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Bildungskredit

Sparschwein mit Studenten-Mütze

Der Bildungskredit der KfW Bank in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bietet durch das Bildungskreditprogramm Schülern und Studenten in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen ein Darlehen, das zusätzlich neben dem BAföG gewährt wird.

Bildungskredit kurz zusammengefasst

  • Antrag im Internet auf der Seite des Bundesverwaltungsamtes: Bildungskredit Antrag
  • Kreditsumme von 1.000 EUR bis 7.200 EUR
  • Auszahlung: wahlweise 100 EUR, 200 EUR und 300 EUR monatlich sowie optional Einmalzahlung von 3.600 EUR
  • Zinssatz: 5,12% effektiver Jahreszins, Sollzins 5,19% (Stand: 01.10.2023)
  • maximale Förderungsdauer: 24 Monate
  • Kündigung jederzeit zum Monatsende kostenfrei möglich
  • Rückzahlung: Beginn 4 Jahre nach Auszahlung der ersten Rate. Mindestrate bei Rückzahlung liegt bei 120 EUR, jedoch kann der Bildungskredit jederzeit und kostenfrei in beliebiger Höhe zurückgezahlt werden
  • Förderung nur von BAföG-förderungsfähigen Ausbildungen
  • zusätzlich zum BAföG erhältlich
  • keine Leistungsnachweise nach der Bewilligung erforderlich
  • Bildungskredit wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie dessen Eltern gewährt
  • Altersbeschränkung: 18 bis 36 Jahre
  • Förderung von Zweitausbildungen sowie Folgeausbildungen, Zweitstudiengängen, Aufbau- und Ergänzungsstudiengängen

Warum einen Bildungskredit?

Der Bildungskredit soll vorwiegend das Studium bzw. die Ausbildung beschleunigen und die außergewöhnlichen Kosten abdecken, die nicht durch die BAföG Förderung aufgefangen werden. Aus diesem Grund wird er zusätzlich zu dem regulären BAföG gewährt.

Da Schüler bzw. Studenten meistens nicht über ausrechende Sicherheiten verfügen und somit Probleme bei einer Kreditgewährung hätten, übernimmt der Bund eine Ausfallbürgschaft (Bundesgarantie) für den Antragsteller beim Bildungskredit, welche den Kredit auch so zinsgünstig macht.

Außer Acht bei der Antragstellung des Bildungskredites bleiben auch Einkommen und Vermögen des Antragstellers, seines Ehegatten oder der Eltern.

Wichtig: Grundsätzlich werden nur Ausbildungen zur Förderung durch den Bildungskredit angenommen, die auch Anerkennung nach dem BAföG finden.

Beim BAföG findet übrigens eine Einkommensanrechnung statt. Wie das funktioniert erfährst du unter BAföG Einkommen Anrechnung.

Voraussetzungen für einen Bildungskredit

Da es sich beim Bildungskredit um ein Bildungskreditprogramm mit vorgegebenem Budget handelt, besteht, anders als beim BAföG, kein Rechtsanspruch. Zudem müssen folgende Voraussetzungen für einen Bildungskredit erfüllt sein:

Voraussetzungen für Schüler

Schüler können den Bildungskredit nur beantragen, soweit sie volljährig sind und bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen oder den berufsqualifizierenden Abschluss im letzten oder vorletzten Jahr des Bewilligungszeitraums des Bildungskredites erlangen.

Voraussetzungen für Studenten

Für die Antragstellung müssen sich Studenten bereits in einem fortgeschrittenen Abschnitt ihres Studiums befinden, um den Bildungskredit zu beantragen.

Als fortgeschritten gilt, wenn die Zwischenprüfung des Studiengangs erfolgreich absolviert wurde, wenn der erste Teil des Konsekutivstudiengangs erfolgreich abgeschlossen wurde, wenn sich der Antragsteller in einem Master- bzw. Magisterstudium oder einem postgradualem Diplomstudium befindet. Beim Bachelor genügt ein Nachweis der Hochschule, dass der Stunden die üblichen Leistungen des ersten Ausbildungsjahres erbracht hat.

Weiterhin gilt als fortgeschritten, soweit ein grundständiger Studiengang vorhanden ist, ein Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudium.

Sind Zwischenprüfungen nicht im Studienplan vorgesehen, ist eine schriftliche Erklärung der Ausbildungsstätte erforderlich, dass der Antragsteller in den ersten beiden Jahren die vorgeschriebenen Leistungen erbracht hat.

Altersbeschränkung

Der Bildungskredit wird nur Antragstellern bewilligt, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und maximal bis zu dem Monat gezahlt, in dem der Antragsteller das 36. Lebensjahr vollendet.

