Seitdem die Einführung von Studiengebühren ab dem Sommersemester 2007 beschlossen wurde, häuften sich die Proteste. Zuallererst natürlich seitens der Studenten aber auch von Seiten bestimmter Parteien, Gruppierungen und Vereine. Mittlerweile haben alle Bundesländer die allgemeinen Studiengebühren wieder abgeschafft.
Die letzten Bundesländer, die Studiengebühren für Erstsemsemester verlangten waren Bayern und Niedersachsen. Bereits kurz nach dem Sieg der Landtagswahl am 20.01.2013 in Niedersachsen verkündeten SPD und Grüne die Abschaffung der Beiträge, spätestens zum WiSe 2014/15. Auch in Bayern häuften sich die Proteste der Studierenden, so dass sich der Freistaat über kurz oder lang den anderen Bundesländern anschließen musste und die Studiengebühren schlussendlich abschaffte. Beim „Volksbegehren gegen Studiengebühren“ erreichte die Unterschriftenaktion 14,4 Prozent Wahlbeteiligung, so dass es im Mai 2013 zu einer Volksabstimmung hätte kommen können. Allerdings einigte sich die bayrische Regierung aus CSU und FDP am 23.02.2013 im Vorfeld, so dass die Studiengebühren zum WiSe 2013/2014 abgeschafft wurden.
Studiengebühren im Landesvergleich
Bundesland | Einführung | Höhe | Sonstiges | Details |
---|---|---|---|---|
Baden-Württemberg | SoSe 2007 | keine | ab SoSe 2012 abgeschafft | »Infos |
Bayern | SoSe 2007 | keine | ab WiSe 2013/14 abgeschafft | »Infos |
Berlin | – | keine | – | »Infos |
Brandenburg | – | keine | – | »Infos |
Bremen | WiSe 06/07 | 500 € (nur Langzeitstudenten ab dem 15. Semester und externe Studenten, die Erstwohnsitz nicht in Bremen haben, ab dem 3. Semester. | allgemeine Gebühren werden nicht erhoben | »Infos |
Hamburg | SoSe 2007 | keine | ab WiSe 2012/ 2013 abgeschafft | »Infos |
Hessen | WiSe 07/08 SoSe 2008 | keine | ab WiSe 08/09 abgeschafft | »Infos |
Mecklenburg-Vorpommern | – | keine | – | »Infos |
Niedersachsen | WiSe 06/07 | 500 €; Langzeitstudenten: 600-800 € | ab WiSe 2014/ 2015 allgemeine Studiengebühren abgeschafft | »Infos |
Nordrhein-Westfalen | WiSe 06/07 | keine | ab WiSe 11/12 abgeschafft | »Infos |
Rheinland-Pfalz | SoSe 2006 | keine | 650 € für Studienkonten und Seniorenstudium, Zweitstudium | »Infos |
Saarland | WiSe 07/08 | keine | ab SoSe 2010 abgeschafft | »Infos |
Sachsen-Anhalt | – | keine | 500 € für Langzeitstudenten | »Infos |
Sachsen | – | keine | 30-450€ für Zweitstudium | »Infos |
Schleswig-Holstein | – | keine | – | »Infos |
Thüringen | – | keine | 500 € für Langzeitstudenten | »Infos |
Der nachfolgende Inhalt bezieht sich nur noch auf die Vergangenheit, als Studierende noch Studiengebühren entrichten mussten.
Was machen finanzschwache Studenten?
Nun mag ein Student mit dem durchaus berechtigten Argument kommen, er könne Studiengebühren von bis zu 500 Euro pro Semester nicht bezahlen. Natürlich wurde – um finanzschwache Studenten nicht zu benachteiligen – auch hierfür eine Lösung gefunden: Jeder Student, der die Studiengebühren nicht selbst bezahlen kann, erhält ein zinsgünstiges Darlehen (Studienbeitragsdarlehen), welches er erst zwei Jahre nach Studienabschluss zurückzahlen muss und das auch nur dann, wenn er ein bestimmtes Mindesteinkommen erreicht oder überschreitet. Es ist also auch hier eine soziale Komponente enthalten, um weiterhin jedem Studienwilligen den Zugang zur Hochschulausbildung zu ermöglichen.
Als einzige Möglichkeit der Hochschulen, zusätzliche Mittel in ihre chronisch überschuldeten Haushalte zu bekommen und so die Qualität der Lehre aufrecht zu erhalten bzw. wieder dem internationalen Niveau anzupassen, ist die Einführung von Studiengebühren der einzig praktikable Weg, zumindest vonseiten der Regierung, auch wenn die Zahlung solcher Beiträge naturgemäß immer erst einmal Widerstand hervorruft, bevor ihre Notwendigkeit allgemein eingesehen wird.