Beiträge von unbekannter

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    V1 übt es momentan vollständig aus. (Er lebt zwar nicht daran, zieht aber einen Nutzen (Miete) darauß). Er ist nur so freundlich und zahlt mit seinem Nutzen, meine Schulden ab.
    V2 wird den Nießbrauch nach ableben von V1 ausüben.


    Das ganze dient der zukünftigen Sicherung von V2, da V2 braucht einen Betreuer. Würden die Grundbucheinträge auf den Namen von V2 laufen, würde V2 enteignet werden.

    Ich selbst habe keine Mieteinkünfte, die Mieteinkünfte gehen an V1. Da er durch das Nießbrauch wie ein Eigentümer gestellt ist, nur ohne die Möglichkeit zu veräußern.


    V1 und V2 wohnen in keiner dieser Wohnungen.


    Ich wohne übrigends in Bayern

    Ich wohne in keiner dieser Wohnungen.


    Die Wohnungen zahlen sich durch die Miete, für den Rest springt ein Verwandter (V1) ein, der zZ das Nießbrauchrecht besitzt. Nach dem Tod von V1 geht das Nießbrauchrecht an einen anderen Verwandten (V2) über. Erst nach Tod von V2 kann ich mit den Wohnungen machen was ich will.


    Hab also keine Einnahmen aus diesen Wohnungen, nur Schulden. Verkauf der Wohnungen erst nach Tod von V2 möglich, da ein Zusatz im Grundbuch es vorher verhindert.

    Hallo,


    Ich plane nach meiner Ausbildung eine weiterführende Schule zu besuchen um mein Abitur nachzuholen.


    Nun wäre es interissant zu wissen, ob ich Elternunabhängiges BAföG beziehen kann.


    Durch Erbschaft bin ich an Geld 40.000€+ und 2 Wohnungen, welche noch abbezahlt werden müssen gekommen (Grundschuld bei der Bank überwiegt mein Vermögen bei weitem), gekommen.


    Werden Schulden angerechnet? Hab ich eine möglichkeit BAföG zu beziehen wenn ich das Geld umschreibe? An Eltern/Geschwister?



    Gruß unbekannter