BAföG – Gesetz mit Verwaltungsvorschriften – Bundesausbildungsförderungsgesetz

Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz – BAföG) vom 08.07.2019 (BGBl. I S. 1048), zuletzt geändert durch Artikel Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG).
Gültig ab 08.07.2019
Abschnitt I: Förderungsfähige Ausbildung
- § 2 Ausbildungsstätten
- § 3 Fernunterricht
- § 4 Ausbildung im Inland
- § 5 Ausbildung im Ausland
- § 5a Unberücksichtigte Ausbildungszeiten
- § 6 Förderung der Deutschen im Ausland
- § 7 Erstausbildung, weitere Ausbildung
Abschnitt II: Persönliche Voraussetzungen
Abschnitt III: Leistungen
- § 11 Umfang der Ausbildungsförderung
- § 12 Bedarf für Schüler
- § 13 Bedarf für Studierende
- § 13a Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag
- § 14 Bedarf für Praktikanten
- § 14a Zusatzleistungen in Härtefällen
- § 14b Zusatzleistung für Auszubildende mit Kind (Kinderbetreuungszuschlag)
- § 15 Förderungsdauer
- § 15a Förderungshöchstdauer
- § 15b Aufnahme und Beendigung der Ausbildung
- § 16 Förderungsdauer im Ausland
- § 17 Förderungsarten
- § 18 Darlehensbedingungen
- § 18a Einkommensabhängige Rückzahlung
- § 18b Teilerlass des Darlehens
- § 18c Bankdarlehen
- § 18d Kreditanstalt für Wiederaufbau
- § 19 Aufrechnung
- § 20 Rückzahlungspflicht
Abschnitt IV: Einkommensanrechnung
- § 21 Einkommensbegriff
- § 22 Berechnungszeitraum für das Einkommen des Auszubildenden
- § 23 Freibeträge vom Einkommen des Auszubildenden
- § 24 Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
- § 25 Freibeträge vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners
Abschnitt V: Vermögensanrechnung
- § 26 Umfang der Vermögensanrechnung
- § 27 Vermögensbegriff
- § 28 Wertbestimmung des Vermögens
- § 29 Freibeträge vom Vermögen
- § 30 Monatlicher Anrechnungsbetrag
Abschnitt VI
Abschnitt VII: Vorausleistung und Anspruchsübergang
- § 36 Vorausleistung von Ausbildungsförderung
- § 37 Übergang von Unterhaltsansprüchen
- § 38 Übergang von anderen Ansprüchen
Abschnitt VIII: Organisation
- § 39 Auftragsverwaltung
- § 40 Ämter für Ausbildungsförderung
- § 40a Landesämter für Ausbildungsförderung
- § 41 Aufgaben der Ämter für Ausbildungsförderung
- § 44 Beirat für Ausbildungsförderung
Abschnitt IX: Verfahren
- § 45 Örtliche Zuständigkeit
- § 45a Wechsel in der Zuständigkeit
- § 46 Antrag
- § 47 Auskunftspflichten
- § 47a Ersatzpflicht des Ehegatten und der Eltern
- § 48 Mitwirkung von Ausbildungsstätten
- § 49 Feststellung der Voraussetzungen der Förderung im Ausland
- § 50 Bescheid
- § 51 Zahlweise
- § 53 Änderung des Bescheides
- § 54 Rechtsweg
- § 55 Statistik
Abschnitt X
Abschnitt XI: Bußgeldvorschriften, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 58 Ordnungswidrigkeiten
- § 60 Opfer politischer Verfolgung durch SED-Unrecht
- § 65 Weitergeltende Vorschriften
- § 66a Übergangs- und Anwendungsvorschrift
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