Hallo,
ich bin gerade beim ausfüllen des Bafögsantrag auf diesen Satz gestoßen:
Zur Vermeidung unbilliger Härte kann ein besonderer Antrag über die üblichen Freibeträge hinaus ein weiterer Teil des Einkommens anrechungsfrei bleibenm soweit die Deckung besonderer Kosten der Ausbildung (z.B. Schulgeld) erfordlich ist.
Kann ich so ein Antrag stellen?? Ich möchte eine schulische Ausbildung beginnen und die kostet 300 € monat. Ich wohne alleine und meine Eltern zahlen Unterhalt. Der Unterhalt reicht gerade zum Leben. Würden die das Schulgeld den übernehmen?
Lg