Hallo,
erstmal angaben zu meiner Person:
- bin 20 Jahre
- wohne nicht mehr bei meinen Eltern...
- habe kein Anspruch auf BaFÖG
- befinde mich in einer schulischen Ausbilung
- mein einkommen ist im prinzip nur das Kindergeld (in höhe von 186€) und von der Ausbildung ein Mobilitätszuschuss von 92€ es steht überall das dieses nicht versteuert werden muss/darf!
mein vater hat laut Düsseldorfer Tabelle ein Monatlichen Verdienst von 1901-2300 (Netto).
Nun habe ich im Internet rausgefunden das mein anspruch bei 640€ liegen müsste.
Er zahlt jetzt 364€ und nun ist meine Frage ist dieses Korrekt? Weil ich bin der Meinung das er die 92€ nicht abziehen darf, weil dies ja im prinzip nur taschengeld für uns ist, sagt unser ausbilder jedesmal zu uns/mir, da es ja auch nicht versteuert werden darf!
Das bafögamt hatte ein Satz von 455€ ausgerechnet und wenn man die 92€ wieder drauf rechnet komm ich auf 456€ was ja das richtige eigentlich wäre oder?
Ich hatte eigentlich vor zum anwalt zu gehen, aber ich wollt mir hier erstmal tips holen oder der gleichen ob es sich überhaupt lohnt.
Bitte um schnelle antwort..., denn wie jeder weiß Geld ist lebensnotwendig!
MfG Martin