Hallo Smart!
Bei mir war es ähnlich, ich hatte auch keinen Bafög-Anspruch mehr und musste neben Teilzeitstelle WG beantragen. In diesem Fall benötigst du eine Ablehnung vom Bafög-Amt, die du dem WGA vorlegst.
Ich habe hierfür nochmals einen Antrag gestellt, bin mit dem in die reguläre Sprechstunde und die haben mir die Ablehnung gleich ausgedruckt und mitgegeben. Gleiches müsste dann auch für deine zukünftige Frau gelten, weil ihr ja dann gemeinsam veranlagt werdet, da erkundige dich aber lieber noch einmal beim Amt.
Viel Erfolg!
Spabich