
Bevor es tiefer in die Materie geht, können wir gleich vorab schon mal den Wind aus den Segeln nehmen – Hartz IV gibt es für Studenten, Auszubildende und Schüler nur in Ausnahmefällen, denn der Anspruch auf Hartz IV hängt mit der Förderungsfähigkeit von Ausbildung oder Studium zusammen. Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Ausnahmefälle, in denen der Bezug von Hartz IV für Studenten möglich ist.
- Das Wichtigste in Kürze
- Zur Erläuterung: Was ist Hartz IV?
- Kann man als Student Hartz IV beziehen?
- Mietzuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten
- Studieren mit Kind – Hartz IV für Kinder von Studenten
- Hartz IV Darlehen in Härtefällen
- Mehrbedarfe nach § 22 SGB II in besonderen Lebenssituationen
- Hartz IV Bezug im Urlaubssemester (Beurlaubung)
- Sonderfall bei Hartz IV: Teilzeitstudium und Promotion
Das Wichtigste in Kürze
Kann man als Student Hartz 4 beziehen?
Grundsätzlich können Studenten kein Hartz 4 beziehen. Dabei ist ausschlaggebend, ob das ausgeübte Studium förderungsfähig ist. Ob tatsächlich BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld bezogen wird ist unerheblich!
Wann haben Studenten Anspruch auf Hartz 4?
Anspruch auf Hartz 4 besteht für Studenten, wenn sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen weil sie verheiratet sind/waren, mit mind. einem eigenen Kind zusammen leben oder die Ausbildungsstätte zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Auch besteht Anspruch auf Hartz IV Leistungen als Darlehen in Härtefällen, wie bspw. bei Überschreiten der Förderungshöchstdauer durch Krankheit oder Schwangerschaft.
Zur Erläuterung: Was ist Hartz IV?
Hartz IV beschreibt umgangssprachlich das Arbeitslosengeld II – die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II. Hartz IV umfasst für erwerbsfähige Hilfebedürftige die Deckung des Lebensbedarfs mit dem Regelsatz nach § 20 SGB II (aktueller Regelsatz in 2021: 446 Euro, ab 2022 449 Euro) und die Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) nach § 22 SGB II.
Nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen wird Hartz IV in Form von Sozialgeld erbracht, das sich am Regelsatz orientiert. Zusätzlich werden Mehrbedarfe nach § 21 SGB II sowie Sonderbedarfe und Leistungen zur Erstausstattung gezahlt. Zudem ergänzt das Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) die Leistungen nach dem II. Sozialgesetzbuch.
Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen mit Anspruch auf Hartz IV in einem Haushalt, so spricht man von einer Bedarfsgemeinschaft.
Zum 01.01.2023 wurde Hartz IV in Bürgergeld umbenannt. Detaillierte Einzelheiten zu diesem Thema bietet Buergergeld.org, der Ratgeber mit Hilfe-Forum und News.
Kann man als Student Hartz IV beziehen?
In der Regel ist der Bezug von Hartz IV für Studenten nicht möglich.
Studenten, Auszubildende und Schüler, deren Ausbildung bzw. Studium mit dem BAföG, der Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder dem Ausbildungsgeld „dem Grunde nach“ förderungsfähig sind, haben keinen Anspruch auf Hartz IV Leistungen.
Förderungsfähigkeit der Ausbildung ausschlaggebend
„Dem Grunde nach“ bedeutet in diesem Fall, dass es nicht darauf ankommt, ob ein BAföG Antrag gestellt wird oder überhaupt Leistungen fließen.
Ausschlaggebend ist, dass die Ausbildung förderungsfähig ist, was zunächst ein K.O.-Kriterium für den Bezug von Hartz IV Leistungen ist.
Aber: Zu jeder Regel gibt es Ausnahmen und gerade in diesem Bereich sind zahlreiche angesiedelt, weshalb es sich für Studenten lohnt, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen. So gelten abweichende Regelungen in Härtefällen und in besonderen Lebenssituationen.
