Theo noch eine kleine Frage. Da ich dazu immer wieder andere Meldungen höre. Der Pauschbetrag von 920 Euro würde ich den kriegen, auch wenn es sich um einen Hiwi-Job unter 300 Euro handelt? So hab ich zumindest den Dialog mit Everex im Forum verstanden.
Da wäre ich ja wirklich aus dem Schneider. Und den muss ich normalerweise nicht extra beantragen nicht war?
Beiträge von Beet
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Erstmal vielen Dank für eure Antworten, Theo und LaBrunette.
Der Zeitraum um den es sich liegt ist im Jahr 2009 dementsprechend sind es 7680 EuroTheo um deine Frage zu beantworten,ich habe zwar eine Lohnsteuerkarte abgegeben, aber weniger als 360 Euro (damaliger Satz um weiter familienversichert zu bleiben) pro Monat verdient und somit keinen Arbeitnehmeranteil bezahlt. Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung (sieht genauso aus wie der auf wikipedia http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_290/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/lohnsteuer/022__b,templateId=raw,property=publicationFile.pdf ) sind ausgewiesen.
Punkt 3 Bruttoarbeitslohn = 2800 Euro
Punkt 4 Einbehaltene Lohnsteuer = 17 Euro
Punkt 22 Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung= 417Meine Frage ist folgende, was rechnet jetzt die Familienkasse als mein Bruttoeinkommen laut diesem Zettel??
Nur Punkt 3= 2800 Euro
oder Punkt 3+4+22= 3235Da die 535 Euro doch einen kleinen Unterschied machen können.
So wie ich das sehe komme ich durch die Nachzahlung bei auf 7152 Euro. Also unter 7680, falls die doch den Rotstift ansetzten sollten, wollt ich jetzt schon gleich auf dem Zettel "Erklärung zu den Werbungskosten" meine Studiengebühren angeben, sowie meinen Laptop den ich mir geleistet habe, plus Sprachkurs.
Lieber Theo und LaBrunette, wisst ihr wo ich die Studiengebühren (Bayer. Uni) angebe? Also unter Punkt 3) Aufwendungen für Arbeitsmittel?Es sind jetzt doch zwei Fragen geworden (Was ist mein Bruttoeinkommen und unter welchen Punkt die Studiengebühren eintragen). Sorry. Ich freue mich auf eure Antwort!
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Hallo,
mich hat das auch ein wenig beschäftigt, ab wann man die werbungskosten gelten machen kann. Schon sofort wenn man eine Lohnsteuerkarte abgibt. Auch wenn es sich um einen Minijob unter 400 Euro handelt.
Eine Antwort habe ich hier gefunden:
http://www.*****************/Fragen-Brett/read.php?4,490167,page=2Hoffe das hilft dir weiter
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Hallo
also ich habe folgendes Problem.
Es gab eine Nachzahlung vom Bafög (Student) für 2 volle Jahre. Aufgerundet landeten auf meinen Konto 1000 Euro. Frage, wie wertet das Kindergeld jetzt dies. Also 1000 Euro oder weil ich "Studenten-Bafög" kriege, ergo 50% Zuschuss 50% Darlehen, wird die Hälfte gezählt, was dann 500 Euro wären.Und wenn jetzt wirklich "worst case scenario" wäre und die 7680 Euro überschneide, könnte ich dann Werbungskosten beantragen, habe einen kleinen Hiwi Job (unter 400 Euro)?
Oder bei Ausbildungskosten, die Studienbeiträge/Studiengebühren angeben? Hab mir bis jetzt nie die Mühe gemacht, da ich nie an der Grenze war.
Seit dem Sommersemester 2007 erheben bayerische Hochschulen so genannte "Studienbeiträge" (manche nennen sie auch Studiengebühren) in Höhe bis zu 500 Euro.
Somit könnte ich dann als Ausbildungskosten 1000 Euro angeben, wenn ich den Nachweis habe das meine Uni mir 500 Euro extra seit 2007 berappt? (Quittung liegt vor, insgesamt zahl ich zwar 600 Euro, aber Studentenwerk zählt ja nicht)Also an sich denk ich wäre Plan A Werbungskosten beantragen leichter, da die anscheinen automatisch gewährt werden. Und ich dann aus dem Schneider wäre.
Kurzes Feedback wäre toll!!
Vielen Dank für Eure Antwort!!