Ich musste meinen Zivildienst direkt nach dem Abi machen. Danach habe ich dann eine Ausbildung gemacht.
Der Beginn meiner Ausbildung ist jetzt 5 Jahre und 2 Monate her! Leider kann ich den geleisteten Zivildienst vor der Ausbildung nicht anrechnen. Wenn ich das könnte, würde ich auf die nötigen 6 Jahre kommen und elternunabhängiges Bafög bekommen.
Nun habe ich erfahren, dass Antragssteller, die ihren Zivildienst nach der Ausbildung gemacht haben diesen anrechnen können.
Meine Frage:
Worin liegt der Zweck dieser Ungleichbehandlung? Und:
Verstößt dieser Fakt nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Verfassungsgrundsatz)?
Danke