Leistungsausschluss durch BAföG und Co.
Bezieher oder „dem Grunde nach“ Anspruchsberechtigte von Ausbildungsförderung nach dem BAföG, BAB oder dem Ausbildungsgeld sind im Regelfall von Hartz IV ausgeschlossen, dies ergibt sich aus der Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II.
Bedürftigkeit liegt nicht vor
Hintergrund dieses Leistungsausschlusses ist, dass ebenfalls für die Ausbildungsförderung eine Bedürftigkeit vorliegen muss, weil der Student bzw. Auszubildende selbst nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten.
Elterliche Unterhaltspflicht wird berücksichtigt
Dabei ist auch noch die Unterhaltspflicht der Eltern (sofern kein elternunabhängiges BAföG) zu beachten.
Jede Ausbildungsförderung deckt damit auch den Grundbedarf für die Lebenshaltungskosten.
Erfahren Sie mehr über das elternunabhängige BAföG.
Keine Vermittlungsfähigkeit
Ein weiterer Grund ist, dass bei Hartz IV Bezug einer Vermittlungsfähigkeit zum Arbeitsmarkt bestehen muss, was bei Auszubildenden und Studenten nicht der Fall ist, da sie den Vermittlungsbemühungen der Jobcenter nicht zur Verfügung stehen.
Wann haben Studenten Anspruch auf Hartz 4?
Das SGB II räumt in § 7 Abs. 6 Ausnahmen zum Leistungsausschluss bei Möglichkeit der Ausbildungsförderung ein.
Geltend für:
- Schüler an Berufsfachschulen und Fachschulen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 BAföG, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Hier wird der monatliche Bedarf von 247 € nach Abzug des ausbildungsbedingten Bedarfs als Einkommen auf Hartz IV angerechnet.
- Bei Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil
- die Ausbildungsstätte von der elterlichen Wohnung nicht in angemessener Zeit (tägl. Wegstrecke für Hin- und Rückfahrt zwei Stunden) erreicht werden kann
- sie verheiratet sind oder waren (Lebenspartnerschaft gleichgestellt)
- sie mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt leben
Mietzuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten
Bei Studenten machen die Kosten für Miete den größten Posten der Ausgaben aus, zu diesem Ergebnis sind auch die Studentenwerke in ihrer Studie gekommen. Die stetig steigenden Mietpreise machen die Sache nicht besser.
In der BAföG Ausbildungsförderung ist bereits ein Anteil für Miete und Wohnkosten vorgesehen, der bei eigenem Hausstand pauschal 325 Euro und bei Unterkunft in der elterlichen Wohnung 56 Euro beträgt.
Mehr dazu im Detail unter BAföG Bedarfe.
Die Pauschalen decken die tatsächlichen Kosten der Studenten allerdings nicht ab und sind weitaus geringer als die angemessenen Wohnkosten nach dem SGB II.
Übrigens: Einen Anspruch auf Wohngeld haben Studenten grundsätzlich nicht.
Übernahme der Wohnkosten bei Hilfebedürftigkeit der Eltern
Studenten, die während des Studiums noch bei ihren Eltern wohnen und einen Anteil der Miete übernehmen müssen – weil die Eltern z.B. selbst hilfebedürftig im Sinne von Hartz IV sind und den Mietkostenanteil für das studierende Kind nicht tragen können – haben Anspruch auf die Übernahme der ungedeckten, angemessenen Wohnkosten nach § 22 Abs. 7 SGB II.
Die Angemessenheit richtet sich nach den örtlichen Richtlinien, die jede Kommune selbst festlegt.
Voraussetzungen ist allerdings, dass der Student in der Wohnung der Eltern wohnt, tatsächlich einen BAföG Anspruch hat und bereits Leistungen durch das Amt für Ausbildungsförderung fließt.
