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Hessen

Die Studiengebühren in Hessen wurden zum Wintersemester 2008/2009 wieder abgeschafft, nachdem sie zuvor erst im Wintersemester 2007/2008 eingeführt wurden. Sie galten in Hessen unter allen Bundesländern als etwas Besonderes, denn die hessische Verfassung garantiert jedem Bürger laut Artikel 59 in allen Grund-, Mittel- und Hochschulen eine unentgeltliche Durchführung des Unterrichts. Angesichts dessen stand die Einführung sowie die Erhebung der Studiengebühren in Hessen unter keinem guten Stern und unter Beschuss vieler Proteste.

Anzuordnen bleibt allerdings die Möglichkeit eines angemessenen Schulgeldes, wenn die wirtschaftliche Lage der Eltern des Schülers solch eine Zahlung zulässt. Auf diesen Artikel beriefen sich auch die Gegner von Studiengebühren, als gegen die Pläne der Regierung geklagt wurde.

Dennoch führte die CDU 2003 Studiengebühren ein und löste eine der größten Protestwellen der Studentenbewegung seit mehreren Jahren aus. Aber trotz der umfassenden Aktionen der Studenten wurden Studienbeiträge ab dem Wintersemester 2007/2008 Praxis. Das Erststudium kostete demnach 500 Euro pro Semester, aber in bestimmten Fällen hatten die in Hessen ansässigen Hochschulen die Möglichkeit die Studiengebühren auf 1.500 Euro anzuheben. Dies galt für Studierende, die ein Zweitstudium durchführen, bei Dissertation, aber auch für so genannte Promotionsstudiengänge und für solchen Studiengänge die mit dem Abschluss des Grades Master einhergehen.

Studiengebühren Einführung Höhe/
Semester
abgeschafft Weitere Gebühren
Allgemeine WiSe 07/08 WiSe 08/09 50 €
Langzeit WiSe 07/08 WiSe 08/09 50 €
nächste Landtagswahlen: 22. September 2013
Ursprünglich beliefen sich die Studiengebühren in Hessen bis zur Abschaffung auf 500 €, bei Langzeitstudenten sogar 500-900 €.

Den Studiengebühren in Hessen standen spezielle Studienkredite gegenüber, womit die Landesregierung jedem das Hochschulstudium frei von finanziellen Engpässen ermöglichte, abgesehen von der späteren Verschuldung. Diese Studienkredite ermöglichten eine spätere Rückzahlung des geliehenen Geldes durch die Studenten, wenn sie sich zwischenzeitlich in Lohn und Brot befanden.

Trotz Protesten, staatsrechtlichen Beurteilungen und den entsprechenden Gegendarstellungen, sowie einem politischen Tauziegen par excellence galt konkret für das Erststudium eine Semestergebühr von 500 Euro, für das Zweitstudium, spezielle Studiengänge und für Nicht EU-Ausländer zusätzlich 500 bis 900 Euro und dazu noch der Semesterbeitrag von 50 Euro. Dazu kamen noch Kosten für die ASTA, das Semesterticket und dem Studentenwerk. Zusätzlich mussten Langzeitstudierende mit ähnlichen Gebühren rechnen, wie Studierende beim Zweitstudium. Das Tausziehen hatte mit dem WS 2008/2009 ein Ende.