Hallo,
grundsätzlich gilt, dass als Bedarf an Fahrkosten für eine monatliche Familienheimfahrt
sind Fahrkosten nur für Strecken im Geltungsbereich des SGB III zu berücksichtigen.
Das SGB III gilt also nur auf deutschem Boden (vereinfacht gesagt).
Wir selbst leben in Spanien (kanarische Inseln) und werden hier auch bleiben.
Also außerhalb des Geltungsbereiches des SGB III
Was versteht sich unter Grenze Deutschlands?
Die Grenze Deutschlands ist doch geregelt. Die Frage ist daher nicht verständlich.
Die Fahrt zum Flughafen wäre z.B. noch innerhalb von Deutschland. Mit dem Start des Fliegers
würde sie Deutschland bereits verlassen haben -> SGB III wirkt nicht mehr.
Sie kann aber auch an die Bundesgrenze (z.B. nach Aachen) fahren und dort das Land verlassen wollen.
Kann ich auch alternativ eine Fahrt zur Oma nach Hamburg angeben oder ist das keine Familienheimfahrt ?
Als Familienheimfahrt gilt auch, wenn ein unverheirateter Auszubildender die Heimfahrt nicht zu den Eltern oder einem Elternteil, sondern in begründeten Einzelfällen zu anderen Personen durchführt, die bei ihm die Elternfunktion übernommen haben.
Es kann also sein, dass hier nochmals eine Begründung abgefordert wird.
Im Antrag habe ich auch gerade gesehen das man Fahrkosten angeben kann wenn die Familie unsere Tochter besucht.
Anstelle der Kosten für Familienheimfahrten können Kosten für Fahrten von Angehörigen (siehe § 16 Abs. 5 SGB X)
zum Aufenthaltsort des Auszubildenden geltend gemacht werden.
(5) Angehörige im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 und 4 sind
1.der Verlobte,
2.der Ehegatte oder Lebenspartner,
3.Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
4.Geschwister,
5.Kinder der Geschwister,
6.Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner,
7.Geschwister der Eltern,
8.Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Allerdings gilt dann für Euch auch, dass nur die Strecken im Geltungsbereich des SGB III anerkannt werden dürften.
Also ab Flughafen Köln zur Tochter. Der Flug nach Köln wäre dann euer Privatvergnügen.
dms
PS: die kursiv dargestellten Text sind kopiert aus der
Fachliche Weisungen
BAB
Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB III
§ 63 SGB III
Fahrkosten
Gültig ab: 01.08.2019
Gültigkeit bis: fortlaufend
Klick hier und wähle SGB III aus, dann den § 63 SGB III