Beispiel: Der Student wohnt zusammen mit seinen Eltern in Berlin und die angemessene Miete für einen 3-Personen-Haushalt im Sinne der örtlichen Richtlinien beträgt 472,50 Euro. Auf jede Person im Haushalt würde eine Mietanteil von 157,50 Euro entfallen. Da BAföG nur einen pauschalen Wohnkostenanteil von 55 Euro vorsieht, bleiben 102,50 Euro der Wohnkosten des Studenten ungedeckt.
Der Zuschuss zu den ungedeckten Wohnkosten wird als Beihilfe erbracht und gilt nicht als reguläre Hartz IV Leistung, weshalb ihn Studierende auch ohne Voraussetzung der Arbeitssuche beziehen können.
Unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf BAföG besteht erfahren Sie unter: BAföG Anspruch – Habe ich Anspruch auf Ausbildungsförderung?
Keine Übernahme von Erstausstattung der Wohnung
Hartz IV Bezieher, die erstmalig eine Wohnung einrichten, haben Anspruch auf Erstausstattung der Wohnung nach § 24 Abs. 3 SGB II, was die Übernahme der Kosten für Haushaltsgegenstände vorsieht. Von dieser Regelung sind Studenten ausdrücklich ausgenommen, wie auch das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt mit rechtskräftigem Beschluss vom 10.01.2012 (Az. L 2 AS 465/11 B ER) bestätigte.
Studieren mit Kind – Hartz IV für Kinder von Studenten
Der Leistungsausschluss für Studierende bezieht sich nicht auf deren Kinder, sofern vorhanden. Diese haben einen eigenen Anspruch auf Hartz IV Leistungen bzw. das Sozialgeld.
Zusätzlich wird der pro Kopf Anteil an den angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung übernommen sowie Leistungen aus dem Bildungspaket gewährt.
Voraussetzung ist, dass das Kind selbst bedürftig ist, also die Lebenshaltungskosten nicht anderweitig gedeckt sind, wozu auch der Unterhalt eines barunterhaltspflichtigen Elternteils (alternativ der Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt) zählt.
Liegt Bedürftigkeit bei Kindern von Studierenden vor, wird ein altersabhängiger Regelsatz seit dem 01.01.2021 gezahlt:
- 0-5 Jahre: 283 Euro (285 Euro ab 2022)
- 6-14 Jahre: 309 Euro (311 Euro ab 2022)
- 15-17 Jahre: 373 Euro (376 Euro ab 2022)
Werden Unterhaltsleistungen für das Kind erbracht, so werden sie wie auch das Kindergeld als Einkommen des Kindes angerechnet und mindern das Sozialgeld.
Wichtiges Urteil: Ein Jobcenter darf der alleinerziehenden Mutter eines Kindes bis drei Jahren keine Leistungen verweigern mit der Begründung, die Studentin könne während der Beurlaubung vom Studium arbeiten gehen und das Kind in eine Kita schicken (Sozialgericht Dresden, Az. S 20 AS 1118/13 ER vom 04.04.2013).
Hartz IV als letzte Möglichkeit
Bei Hartz IV handelt es sich quasi um die „letzte“ Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts.
Andere Sozialleistungen wie das Wohngeld oder der Kinderzuschlag sind immer vorrangig zu beantragen.
Wird Hartz IV nun für das Kind beantragt, weist das Jobcenter auf die Vorrangigkeit dieser Leistungen hin.
Zu beachten gilt, dass bei Bezug von Wohngeld und Kinderzuschlag keine Mehrbedarfe mehr gezahlt werden, auf die wir weiter unten zu sprechen kommen, das betrifft insbesondere den Mehrbedarf für Alleinerziehende.
Hartz IV Darlehen in Härtefällen
Ausdrücklich erklärt § 27 Abs. 3 SGB II, dass Leistungen in Form eines Darlehens erbracht werden können, wenn der Leistungsausschluss aufgrund der Ausbildungsförderung eine besondere Härte darstellen.
