Alles anzeigenFür Schüler die nicht bei den Eltern wohnen ist der Bedarf nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG 465,00 € (einsch. Miete).
Der Anspruch berechnet sich aus deinem Einkommen (hier HWR) und dem Ek deiner Mutter nach § 11 Abs. 2 BAföG.
Von der HWR sind beim Besuch einer BfS 165,00 € frei. Der Rest wird angerechnet.
Bei einer Überschlagsberechnung mit dem Ek deiner Mutter wird von diesem Ek nichts angerechnet.
Inwieweit Du noch Anspruch auf einen Mietzuschuss nach dem SGB II hast, können Dir andere erklären.
Danke für die Antwort!
Ich werde wohl einfach mal einen Antrag einreichen, und damit wären wir auch schon bei meiner nächsten Frage:
Wielange dauert es ca. bis der Antrag bearbeitet wird, und, wann soll ich den Antrag einreichen?
Die Bestätigung, dass ich einen Schulplatz bekomme werde ich wohl im März bekommen, auf die Schule gehen und damit eine Schulbescheinigung aber erst im August.