Der Bedarf ist in § 13 BAföG geregelt.
Der Anspruch ist abhängig von deinem eigenen Einkommen (HWR) und Vermögen sowie dem Einkommen deiner Mutter ( § 11 Abs. 2 BAföG).
Der Bedarf ist in § 13 BAföG geregelt.
Der Anspruch ist abhängig von deinem eigenen Einkommen (HWR) und Vermögen sowie dem Einkommen deiner Mutter ( § 11 Abs. 2 BAföG).
zu 1.)
a) seit wann hast Du vor zu studieren bzw. eine nach dem BAföG förderungsfähige Ausbildung zu machen?
b) wenn Du erst ab September 2011 BAföG beantragen willst und Du erst in den letzten Wochen einer Entscheidng nach a) getrofen hast, ist die Überweisung für dich unschädlich
zu 3.) bei dem Einkommen erfolgt keine Anrechnung
Deine Eltern sind grundsätzlich nur für eine Ausbildung Unterhaltspflichtig.
Ob in deinem Fall weiterhin eine Unterhaltspflicht besteht ist eine Einzelfallprüfung und diese unterliegt dem zuständigen BAföG Amt.
Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist beim BAföG Amt am Wohnort der Eltern zustellen (§ 45 BAföG).
Was war deine erste Ausbildung.
Deine Eltern können Kindergeld (bis zum 25. Lj.) beantragen.
Ggf. kannst Du für dich einen Mietzuschuss beim JobCenter Hamburg beantragen.
Da ein Kind bereits über 10 Jahre alt ist, verringert sich der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG auf 113,00 €.
Du kannst für dich einen Mietzuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II und für die Kinder Sozialhilfe (SGB XII) bzw. ALG II (SGB II) beantragen.
Lass dich bitte entsprechend von den zuständigen Leistungsträgern beraten.
Schüler-BaföG
Wie alt sind deine Kinder?
Nach 10 BAföG muss die Ausbildung grdsätzl. vor Vollendung des 30 Lj. begonnen worden sein. Ausnahmen sind nur nach § 10 Abs. 3 BAföG möglich.
Elternunabhängige Förderung (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BAföG)
die Zuständigkeit richtet sich nach § 45 BAföG = Wohnort der Eltern
Schulgeld wird nicht übernommen
zu 1.) Förderung nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG = 465,00 €,
bei Kindern unter 10 Jahren - Kinderbreuungszuschlag nach § 14b BAföG = 2 Kinder 198,00 €,
Zuschuss zur KV/PV nach § 13a BAföG = 73,00 €
zu 2.) siehe zu 1.
Ein Wechsel ist nach § 7 Abs. 3 BAföG möglich.
Die bieherigen Semester werden aber bei der Förderungshöchstdauer angerecnet.
Nein, er kann zwar 5.200,00 € verdienen, aber alles über 4.800,00 € wird beim BAföG als Einkommen angerechnet.
Elternunabhängige Förderung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen nach § 11 Abs. 3 BAföG erfüllt sind. Dies ist in deinem Fall nicht gegeben.
Die Ausbildungsstätte bescheinigt dies auf der Rückseite von der Bescheinigung nach § 9 BAföG (Formblatt 2).
Diese Ausbildung ist förderungsfähig nach dem BAföG.
Die Förderung ist abhängig vom Einkommern deiner Eltern.
Du darfst zum BAföG monatl. 400,00 € dazuverdienen.
Förderung nach § 12 Abs. 2 Br. 1 BAföG, der Bedarf sind 465,00 €.
Der Anspruch ist abhängig vom Einkommen deiner Eltern (§ 11 Abs. 2 BAföG)
Da beide Eltern das Sorgerecht haben bzw. hatten, sind die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1a BAföG nicht erfüllt.
Du kannst zu deinem Vater ziehen.
Tipp: schriftl. Antrag stellen und mit dem Ablehnungsbescheid zum JobCenter
Die Mutterschutzfristen gelten auch beim BAföG.
Ausnahme: Du lässt dich beurlauben.
Der Vorkurs ist eine elternabhängige Förderung.
Einfach deine aktuellen Vermögensnachweise vorlegen (aktuelle Auszüge) und die Beträge im Antrag einsetzen. Punkt.
Wende dich an deine Eltern. Du hast gegen sie einen nterhaltsanspruch.
Melde den Umzug beim BAföG Amt.
Du bist noch BAföG berechtigt
Nach § 7 Abs. 1 BAföG ist der Grundanspruch von 3 Jahren noch nicht aufgebraucht.
Frag doch mal beim BAföG Amt nach...
nein, keine Möglichkeit.