In diesem Fall werden der Regelsatz, die Übernahme der Unterkunft und Heizung sowie notwendige Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung (ausgenommen Familienversicherung, da beitragsfrei über die Eltern versichert) als Darlehen erbracht.
Zusätzlich können Mehrbedarfe als Zuschuss in Anspruch genommen werden.
Erster Monat der Ausbildung
Namentlich bezieht sich diese Regelung u. A. auf den ersten Monat der Ausbildung bzw. Semesters bei Studenten.
In diesem Fall werden Studenten möglicherweise nach dem SGB II bedürftig, wenn die Zahlungen des BAföG nicht rechtzeitig auf dem Konto landen.
Vorbereitung auf Examen
Die Vorbereitung auf ein Examen unterliegt nicht mehr der BAföG Förderung und stellt ebenfalls einen Härtefall dar.
So entschied das Landessozialgericht Schleswig-Holstein mit Beschluss L 11 AS 29/12 B ER vom 07.03.2012, dass einem Studenten in der Examensphase eine Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht zugemutet werden kann, wenn dadurch der Erfolg der Abschlussarbeit gefährdet wird.
Weitere Härtefälle
Auch in anderen Fällen können besondere Härtefälle vorliegen. Die Auflistung ist nicht abschließend, da es hier auch zu Einzelfallentscheidungen kommen kann:
- Überschreiten der Förderungshöchstdauer nach dem BAföG aufgrund von Schwangerschaft, Krankheit oder Behinderung
- Unterbrechung des Studiums wegen Geburt eines Kindes und der damit verbundenen Betreuung
Um einen Härtefall zu rechtfertigen, müssen wirklich wichtige Gründe vorliegen, wie z.B. vorstehend genannt. Dass das Studium aufgrund des Fehlens von finanziellen Mitteln nicht weiter fortgeführt werden kann, reicht als bloße Begründung dagegen nicht.
Wie lange BAföG grundsätzlich gezahlt wird unter: Förderungsdauer – Wie lange wird BAföG gewährt?
Mehrbedarfe nach § 22 SGB II in besonderen Lebenssituationen
Die Ausbildungsförderung nach dem BAföG sieht nur die Sicherung des eigenen Lebensbedarfs sowie der Wohnkosten vor (zumindest sind das die Vorstellungen des Bildungsministeriums).
Alles was über die eigene Existenzsicherung des Studenten hinausgeht, wird mit dem BAföG nicht mehr erfasst.
Im Vergleich dazu sieht das SGB II nach § 27 Abs. 2 i. V. m. § 21 auch Mehrbedarfe vor, die in besonderen Lebenslagen auf Antrag gewährt werden, so bei:
- Schwangeren
- Alleinerziehenden
- Kranken, die auf besondere Ernährung angewiesen sind
Mehrbedarf für Schwangere
Für Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche sehen Hartz IV Leistungen einen Mehrbedarf von 17 Prozent vor.
Bei einem aktuellen Eck-Regelsatz von 446 Euro (449 Euro ab 2022) beläuft sich dieser Zuschuss auf 75,82 Euro (76,33 Euro ab 2022) monatlich.
Erstausstattung bei Schwangerschaft
Zusätzlich haben Schwangere einen Anspruch auf eine einmalige Erstausstattung, welche die Anschaffung von Umstandskleidung sowie eine Baby-Erstausstattung (z.B. Babybett, Wickelauflage, Kinderwagen, Babybadewanne etc.) bei der Geburt umfasst.
Mehrbedarf für Alleinerziehende
Für Alleinerziehende sieht das SGB II einen Mehrbedarf in Höhe von zwölf bis 60 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes vor, welcher sich nach Anzahl und Alter der Kinder richtet.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter betreut ein Kind von zwei Jahren. Hierfür stehen ihr 36 Prozent des Eck-Regelsatzes zu, so dass sie monatlich 160,56 Euro als Mehrbedarf erhalten kann.
