Beiträge von reap

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    können meine eltern einfach schreiben, dass er noch zu hause wohnt und von ihnen unterhalten wird?


    oder braucht man richtige gründe dafür? wie krankheit , behinderung etc.



    weil das bafögamt hat mir jetzt tatsächlich das geld gekürzt.


    habe ich wieder ein recht auf eine anrechnung eines freibetrags, wenn mein bruder ab dem 1. august wieder schüler ist?
    oder hat mein bruder seine chance auf unterhalt sozusagen "vertan", weil er die schule abgebrochen hat, um die schule zu wechseln.

    Könnte das bafögamt mir das geld kürzen, weil sie behaupten, dass meine eltern meinem bruder gegenüber nicht unterhaltspflichtig sind, weil mein bruder sozusagen monatelang "leerlauf" hat und theoretisch für sich selbst sorgen könnte ?


    eltern müssen doch ihren volljährigen kindern nur während einer ausbildung unterhalt zahlen.

    mein bruder ist 20 und hat die schule abgebrochen und fängt erst zum nächsten schuljahr wieder an.
    er wohnt noch zusammen mit mir bei den eltern und hat kein einkommen.


    wird ein freibetrag für ihn angerechnet?



    falls nein, wird wieder ein freibetrag angerechnet, wenn er am 1. august wieder mit der schule anfängt?

    im dezember hatte ich ich mich mit wenig hoffnug für eine ausbildung beworben. zählt das? oder hätte ich mich schon in dem 4 monatigen zeitraum bewerben müssen.


    hätte ich die ausbildung hätte ich den zivi aufschieben können und wahrscheinlich hätte ich gar keinen dienst leisten müssen


    als ich germerkt habe dass ich nicht zum 1.11 einberufen wurd für eine ausbildungstelle beworben, dann kam die absage im dezember. war aber sowieso egal weil ich dann mit einem schreiben im dezember zum 1.1.10 einberufen wurde

    ich hätte mich ja schon 2009 eingeschrieben fürs studium, aber die uni hat gesagt, dass ich das nicht tun soll, wenn ich weiß, dass ich wehrdienst leisten werde



    kann ich ganz sicher nicht mit der begründung , dass die schulferien bis zum 14.08 gingen nicht durchkommen
    ich meine ich habe ja in der 13. klasse immer noch ein recht auf die schulferien




    Es geht hier nur um EINEN EINZIGEN TAG :(


    letzte schultag ist der 30.7. aber eigentlich bin ich am 30.7 doch noch schüler

    also am 1.8 nicht mehr in der ausbildung (H 32.6 EStH 2008)


    ah ok habs wohl falsch verstanden



    Wie gut sind meine Chancen mit den ganzen Argumenten bei einem Einspruch?

    Folgende Situation


    30.7.2009 Schuljahr zu Ende


    im Dezember werde ich zum 1.1.10 zum Zivi einberufen


    seit dem 1.10 studiere ich


    zwischen dem Abitur und Zivi habe ich nichts gemacht, weil ich auf die Zivistelle warten musste.


    jetzt will das amt nachweise für die zeit zwischen abitur und zivi und ich kann natürlich nichts nachweisen


    und die übergangszeit zwischen abitur und zivi beträgt (5 Monate) ich habe aber im dezember nach 4 monaten den einberufunsbescheid zum januar erhalten. usprünglich war meine einberufung zum 1.11. angekündigt.


    ich habe zwischen abitur und zivi 4 monate lang kindergeld ausgezahlt bekommen, kann das amt das zurückfordern?



    die sagen ich hätte mich für einen studienplatz bewerben sollen, dass wollte die uni aber nicht, weil mein studienfach zulassungsfrei war.


    ich meine ich hätte ja theoretisch nach 4 monaten irgendwas machen können, aber da hab ich die einberufung erhalten. wäre doch dann unsinnig ?! außerdem hat das BAZ meine einebrufung zum 1.11 angekündigt



    PS Zählen die Schulferien nicht dazu? ( BSG SozR 3-2600 § 1267 Nr 3)