Hallo Theo,
vielen Dank für die Antwort!
Wo hast du das her? Die drei Punkte lassen mich vermuten, dass da was fehlt, was unter Umständen entscheidend für das Verständnis ist.
Das habe ich hier gelesen weiter unten bei "Überprüfung fortbestehender Ansprüche ..."
Kindergeldanspruch - Kindergeld Anspruch
Mir hatte mal jemand erzählt, dass seine Tochter nach Auszug kein Kindergeld mehr bekam u. da habe ich nach Hinweisen gesucht. Der war dann wohl falsch informiert oder ein anderes Kriterium traf nicht mehr zu.
Die Gründung eines eigenes Haushalts reicht aber auch nicht aus, um Kindergeld beanspruchen zu können.
Da muss schon noch einer der Tatbestände nach § 32 Abs. 4 EStG hinzukommen. Kindergeld ist nämlich nicht für die Haushaltsausstattung des Kindes gedacht, sondern dafür die Eltern während der Ausbildung des Kindes finanziell zu entlasten.
... aber genau dafür will ich ihn ja finanziell entlasten - war jetzt nur meine unfachmännische Art, den Grund, warum gerade jetzt eine Unterstützung besonders wichtig ist, zu erklären.
viele Grüße
sunnythi