Bei diesem Mehrbedarf für Alleinerziehende ist es übrigens unschädlich, ob die Mutter noch zusammen mit ihren Eltern oder auch Geschwistern zusammenlebt.
So hat das Bundessozialgericht mit Urteil Az. B 4 AS 167/11 R vom 23.08.2012 entschieden, dass der Mehrbedarf nicht nur dadurch verwehrt werden kann, wenn die Alleinerziehende mit anderen Familienmitgliedern zusammenwohnt. Es kommt darauf an, ob sich die anderen Familienmitglieder auch tatsächlich an der Erziehung und Betreuung beteiligen.
Detaillierte Informationen über Anspruchsvoraussetzungen und genaue Höhe der Mehrbedarfe sind im Ratgeber hartziv.org unter Mehrbedarf Alleinerziehende und Mehrbedarf Schwangerschaft zu finden.
Hinweis: Die BAföG Leistungen sehen für studierende Eltern einen Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von 150 Euro monatlich nach § 14b BAföG vor, unabhängig davon, ob es sich um Alleinerziehende handelt oder nicht.
Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
Die Höhe des Mehrbedarfs bei Ernährung richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Gewährung von Krankenkostzulagen.
Unter welchen Voraussetzungen es wie viel Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung gibt, könnt ihr auf hartziv.org unter Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung nachlesen.
Hartz IV Bezug im Urlaubssemester (Beurlaubung)
Müssen Studenten aufgrund von Erkrankung oder Geburt eines Kindes ein Urlaubssemester einlegen, so erlischt der BAföG Anspruch automatisch nach drei Monaten (§ 15 Abs. 2a BAföG). Dadurch lebt der Anspruch auf Hartz IV im Falle der Bedürftigkeit auf.
Hierzu hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.03.2012 (Az. B 4 AS 102/11 R) entschieden, dass es sich bei der Beurlaubung nicht nur um eine rein formale handelt. Der Student darf sich nicht nur theoretisch – sondern auch tatsächlich – nicht mehr um sein Studium kümmern.
Damit ist auch die häusliche Vorbereitung auf Prüfungen oder das vereinzelte Besuchen von Vorlesungen gemeint. Ob das Studium nach dem Urlaubssemester fortgeführt oder an „den Nagel gehängt“ wird, ist für den Hartz IV Anspruch während der Beurlaubung belanglos.
Sonderfall bei Hartz IV: Teilzeitstudium und Promotion
Teilzeitstudium
Hartz IV während eines Teilzeitstudiums kommt in Betracht, da der Student hier höchstens 20 Stunden pro Woche durch das Studium eingespannt ist und somit eine Teilzeittätigkeit und damit auch eine Vermittlung durch das Jobcenter möglich wäre.
Nach Auffassung des Gesetzgebers setzt die Erwerbsfähigkeit, welche Grundvoraussetzung für Hartz IV ist, die Möglichkeit einer dreistündigen täglichen Arbeitszeit voraus. Gleiches gilt bei einem Fernstudium.
Lesen Sie dazu auch das Urteil des LSG Hessen vom 15.12.2020.
Promotion
Eine Promotion liegt meist außerhalb der Regelstudienzeit und ist damit nicht von der BAföG Förderung umfasst. Sie gilt als nebenberuflich und damit gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei einem Teilzeitstudium.
Allerdings gibt es eine Ausnahme: Einzügige Promotionen – der Doktortitel ist hier der erste Berufsabschluss und wird so durch das BAföG gefördert.
Quellen und weitere Nachweise:
- http://www.arbeitsagentur.de/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Grundsicherung/Alg-II-Sozialgeld/Alg-II-Sozialgeld-Nav.html
- http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/a430-grundsicherung-fuer-arbeitsuchende-sgb-ii.html
- http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/
- Fragen zu Hartz IV können im Hartz IV Forum von HartzIV.org gestellt werden
Titelbild: PeJo / shutterstock.com
Zuletzt aktualisiert: 05.10.2021