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Bayern

Die Studiengebühren im Freistaat Bayern wurden zum Wintersemester 2013/ 2014 abgeschafft. Der nachfolgende Inhalt bezieht sich nur noch auf die Vergangenheit und hat daher keine Gültigkeit mehr. 

In Bayern gibt es einen vom Bundesland vorgegebenen Rahmen für die Studiengebühren, in dem sich die Hochschulen selbst bewegen – die Hochschulen legen also die konkreten Studiengebühren selbst fest. Dabei reicht der Rahmen von mindestens 300 und höchstens 500 Euro je Semester bei Universitäten sowie den Kunsthochschulen. Bei Fachhochschulen zwischen 100 und 500 Euro. Unterschiede können sich an den jeweiligen Hochschulen bei den einzelnen Studiengängen ergeben, denn die Unis haben die Möglichkeit, entweder allgemein einheitliche oder diffenzierte Gebühren je nach Studiengang zu erheben.

Das „Volksbegehren gegen Studiengebühren“ erreichte im Januar 2013 eine Wahlbeteiligung von 14,4 Prozent (10 Prozent benötigt). So würde es im Mai 2013 zu einem Volksentscheid über die Studiengebühren kommen, über den das Parlament dann bis spätestens Herbst dieses Jahres entscheiden müsste. Allerdings konnte die bayrische Regierung dem entgegenwirken. Am 23.02.2013 schloss die CSU mit der FDP einen Kompromiss, so dass die Studiengebühren zum Wintersemester 2013/ 14 abgeschafft wurden.

Einführung der Studiengebühren in Bayern

Ursprünglich plante der Freistaat Bayern die Einführung der Studiengebühren bereits zum Wintersemester 2005/2006. Allerdings wurde dieser Termin auf das Sommersemester 2007 verschoben, denn die Gesetzeslage hat sich insofern verändert, dass die Studiengebühren, wie bereits oben beschrieben, variieren können. Die Regelungen selbst finden sich im Artikel 71 des Bayrischen Hochschulgesetzes (BayHSchG).

Studiengebühren Einführung Höhe/
Semester
Zinsen für Studien-
beitragsdarlehen
Weitere Gebühren
Allgemeine SoSe 07 max. 500 €
Uni: min. 300 €
FH: min. 100 €
2,04% – 7,75% 50 €
nächste Landtagswahlen: voraussichtlich Herbst 2018

Grundsätzlich muss jeder Student einer Universität oder Fachhochschule in Bayern diese Studiengebühren abführen. Bitt ebeachtet aber die Ausnahmen in Form von Befreiungen und Erlassen (siehe weiter unten).

Befreiung von den Studiengebührn in Bayern

In bestimmten Fällen kann auf die Zahlung der Studiengebühren ganz verzichtet werden. Allerdings werden diese Befreiungen nur auf Antrag vorgenommen. Die Regelungen für die Befreiungen selbst finden sich ebenfalklls im Art. 71 des BayHSchG. Eine Befreiung von den Studiengebühren in Bayern wird gewährt für Studenten, die:

  • ein Urlaubs- oder Praktikumssemester absolvieren, wobei die Befreiung nur dann gilt, wenn der Student für das gesamte Semester beurlaubt wurde
  • ein Praxisjahr absolvieren, wobei dieses Praxisjahr dann verbindlich in der Prüfungsordnung verankert sein muss. Für ein freiwilliges Praktikum gilt die Befreiung nicht, es sei denn, es wird dafür ein Urlaubssemester beantragt
  • ein praktisches Jahr während eines Medizinstudiums durchführen, welches ausdrücklich nach der Approbationsordnung für Ärzte durchgeführt wird
  • an ihrer Promotion arbeiten (jedoch nur maximal 6 Semester)
  • an einem Studienkolleg eingeschrieben sind oder sich im Vorbereitungsstudium an einer Fachhochschule befinden

Erlass von Studiengebühren in Bayern

Darüber hinaus kann es auch persönliche Gründe des Studenten/in geben, bei denen ganz auf die Erhebung von Studiengebühren verzichtet wird. Diese Sachverhalte liegen vor, wenn:

  • bei Erziehung eines Kindes unter 18 Jahren oder eines behinderten Kindes,, allerdings nur für einen Elternteil, wenn beide Elternteile studieren
  • bei Studenten, deren Eltern für drei oder mehr Kinder Kindergeld erhalten oder erhalten könnten, wobei hier nur leibliche, nicht jedoch Stiefgeschwister berücksichtigt werden
  • bei Studenten, deren Eltern einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, dass an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union studiert und dort bereits Studiengebühren, Studienbeiträge oder vergleichbare Studienentgelte entrichtet
  • bei unzumutbarer Härte trotz Darlehensmöglichkeit aufgrund besonderer Umstände. Dies dürfte insbesondere für Schwerbehinderte Studenten gelten.

