Beiträge von Towelie89

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    Vielen Dank für die Informationen.


    Wenn das so ist, werde ich auf jeden Fall die 2-Jahres-Lösung (FOS, BOS) wählen!


    Leider komme ich nur auf 5 Jahre Ausbildung, Zivildienst + Anstellung. :( Wie hoch darf denn da das Einkommen meiner leiblichen Eltern sein?


    Noch eine Frage: Ist es schlimm, wenn der Weg von meinem Elternhaus bis zur FOS/BOS nicht ganz 2 Stunden lang ist? Habe es noch nicht exakt nachgeschaut, aber ich denke so grob überschlagen werden es so ca. 1,5 bis 1 und eine dreiviertel Stunde sein.

    Also so steht es auf der Internetseite der Schule:


    Berufliches Gymnasium - Fachrichtung Wirtschaft


    Das Berufliche Gymnasium ist ein dreijähriger schulischer Ausbildungsgang zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). In der Regel erwirbt man am Ende des 12. Jahrgangs den schulischen Teil der Fachhochschulreife.


    Zur Ergänzung:
    die Schule in meiner Stadt, hat 3 Zweige: Ernährung/Gesundheit, Technik und Wirtschaft.
    Die Schule, die ich bevorzuge ist, wie oben beschrieben eine reine Wirtschaftsschule und hat noch 5 verschiedene Profile. Dass ich jeden Tag einen längeren Weg zur Schule und zurück hätte, würde ich dafür gerne in Kauf nehmen.
    Die Frage ist nur, ob mir die Tatsache, dass sich in meiner Stadt ebefalls eine Schule mit Wirtschaftszweig befindet, beim BAföG-Antrag Probleme bereiten wird?


    Und wie gesagt, was der Gesetzgeber unter "wichtigem Grund" versteht, wenn man nicht mehr Zuhause wohnt.

    Hallo Leute,


    ich bin 21 Jahre alt, habe mit 16 nach meinem Realschulabschluss eine Lehre als Kaufmann im Groß- und Außenhandel absolviert, wurde von meinem Betrieb übernommen, habe meinen Zivildienst zwischendurch verrichtet und habe jetzt noch Vertrag bis zum 01.07.2011.


    Ich habe mich dazu entschieden ab diesem Jahr wieder zur Schule zu gehen, bzw. mein Abitur nachzuholen.


    Die Frage ist nun, habe ich einen Anspruch auf Schüler-BaFöG oder nicht? Es gibt 2 Punkte, die mir Sorgen machen.


    1.) Ich wohne noch bei meinen Eltern in Stadt A, bin allerdings jetzt dazu gezwungen auszuziehen, Wohnung habe ich schon, auch in Stadt A.
    Was versteht das Gesetz unter "wichtigem Grund", den man beim Antrag angeben muss?


    2.) Ich werde mich auf einer Schule bewerben, die über 3 Jahre zum Erwerb des allgemeinen Abitus führen wird. Eine solche gibt es in Stadt A, allerdings nicht mit den von mir bevorzugten Profilrichtungen, weshalb ich mich auch auf einer Schule in Stadt B bewerben möchte. Die Stadt B liegt ca. 15km von Stadt A, meinem Wohnort entfernt.
    Würde mein Anspruch, sofern einer besteht, verfallen, wenn ich mich für die Schule in Stadt B entscheide?


    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe. :)