Staatsangehörigkeit

In erster Linie wird der Bildungskredit Deutschen im Sinne des Grundgesetzes gewährt. Ausländer können den Bildungskredit nur beantragen, wenn

  • sie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben oder wenn ein Elternteil oder Ehegatte Deutscher im Sinne des Grundgesetzes ist
  • sie anerkannter Flüchtling sind
  • sie anerkannte Heimatlose oder asylberechtigt sind
  • sie sich vor Beginn des Ausbildungsabschnittes insgesamt mindestens fünf Jahre im Inland aufgehalten haben und rechtmäßig erwerbstätig waren
  • sich die Eltern des Antragstellers insgesamt mindestens sechs Jahre im Inland aufgehalten haben und einem rechtmäßigen Erwerb nachgegangen sind. Eine kürzere, mindestens sechsmonatige Erwerbstätigkeit muss vorliegen, wenn eine sechsjährige Erwerbstätigkeit (aus nicht zu vertretendem Grund!!) nicht nachgewiesen werden kann.

Höhe des Bildungskredites – maximale Förderung

Die Förderung beträgt 1.000 EUR bis maximal 7.200 EUR, die sich aus der Förderungshöchstdauer von 24 Monaten und einem monatlichen Höchstbetrag von 300 EUR zusammensetzt, der im Voraus gezahlt wird.

Dabei können Studenten und Schüler zwischen folgenden Auszahlungen wählen:

  • 100 EUR monatlich
  • 200 EUR monatlich
  • 300 EUR monatlich
  • 3.600 EUR (Einmalzahlung zusätzlich zu den monatlichen Zahlungen)

Beschränkung der Raten möglich

Auf Antrag kann auch die Anzahl der Raten beschränkt werden, darf aber nicht drei Monate unterschreiten. Sollte dies der Fall sein, kann im Rahmen der 24 Monate auch noch ein weiterer Kredit beantragt werden.

Eine Teilung des Bildungskredites innerhalb der 24 Monate ist auf höchstens zwei Kredite beschränkt.

Sollte ein höherer Betrag unmittelbar zur Finanzierung eines außergewöhnlichen Aufwandes benötigt werden, so kann, falls der Antragsteller den außergewöhnlichen und ausbildungsbezogenen Aufwand glaubhaft macht, neben der monatlichen Zahlung auch auf Antrag der o.g. Abschlag von 3.600 EUR im Voraus ausbezahlt werden.

Wie lange dauert der Bildungskredit?

Der Förderungszeitraum beträgt höchstens 24 Monate.

Der Bildungskredit wird nur bis zum Ende des 12. Semesters gewährt. Über das 12. Semester hinaus, kann der Bildungskredit nur gewährt werden, wenn der Antragsteller zur Abschlussprüfung zugelassen ist und ihm die Hochschule zudem bescheinigt, dass er die Ausbildung innerhalb des Förderungszeitraums absolvieren kann.

Bildungskredit beantragen

Der Antrag auf einen Bildungskredit ist beim Bundesverwaltungsamt in 50728 Köln zu stellen. Er kann schriftlich oder online unter bildungskreditonline.bva.bund.de erfolgen.

Sind alle nötigen Voraussetzungen erfüllt, erteilt das Bundesverwaltungsamt dem Antragsteller einen Bewilligungsbescheid (Kreditangebot liegt bei), der ihn berechtigt, einen Kreditvertrag mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) abzuschließen.

Ab jetzt hat der Antragsteller einen Monat Zeit, das Angebot zu unterzeichnen und an die Deutsche Ausgleichsbank zu senden, damit der Förderungsbescheid wirksam bleibt. Die Auszahlung erfolgt anschließend durch die KfW.

Rechtzeitig beantragen!

Solltet ihr euch für diesen Weg entscheiden, so bleibt zu berücksichtigen, dass der Antrag rechtzeitig gestellt wird, da die Bearbeitung Eures Antrages je nach Anzahl der Antragseingänge zwei bis fünf Wochen in Anspruch nehmen kann.

Für Rückfragen bietet das Bundesverwaltungsamt eine Bildungskredit Hotline unter:

  • Telefon: 022899 358-4492
  • Email: bildungskredit@bva.bund.de

Wann muss man den Bildungskredit zurückzahlen?

Der Bildungskredit ist nach Ablauf von vier Jahren in monatlichen Beträgen von 120 EUR an die KfW-Bank zurückzuzahlen. Die 4-Jahres-Frist beginnt mit der Auszahlung der ersten Rate.

Sollte die KfW die Bürgschaft des Bundes in Anspruch nehmen müssen, da der Antragsteller seiner ordnungsgemäßen Rückzahlung nicht nachkommt, so übernimmt das Bundesverwaltungsamt den Einzug der noch offenen Beträge.

Selbstverständlich kann der Bildungskredit auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.

Verzinsung

Die Verzinsung beginnt bereits mit der ersten Auszahlung, wobei die Zinsen bis zur Rückzahlung gestundet werden. Der Zinssatz wird nach der European Interbank Offered Rate (EURIBOR) halbjährig (immer im April und Oktober eines Jahres) von der KfW erhoben und beträgt derzeit (Stand: 01.10.2023) 5,12 % p.a. effektiv.

Bildnachweis: Pixel-Shot / shutterstock.com