Das mit ausbildungssuchend wurde mir letztes Jahr von der Arbeitsagentur gesagt. Das würde nicht gehen, wenn man schon eine abgeschlossene Ausbildung hätte.
Beiträge von Leyla*
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Danke, das mit dem Einkommen weiß ich. Da ich schon eine abgeschlossene Ausbildung habe, gelte ich nicht mehr als Ausbildungssuchend (bin 23 J. alt).
Zur Zeit bin ich sozusagen arbeitssuchend, andererseits ja auch nicht, weil ich ja die Aufnahmebestätigung habe.
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Hallo!
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen.
Folgendes: Ich werde ab August diesen Jahres ein Abendgymnasium besuchen. Ich möchte jetzt Kindergeld und Halbwaisenrente beantragen. Ich habe von der Schule bereits eine vorläufige Aufnahmebestätigung bekommen, die nur noch davon abhängig ist, dass ich mich dort zwischen dem 1.6. und 15.6. telefonisch melden und diese bestätigen muss.
Meine Frage ist: Steht mir Kindergeld und Halbwaisenrente ab sofort zu? (habe mal gelesen, dass es irgendwie bis zu 6 Monate bis Beginn einer Ausbildung/Schule gezahlt wird).
Muss ich der Familienkasse/der Rentenversicherung dann einfach sagen, dass ich deren Formular dann erst im Juni von der Schule ausgefüllt einreichen kann und bis dahin nur die vorläufige Aufnahmebestätigung vorlegen kann?
Wäre schön wenn mir jmd weiterhelfen könnte und/oder vllt noch wichtige Infos hat.
Viele Grüße und Danke.
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Hallo,
ich bin seit August Schüler einer Berufsfachschule, habe im August den Bafög Antrag gestellt. Solle ca im November einen Bescheid und Zahlungen erhalten.
Wenn ich die Schule jetzt abbrechen sollte, kriege ich dann im November trotzdem noch die Nachzahlungen für August-Oktober?
Viele Grüße und Danke.
Schnelle Antworten wären super!