Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu dem anrechenbaren Vermögen. Und zwar habe ich eine private Rentenversicherung abgeschlossen. Muss diese ebenfalls angegeben werden, bzw. wird sie angerechnet, oder ist sie auch gemäß §27 BaFög nicht anrechenbar.
Darüber hinaus habe ich eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung, kombiniert mit einer Lebensversicherung und Rentenversicherung. Ich habe auch keine Angabe von einem Rückkaufswert in meiner jährlichen Abrechnung, sondern nur zukünftige Rentenzahlungen bei weiterer Besparung angegeben. Außerdem wäre es ja eigentlich nicht gerecht, wenn die Arbeitsunfähigkeitsversicherung angerechnet werden müsste oder? Ich weiß nicht genau, wie ich hier vorzugehen habe, da es keine gewöhnliche Lebensversicherung mit einem Rückkaufswert ist.
Vielen Dank für die Hilfe.
Viele Grüße.
Schorni