltenden Gebühren müssen im Vorwege nicht einmal mitgeteilt werden und so ist es ungenau anzugeben, was das Studium wirklich pro Semester an Kosten mit sich bringt. Die rein rechtliche Lage ist also etwas undurchsichtlich, aber de facto werden für ein Erststudium keine Gebühren erhoben. Auch ein Semesterbeitrag wird nicht eingefordert und somit kommen auch Langzeitstudierende kostenfrei davon. Lediglich ein Zweitstudium wird mit 300 bis 450,- Euro pro Semester veranschlagt.
Die Prüfungsgebühren sind zwar nicht mit Studiengebühren in Sachsen gleichzusetzen, schlagen aber mit 25 bis 150,- Euro zu Buche und ausländische Studierende müssen einen Hochschul- und Studienkolleg von bis zu 2.200 Euro bezahlen.