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Wohngeld bei Bezug von Aufstiegs-BAföG

  • von Redaktion
  • 10. August 2022
Wohngeld bei Meister-BAföG
Wohngeld und Aufstiegs-BAföG

Eigentlich ist man vom Wohngeld ausgeschlossen, sobald man grundsätzlich Anspruch auf eine Ausbildungsförderung wie das BAföG hat und allein wohnt oder mit jemanden zusammenlebt, der ebenfalls grundsätzlich Anspruch auf eine Ausbildungsförderung hat. Eigentlich, denn es gibt eine Ausnahme: das Aufstiegs- bzw. Meister-Bafög.

Wann besteht Anspruch auf Wohngeld?

Während die Empfänger von Schüler-BAföG, Studenten-BAföG oder BAB in Sachen Wohngeld unter den genannten Bedingungen leer ausgehen, hat der Gesetzgeber den Beziehern von Aufstiegs-BAföG ausdrücklich einen Anspruch auf Wohngeld eingeräumt.

Kriterien

Wohngeld kann bei Bezug von Aufstiegs-BAföG nur erfolgreich beantragt werden, wenn

  • die geförderte Ausbildung einzig und allein durch das Aufstiegs-BAföG und durch keine andere Förderungsart unterstützt werden kann
  • oder wenn BAföG ausschließlich als Volldarlehen geleistet wurde.

Hinweis: Hintergrund zu dem Faktor des Volldarlehens ist die Tatsache, dass der Auszubildende sich das Geld für seinen Lebensbedarf inkl. Wohnkosten nur geliehen hat und nach der Ausbildung zurückzahlen muss. Es findet also keine doppelte staatliche Belastung statt.

Ausbildung ist häufig auch anderweitig förderbar

Genau an diesem Punkt scheitern die entsprechenden Anträge auf Wohngeld oft. Sehr viele der Meister-Lehrgänge können nämlich statt mit dem Meister- auch mit dem Schüler-BAföG gefördert werden. Und damit ist zumindest bei diesen Lehrgängen das Ausschließungsgebot vom Wohngeld wieder vorhanden.

Allein die Förderungsfähigkeit ausschlaggebend

Dabei ist es vollkommen unwichtig, ob der Absolvent bewusst auf das Schüler-BAföG verzichtet hat oder es wegen den persönlichen Voraussetzungen nicht bekommen würde – wichtig ist allein und ausschließlich, dass grundsätzlich Schüler-BAföG möglich wäre.

Beispiel: Ein gelernter Tischler möchte nun seinen Meister machen. Da die Meister-Ausbildung alle Kriterien zum Bezug von Aufstiegs-BAföG und dem Bezug von Schüler-BAföG erfüllt, hat er keinen Anspruch auf Wohngeld.

Fazit: Wohngeldantrag stellen!

Wir raten dir zur Beantragung. Das mag auf den ersten Blick widersprüchlich sein, hat aber durchaus seinen Sinn: das Gesetz sieht einen eindeutigen Anspruch vor, wenn Meister-BAföG bezogen wird. Die Auslegung, bei theoretischer Bezugsmöglichkeit von Schüler-Bafög den Wohngeldanspruch zu verlieren, sieht der Gesetzgeber nicht vor. Vielmehr ist die Auslegung offensichtlich Bestandteil von Weisungen der zuständigen Länderministerien, die jedoch nicht öffentlich zugänglich sind. Dementsprechend wird diese Regelung auch nicht von allen Bundesländern und von allen Wohngeldämtern angewandt, womit sich trotz all der Ausführungen ein Antrag lohnen kann.

Mehr zum Wohngeld für Studenten unter www.wohngeld.org.

Das Wichtigste in Kürze

Kann man mit Aufstiegs BAföG Wohngeld beantragen?

Eine Beantragung lohnt sich auf jeden Fall, denn ist die Ausbildung, für die gerade Aufstiegs-BAföG bezogen wird, auch nur durch diese Art förderungsfähig, dann besteht Anspruch auf Wohngeld.

Hat man Anspruch auf Wohngeld wenn man BAföG bekommt?

Grundsätzlich besteht bei BAföG-Bezug kein Anspruch auf Wohngeld, da das BAföG bereits die Wohnkosten abdeckt. Anders, wenn das BAföG als Volldarlehen geleistet wird, denn nach der Ausbildung muss es vollständig zurückgezahlt werden. Eine weitere Ausnahme besteht, wenn die absolvierte Ausbildung durch Aufstiegs-BAföG gefördert wird und keine andere Förderungsart möglich ist.

Titelbild: Denphumi / shutterstock.com