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Bremen

Die Bürgerschaft der Hansestadt hat bereits im Oktober 2005 unter Zuhilfenahme des Landeskindermodell ein so genanntes Studienkonten-Gesetz erarbeitet und verabschiedet. Ab dem Wintersemester 2006/2007 gilt mit diesem Gesetz für alle, die entweder nicht in Bremen einen angemeldeten Wohnsitz vorweisen können oder die Regelstudienzeit von 14 Semestern überschritten haben eine Semestergebühr von 500 Euro. Auch bei den Studiengebühren in Bremen gibt es Ausnahmen, als da wären zum Beispiel Eltern oder BAföG Empfänger.

Aktuell werden in Bremen keine allgemeinen Studiengebühren erhoben, da diese vom Verwaltungsgericht Bremen als rechtswidrig eingestuft wurden. Langzeitstudenten müssen ab dem 15. Semester die Gebühren von 500 € je Semester bezahlen.

Die genaue Umsetzung und die Erstellung von Regeln zur Umsetzung des Gesetzes überließ man in der Hansestadt komplett den Hochschulen. Im Zuge dieser Entscheidung wurde nicht nur von Seiten der Opposition im Bremer Senat Front gegen diese Regelung gemacht, denn auch der Justiz- und Innensenator äußerte verfassungsrechtliche Bedenken.

Studiengebühren Erläuterung Höhe/
Semester
Zinsen für Studien-
beitragsdarlehen
Weitere Gebühren
Langzeitstudenten ab 15. Semester 500 € Darlehen nicht möglich 50 €
nächste Landtagswahlen: Frühjahr 2015
Allgemeine Studiengebühren werden aktuell nicht erhoben

Im August 2006 war es das Verwaltungsgericht Bremens, welches die geltende Regelung das Landeskindermodell betreffend, als verfassungswidrig einstufte, weil es dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht. Herbei geführt wurde dies Urteil durch insgesamt drei eingereichte Eilanträge von Studenten, die zwar in Bremen studieren wollten, dort aber nicht wohnten und somit Studiengebühren in Bremen hätten entrichten müssen.

Grundsätzlich gibt es aber auch in Bremen keine richterliche oder gerichtliche Ablehnung von Studiengebühren in Bremen und so ging auch die Bremer SPD mit dem Wahlkampfpunkt „kostenfreies Erststudium“ in den Wahlkampf. Derzeit gilt aber immer noch die oben beschriebene Regelung. Ein Zweitstudium ist kostenfrei und auch Langzeitstudierende müssen erst nach dem 14. Semester drauf zahlen. Der Semesterbeitrag inkl. einer Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr liegt in Bremen bei 214 €.