Erlass der Studiengebühren aufgrund besonderer Leistungen

In besonderen Fällen kann die Hochschule in Eigenregie auf die Ehrebnung von Studiengebühren verzichten, wobei das auf maximal 10 Prozent der Studierenden an einer Hochschule zutreffen kann. Dieser Verzicht kann zum Beispiel bei Studenten  zutreffen,

  • die hervorragende Prüfungsleistungen erzielen
  • die Tutorien für ihre Kommilitonen übernehmen
  • oder besonderen Einsatz an der Hochschulselbstverwaltung zeigen

Langzeitstudenten und Zweitstudium

Gesonderte Studiengebühren werden für diesen Personenkreis nicht erhoben. In den Satzungen der meisten Ausbildungsstätten wird jedoch der Höchstbetrag von 500 € festgesetzt.

Doppelstudium

Bei einem Doppelstudium sind die Gebühren für beide Studiengänge ganz normal zu zahlen, eine Befreiung außer aus den oben genannten Gründen findet hier nicht statt.

Auslandsstudenten

Eine Befreiung findet nur dann statt, wenn die ausländischen Studenten im Rahmen eines zwischenstaatlichen oder völkerrechtlichen Abkommens oder einer Hochschulvereinbarung, die eine Abgabenfreiheit garantieren, immatrikuliert sind.

Aktuelle Studiengebühren in Bayern

Im Wintersemester 2010/2011 werden folgende Studiengebühren in Bayern erhoben:

Universitäten in Bayern

Universität Studiengebühren Anmerkungen
Augsburg 480,00 €
Bamberg 400,00 € 300,00 € im ersten Hochschulsemester
Bayreuth 500,00 € 300,00 € im ersten Hochschulsemester
Eichstätt 450,00 €
Erlangen-Nürnberg 500,00 €
LMU München 500,00 €
TU München 500,00 €
Neubiberg 0,00 € Universität der Bundeswehr München
Passau 485,00 €
Regensburg 500,00 €
Würzburg 500,00 €

Fachhochschulen in Bayern

Fachhochschule Studiengebühren Anmerkungen
Amberg-Weiden 500,00 €
Ansbach 372,00 €
500,00 €
für Diplom- und Bachelorstudiengänge
für Master-Studiengänge
Aschaffenburg 372,00 € 300,00 € im ersten Hochschulsemester
Augsburg 450,00 €
Benediktbeuern 400,00 €
Coburg 500,00 €
Deggendorf 370,00 € 500,00 € für Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik und für Masterstudiengänge Bauingenieurwesen, Medientechnik und Applied Research
Erding 300,00 € ?
Hof 400,00 €
Ingolstadt 450,00 €
Kempten 400,00 €
Landshut 400,00 €
München 430,00 € 322,50 € für Online-Bachelorstudiengang Soziale Arbeit. 215 € bei dualer Bachelorstudiengang Pflege für die ersten 6. Semester; ab 7. Semester volle Studiengebühr (430,00 €). Bei dualem Bachelorstudiengang Bauingenieurswesen in den ersten beiden Semestern keine Studiengebühren. Gebühren für den Masterstudiengang (MbA) betragen 5.000,00 €, unabhängig von der Semesteranzahl, zahlbar in 2 Raten: Beginn 1. Semester und Beginn 3. Semester je 2.500,00 €
Neu-Ulm 500,00 €
Nürnberg 500,00 €
Regensburg 400,00 €
Rosenheim 330,00 € 400,00 € für Master-Studiengang Holztechnik
Weihenstephan-Triesdorf 465,00 €
Würzburg-Schweinfurt 300,00 € 500,00 € für Masterstudiengänge „Integrales Bauen und Planen“ und „Innovation im Mittelstand“

Kunsthochschulen in Bayern

Kunsthochschule Studiengebühren Anmerkungen
Akad. der Bildenden Künste München 300,00 €
Akad. der Bildenden Künste Nürnberg 300,00 €
HS für Musik und Theater München 400,00 €
HS für Musik Würzberg 300,00 €
HS für Musik Nürnberg 300,00 €
HS für Fernsehen und Film München 300,00 €

Sowohl Universitäten als auch Fachhochschulen machen von der Möglichkeit niedrige Gebührensätze zu nehmen, kaum Gebrauch. Im Gegenteil. Zusätzlich zu den Studiengebühren in Bayern kommen an vielen Fachhochschulen und Universitäten auch noch Verwaltungskosten und Beiträge für Studentenwerksbeiträge hinzu, die sich auf 40 bis 80 Euro belaufen. So kommen pro Semester schnell auch mal mehr, als die 500 Euro pro zustande.

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