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Nordrhein-Westfalen

Gesetz zur Sicherung der Finanzierungsgerechtigkeit im Hochschulwesen so nennt das Bundesland Nordrhein-Westfalen seine gesetzliche Einführung von Studiengebühren. Schon seit dem Jahr 2006 hat dieses Gesetz Gültigkeit und reguliert die Abgaben von Studienbeträgen und Hochschulabgaben. Es versetzte Universitäten und Hochschulen in dem Bundesland in die rechtliche Lage ab dem Wintersemester 2006/2007 Gebühren bis zur Abschaffung im WiSe 2011/2012 zu erheben, und zwar für Erstsemester

Zum Wintersemester 2011/2012 wurden die Studiengebühren in NRW nach Beschluss des Landtages vom 24.02.2011 wieder abgeschafft

Die weiteren Angaben stellen nur eine Information dar, wie die Hochschulen zu Zeiten der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen die Verteilung bzw. Erhebung der Beiträge vorgenommen haben. Nach der Abschaffung der Gebühren ist diese Zusammenstellung jedoch nicht mehr gültig.

Im Bundesland Nordrhein-Westfalen können die Universitäten und Fachhochschulen selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Studiengebühren von den Studenten verlangen, sie dürfen jedoch 500 Euro pro Semester nicht übersteigen. Die meisten Unis schöpfen ihren Rahmen voll aus, es gibt aber auch welche, die (noch) gar keine Studiengebühren erheben, diese sind:

Bis zu 500 Euro werden pro Semester maximal fällig und zwar für jeden Studierenden der nicht ein so genannter Bildungsinländer ist, oder Bürger der Schweiz oder der EWR ist. Hierbei ist den Unis aber freigestellt, wie Dazu können sogar noch Sondergebühren kommen, die als Betreuungsentgelte deklariert werden. Allerdings sind alle Hochschulen gezwungen in einen Fonds einzuzahlen, der eine Art Ausfallsicherung darstellt und jenes Risiko abdeckt, welches dadurch entsteht, dass ein studierender Kreditnehmer, der also seine Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen durch einen Kredit finanziert, nur noch teilweise oder auch gar nicht zurück zahlen kann.

Studiengebühren Einführung Abschaffung Weitere Gebühren
Allgemeine WiSe 06/07 WiSe 11/12
Der Landtag NRW hat am 24.02.2011 die Abschaffung der Studiengebühren zum Wintersemester 2011/2012 beschlossen.
nächste Landtagswahlen: Frühjahr 2015
Eine Ausnahme stellt die Wilhelms Universität Münster dar: Hier werden aktuell 275 Euro Studiengebühren pro Monat fällig

Ausnahmen zu den 500 € Studiengebühren stellen in Nordrhein Westfalen dar:

Der Höchstbetrag von 500 Euro ist nicht unbedingt für alle Studierenden maßgeblich, denn den Bildungseinrichtungen ist es nach den Regeln und Verordnungen zu den Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen frei gestellt ob sie überhaupt Gebühren erheben und wenn ja, wie viel. Diese Regelung gilt auch für das Zweitstudium, sowie für Langzeitstudenten. Auch der Semesterbeitrag fällt ganz unterschiedlich aus und regelt sich nach der Zugehörigkeit der Unis und Hochschulen. Eine Pauschale kann man in Falle der Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen nicht angeben.