Folgende Situation
30.7.2009 Schuljahr zu Ende
im Dezember werde ich zum 1.1.10 zum Zivi einberufen
seit dem 1.10 studiere ich
zwischen dem Abitur und Zivi habe ich nichts gemacht, weil ich auf die Zivistelle warten musste.
jetzt will das amt nachweise für die zeit zwischen abitur und zivi und ich kann natürlich nichts nachweisen
und die übergangszeit zwischen abitur und zivi beträgt (5 Monate) ich habe aber im dezember nach 4 monaten den einberufunsbescheid zum januar erhalten. usprünglich war meine einberufung zum 1.11. angekündigt.
ich habe zwischen abitur und zivi 4 monate lang kindergeld ausgezahlt bekommen, kann das amt das zurückfordern?
die sagen ich hätte mich für einen studienplatz bewerben sollen, dass wollte die uni aber nicht, weil mein studienfach zulassungsfrei war.
ich meine ich hätte ja theoretisch nach 4 monaten irgendwas machen können, aber da hab ich die einberufung erhalten. wäre doch dann unsinnig ?! außerdem hat das BAZ meine einebrufung zum 1.11 angekündigt
PS Zählen die Schulferien nicht dazu? ( BSG SozR 3-2600 § 1267 Nr 3)